Unterschied Anlass-/Regelbeurteilung
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Unterschied Anlass-/Regelbeurteilung
Kann mir jemand den Unterschied erklären
Ich hoffe die Frage ist nicht zu doof. Danke....
Re: Unterschied Anlass-/Regelbeurteilung
Ich hab das mal so gelernt:
Regelbeurteilungen erfolgen, quasi "automatisch", also regelmäßig, ohne besonderen Anlass, in bestimmten Zeitabständen (diese sind in den Beurteilungsrichtlinien festgelegt - das sind, soweit ich weiß, oft so zwischen 3 und 5 Jahre).
Im Unterschied dazu erfolgt eine Anlassbeurteilung aus einem gegebenen Anlass, sprich: dann, wenn ein entsprechender Bedarf dafür da ist - also z.B. bei einer Bewerbung auf einen anderen Dienstposten.
Regelbeurteilungen erfolgen, quasi "automatisch", also regelmäßig, ohne besonderen Anlass, in bestimmten Zeitabständen (diese sind in den Beurteilungsrichtlinien festgelegt - das sind, soweit ich weiß, oft so zwischen 3 und 5 Jahre).
Im Unterschied dazu erfolgt eine Anlassbeurteilung aus einem gegebenen Anlass, sprich: dann, wenn ein entsprechender Bedarf dafür da ist - also z.B. bei einer Bewerbung auf einen anderen Dienstposten.
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Re: Unterschied Anlass-/Regelbeurteilung
Hört sich logisch an, Danke.