Heute war eine große Überschrift in der Zeitung:
"Rezeptpflichtige Arzneimittel
Zahl zuzahlungsbefreiter Medikamente hat sich fast halbiert "
Ist das bei unseren Beihilfestellen schon angekommen ? Bei mir wird jedenfalls bei jedem Medikament voll abgezogen, obwohl ich immer die günstigste Variante wähle.
So sehr sozial ist unser Bundesfinanzminister nicht, besonders wenn es um die Finanzen seines Ressorts geht......
Zuzahlungen bei Medikamenten
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Zuzahlungen bei Medikamenten
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(Jean jacques Rousseau)
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Re: Zuzahlungen bei Medikamenten
nach dem mir mein zuständiger Beihilfebearbeiter beim BADV in Düsseldorf gesagt hat reichen Sie doch immer alle Rezepte ein,die Vorschriften für die Erstattungsfähigkeit von Medikamenten werden ständig überarbeitet bzw.angepasst es kann durchaus sein das ein Medikament nicht ertattunsfähig war beim nächsten mal erstattet wird

Diese nur apothekenpflichtigen Schmerztabletten ,,IBU 400 akut 1A Pharma Filmtabletten,, wurden auch erstattet

Gruß vom Ruheständler
meine Eltern sagten damals immer wieder:Junge mach aus Deinem Leben was anständiges, Ergebnis : Feinmechaniker, Soldat,Arbeiter,Angestellter,Beamter,Pensionär,was soll ich noch vollbringen ? für kreative Vorschläge bin ich offen ...

Re: Zuzahlungen bei Medikamenten
Hier geht es nicht um Apothekenpflichtige Schmerzmittel, die bei uns keinerlei Erstattung erfahren.
Bei der Beihilfestelle Rostock wird generell die Regel angewandt, 10 % , mindestens 5 Euro, höchstens 10 Euro jeweils...( ...) um nicht mehr als die tatsächlichen Kosten.
Bei der Beihilfestelle Rostock wird generell die Regel angewandt, 10 % , mindestens 5 Euro, höchstens 10 Euro jeweils...( ...) um nicht mehr als die tatsächlichen Kosten.
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Re: Zuzahlungen bei Medikamenten
Hallo. Die Liste der zuzahlungsbefreiter Arzneimittel kann man hier sehen. Daran sollen sich auch die Beihilfestellen halten.
https://www.gkv-spitzenverband.de/servi ... mittel.jsp
https://www.gkv-spitzenverband.de/servi ... mittel.jsp
Re: Zuzahlungen bei Medikamenten
Fraglich bleibt für mich, ob Regelungen auf Grundlage des Kassenrechts, bzw. des SGB V Auswirkungen auf die BVO der einzelnen Länder hat.
Re: Zuzahlungen bei Medikamenten
Die KVB (Krankenversorgung der Bundesbahnbeamten) schreibt dazu:
Arzneimittel-Festbeträge und zuzahlungsbefreite Arzneimittel
Veröffentlichung von Arzneimittel-Festbeträgen und zuzahlungsbefreiten Arzneimitteln wird 14-tägig aktualisiert.
Die Festbeträge von Arzneimitteln finden Sie auf den Internetseiten des Deutschen Instituts für Medizinische Dokumentation und Information (DIMDI) auf vielfachen Wunsch jetzt 14-tägig aktualisiert. Jetzt bilden die entsprechenden Übersichten auch kurzfristige Veränderungen besser ab.
Der Festbetrag eines Arzneimittels ist der maximale Betrag, den die gesetzlichen Krankenkassen dafür bezahlen bzw. die KVB als erstattungsfähig anerkennt. Ist sein Verkaufspreis höher als der Festbetrag, tragen Patienten in der Regel die Differenz entweder selbst oder erhalten ohne Aufzahlung ein anderes - therapeutisch gleichwertiges - Arzneimittel.
Die Angaben stammen vom GKV-Spitzenverband. Er schickt ab sofort alle 14 Tage aktuelle Übersichten an das DIMDI. Beim DIMDI können Sie sich die aktuelle Festbetragsliste kostenfrei herunterladen. In der Liste finden Sie die Festbeträge und ggf. selbst zu zahlende Differenzbeträge.
http://www.dimdi.de/static/de/amg/festb ... /index.htm
Arzneimittel-Festbeträge und zuzahlungsbefreite Arzneimittel
Veröffentlichung von Arzneimittel-Festbeträgen und zuzahlungsbefreiten Arzneimitteln wird 14-tägig aktualisiert.
Die Festbeträge von Arzneimitteln finden Sie auf den Internetseiten des Deutschen Instituts für Medizinische Dokumentation und Information (DIMDI) auf vielfachen Wunsch jetzt 14-tägig aktualisiert. Jetzt bilden die entsprechenden Übersichten auch kurzfristige Veränderungen besser ab.
Der Festbetrag eines Arzneimittels ist der maximale Betrag, den die gesetzlichen Krankenkassen dafür bezahlen bzw. die KVB als erstattungsfähig anerkennt. Ist sein Verkaufspreis höher als der Festbetrag, tragen Patienten in der Regel die Differenz entweder selbst oder erhalten ohne Aufzahlung ein anderes - therapeutisch gleichwertiges - Arzneimittel.
Die Angaben stammen vom GKV-Spitzenverband. Er schickt ab sofort alle 14 Tage aktuelle Übersichten an das DIMDI. Beim DIMDI können Sie sich die aktuelle Festbetragsliste kostenfrei herunterladen. In der Liste finden Sie die Festbeträge und ggf. selbst zu zahlende Differenzbeträge.
http://www.dimdi.de/static/de/amg/festb ... /index.htm