Erstmal zu meiner Situation.
Ich hatte vor kurzem eine OP, jetzt hab die ganzen Unterlagen eingereicht und mir wurde ein Posten komplett nicht anerkannt, eine Chefarztbehandlung durch einen Narkosearzt ( wusste zwar nicht das es sich um eine Chefarztbehandlung handelt, aber egal).
Daraufhin rief ich den zuständigen Saxhbearbeiter an und er sagte mir das der Posten nicht erstattungsfähig sei, da es sich um eine Wahlleistung handelt, diese ich damals mit einem Schreiben abgelehnt habe.
Es handelt sich um die Beihilfe in Hessen.
Nun meine Fragen:
Darf der Posten komplett abgelehnt werden? Ich meine wäre es jetzt irgendein anderer Narkosearzt gewesen, wäre die Rechung doch auch erstattet worden oder? Warum wird nicht einfach auf den "normalen Satz" gekürzt?
Ich möchte jetzt gerne Widerspruch einlegen, wie kann ich sowas am besten machen? Also welche Begründung könnte ich anführen bzw. wie am besten Begründen?
Da ich leider von sowas überhaupt keine Ahnung haben und auch vorher nie derartige Probleme hatte, bin ich jetztvein wenig ratlos.
Evtl. Einer hier einen Tipp, wäre sehr dankbar.
LG und allen ein schönes Wochenende, für die die Wochenfr haben
