Wechsel von Teilzeit zu Vollzeit
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- Baumschubser
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Wechsel von Teilzeit zu Vollzeit
Meine Frau ist Krankenschwester in einem mittlerweile privatisierten Krankenhaus. Sie hat 1998 nach der Geburt unseres ersten Kindes ihre Arbeitszeit auf 75% reduziert und würde jetzt gerne wieder in Vollzeit wechseln. Soweit mir bekannt, gabs bereits damals eigentlich Regelungen, die stets eine Befristung der Teilzeitregelung vorsahen. Man hatte also stets die Möglichkeit, wieder auf 100% zurück zu kommen. Wir hatten damals keine Kenntnis dazu und diese Befristung ist in der Änderung des Arbeitsvertrages nicht festgehalten. Wir haben noch keine Antwort auf den Antrag, aber für den Fall, er wird abgelehnt, suche ich nach Argumenten, wie man dann widersprechen könnte. Das einzige was mir noch bekannt ist, dass erst Leute höher gestuft werden müssen, ehe Neueinstellungen erfolgen. Ist das richtig so?
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Re: Wechsel von Teilzeit zu Vollzeit
Über Argumente würde ich mir jetzt keine Gedanken machen. Beim Arbeitgeber müssen Unterlagen vorhanden sein, die die Dauer der vereinbarten Teilzeitbeschäftigung belegen.
- Baumschubser
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Re: Wechsel von Teilzeit zu Vollzeit
In der Änderung des Arbeitsvertrages wurde nichts über eine Dauer vereinbart. Das ist halt unser Problem. Meine Frau quasi seinerzeit einer dauerhaften Stundenreduzierung auf 75% zugestimmt.
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- Moderator
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Re: Wechsel von Teilzeit zu Vollzeit
Dann hat deine Frau formal genau das Problem, dass die große Koalition unter Federführung der Ministerinnen Nahles und Schwesig zu lösen gedenkt.
Betroffenen ( das sind meist Frauen) einen Weg zurück aus der "Teilzeitfalle" zu ermöglichen.
Hoffe, der Arbeitgeber deiner Frau macht keine Probleme. Bisher darf er das, leider.
Betroffenen ( das sind meist Frauen) einen Weg zurück aus der "Teilzeitfalle" zu ermöglichen.
Hoffe, der Arbeitgeber deiner Frau macht keine Probleme. Bisher darf er das, leider.
Re: Wechsel von Teilzeit zu Vollzeit
§ 8 TzBfG sieht keine Befristung der Teilzeitbeschäftigung vor. Sofern - wie von Torquemada schon richtigerweise geschildert - vertraglich nicht ausdrücklich eine Befristung der Teilzeitbeschäftigung erfolgte, besteht keinerlei Anspruch auf eine Vollbeschäftigung bzw. eine Erhöhung des Arbeitszeitumfanges. Der Arbeitgeber hat aber einen teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmer, der ihm den Wunsch nach einer Verlängerung seiner vertraglich vereinbarten Arbeitszeit angezeigt hat, bei der Besetzung eines entsprechenden freien Arbeitsplatzes bei gleicher Eignung bevorzugt zu berücksichtigen, es sei denn, dass dringende betriebliche Gründe oder Arbeitszeitwünsche anderer teilzeitbeschäftigter Arbeitnehmer entgegenstehen (§ 9 TzBfG).
"Ungerechtigkeit ist relativ leicht zu ertragen, Gerechtigkeit tut weh." (Henry Louis Mencken)
Re: Wechsel von Teilzeit zu Vollzeit
In diesem Zusammenhang weder noch

"Ungerechtigkeit ist relativ leicht zu ertragen, Gerechtigkeit tut weh." (Henry Louis Mencken)
- Baumschubser
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Re: Wechsel von Teilzeit zu Vollzeit
Ich werfe den Antrag morgen ein, mal sehen was rauskommt. Werde hier berichten. 
