ich habe eine Verständnisfrage zur BLV § 19 (1) 2.:
Muss es sich hier bei dem einen Jahr und sechs Monaten der hauptberuflichen Tätigkeit um die Tätigkeit in der späteren Behörde handeln oder handelt es sich hier um die hauptberufliche Tätigkeit die nach Abschluss der dazugehörigen Berufsausbildung nach BLV § 19 (1) geleistet wurde?
Hoffe ihr könnt mir in diesem Punkt Klarheit verschaffen

Viele Grüße