Ich bin Beamtin in Bayern. Derzeit arbeite ich wegen meines Kindes nur zu 80% allerdings NICHT in Elternzeit sondern regulär in befristeter Teilzeit. Die Teilzeit endet nun zum 31.07.
ich bin wieder schwanger und mein Mutterschutz wird zum 23.07. beginnen. Wenn ich nun die Teilzeit nicht verlängere, wofür ich ja keinen Grund habe, bekomme ich im Mutterschutz dann ab 01.08. volle Bezüge oder gelten da für die gesamte Zeit die Teilzeitbezüge mit denen ich quasi in den Mutterschutz "eingestiegen" bin?
Vielen Dank.
Beste Grüße
Kiri
Teilzeit (nicht in Elternzeit) endet im Mutterschutz
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Re: Teilzeit (nicht in Elternzeit) endet im Mutterschutz
Wenn Sie keinen Antrag auf Verlängerung der Teilzeitbeschäftigung stellen, befinden Sie sich ab 1. August wieder in Vollbeschäftigung und erhalten ab diesem Zeitpunkt entsprechend höhere Bezüge.
Viele Grüße
Gerda Schwäbel
Viele Grüße
Gerda Schwäbel
Re: Teilzeit (nicht in Elternzeit) endet im Mutterschutz
Hat noch jemand Erfahrungen damit? Meine Teilzeit ist ebenfalls im Mutterschutz ausgelaufen, gezahlt wurde für den darauffolgenden Monat jedoch weiter die Besoldung für Teilzeit 

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Re: Teilzeit (nicht in Elternzeit) endet im Mutterschutz
Seit Januar 2015 hat sich die Rechtslage nicht geändert. Ihr Problem scheint darin zu bestehen, dass die Bezügestelle von der Personalstelle nicht über die Änderung informiert worden ist.
Viele Grüße
Gerda Schwäbel
Viele Grüße
Gerda Schwäbel
Re: Teilzeit (nicht in Elternzeit) endet im Mutterschutz
Die sitzen Tür an Tür, dann werde ich mal freundlich nachfragen. Vielen Dank für die schnelle Antwort.
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Re: Teilzeit (nicht in Elternzeit) endet im Mutterschutz
Ja. Einfach daran erinnern. Und bitte nicht (wie hier auch schon geschildert) von einem Sachbearbeiter überzeugen lassen, man müsse eine Verlängerung der Teilzeitbeschäftigung unterschreiben....
Sachen gibt es...