
habe mich freiwillig für 6 Monate ( nach Aufruf, durch Schließung JVA Münster ) an die wieder
ans Netz gegangene JVA Mönchengladbach (Zweigestelle Willich) abordnen lassen.
Habe nun einen Dienstweg von 34,3 Kilometern, und mir eigentlich, da über 30 Km, Wegegeld
erhofft.
Leider hat man mir die kürzeste Strecke augerechnet, welche nur 28,7 Kilometer ergibt.
Für diese brauche ich allerdings auch statt 25 (80 % AB, ca.45-60 Minuten ( 21 Ampeln , sonst 2, Durchfahrt mehrerer Orte)
zum Dienst.
Also absoluter Blödsinn diese Strecke zu nehmen.
Die Frage könnt ihr euch schon denken. Muss ich das so hinnehmen oder gibt es die Möglichkeit
des Einpruches gegen die Verwährung des Trennungsgeldes ?
Würde mich sehr über eine fachundige Antwort freuen.
Einen freundlichen Gruß an alle Leser
