Hallo Ihr,
Ich bin ein Lebzeitbeamter des Landes Baden Württemberges.
Ich bin im mittleren Dienst des allgemeinen Vollzugsdienstes eingesetzt, und soll nun auf Grund von einem Hörsturz der jedoch nicht mehr ausgeheilt ist pensioniert werden.
Mein Amtsarzt hat mir eine Arbeitsgenehmigung erteilt, jedoch nicht mehr im Strafvollzug.
Kann mir jemand sagen, was ich nun machen soll??????
Hat jemand Rat?????
Bin um jeden Hinweis dankbar........
Will nicht in Pension!!!!! Bitte euch um Rat........!!!!!
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Ich würde auf jeden Fall erstmal innerhalb der Frist Einspruch gegen den Entscheid der Pensionierung erheben und die Sache einem Fachanwalt übergeben.
Auf Entgegenkommen der Behörde brauchst Du nicht mehr zu hoffen.
Es wären von einem guten Personalchef und unter Beteiligung des Personalrates sicher genug Möglichkeiten gefunden worden, Dich anderweitig im Innendienst einzusetzen.
Die Behörde hat jedoch den für sie einfachsten Weg beschritten.
Auf Entgegenkommen der Behörde brauchst Du nicht mehr zu hoffen.
Es wären von einem guten Personalchef und unter Beteiligung des Personalrates sicher genug Möglichkeiten gefunden worden, Dich anderweitig im Innendienst einzusetzen.
Die Behörde hat jedoch den für sie einfachsten Weg beschritten.
Pensionierung wegen Hörsturz ?
Nein, das geht überhaupt nicht, für eine Bu müssen sehr viele Voraussetzungen stimmen, ein Hörsturz reicht dafür nie und nimmer.
Mfg
Andi12
Ps : Evt Anwalt einschalten ?
Mfg
Andi12
Ps : Evt Anwalt einschalten ?