Hallo Zusammen, hier eine etwas heikle Frage: Die Übernahme in das Beamtenverhältnis zur Probe ist geplant, sie hängt nur noch von der abschließenden Untersuchung durch den Amtsarzt ab. Der Bewerber hat vor einigen Monaten ein sog. Vorgespräch mit einem Psychologen geführt, da der Hausartz beim Bewerber "Depressionen" diagnostiziert und ihm eine Überweisung für eine Psychotherapie gab. Eine tatsächliche Therapie wurde aber nicht beantragt, da der Bewerber hierfür keinen Grund sah.
Muss der Bewerber bei der amtsärztlichen Einstellungsuntersuchung angeben, dass er diese Vorgespräche geführt hat? Eine Therapie wurde ja tatsächlich nicht begonnen.
Bin dankbar für Anmerkungen.
Viele Grüße
Kerstin.
Einstellung: gesundheitliche Eignung
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Hallo,
wenn keine rechnung der beihilfestelle über die "beratung" beim Hausarzt bzw psychologen vorliegt ist alles in butter, denke ich.
Wenn ja dann kannste nur hoffen das noch nichts zum amtsartz vorgedrungen ist. Normalerweise sollte / darf die Beihilfestelle keine infos nach außen dringen lassen. aber die welt ist ein dorf.... gerade in unseren kreisen.
Ich würde beim amtsarzt nicht unbedingt mit der tür ins haus fallen und dies lauthals verbreiten. Nur wenn dich jemand direkt darauf anspricht. Wenn es in deiner akte ist weis der dok es sowieso.
Mut zur lücke.....
wenn keine rechnung der beihilfestelle über die "beratung" beim Hausarzt bzw psychologen vorliegt ist alles in butter, denke ich.
Wenn ja dann kannste nur hoffen das noch nichts zum amtsartz vorgedrungen ist. Normalerweise sollte / darf die Beihilfestelle keine infos nach außen dringen lassen. aber die welt ist ein dorf.... gerade in unseren kreisen.
Ich würde beim amtsarzt nicht unbedingt mit der tür ins haus fallen und dies lauthals verbreiten. Nur wenn dich jemand direkt darauf anspricht. Wenn es in deiner akte ist weis der dok es sowieso.
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