Ladefrist für amtsärztliche Untersuchung
Moderator: Moderatoren
Ladefrist für amtsärztliche Untersuchung
Hallo,
ich bin Beamtin bei Telekom Placement Services und soll an den Standort Darmstadt versetzt werden.
Der Arbeitgeber hat mir eine Information über eine amtsärztliche Untersuchung zukommen lassen.
Kann mir jemand weiterhelfen, welche Fristen an eine solche "Ladung" geknüpft sind?
Wo sind diese Fristen niedergeschrieben?
Das Ganze soll kurzfristig (bereits Anfang nächster Woche) stattfinden.
Vielen Dank
ich bin Beamtin bei Telekom Placement Services und soll an den Standort Darmstadt versetzt werden.
Der Arbeitgeber hat mir eine Information über eine amtsärztliche Untersuchung zukommen lassen.
Kann mir jemand weiterhelfen, welche Fristen an eine solche "Ladung" geknüpft sind?
Wo sind diese Fristen niedergeschrieben?
Das Ganze soll kurzfristig (bereits Anfang nächster Woche) stattfinden.
Vielen Dank
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Re: Ladefrist für amtsärztliche Untersuchung
Fristen gibt es da eigentlich keine. Ist eben eine dienstliche Anweisung, bei einem Arzt sich vorzustellen. Ist eine Dienstreise.
In der aktuellen Erkältungszeit mit grippalen Infekten und Keuchhustenhäufungen kann es natürlich vorkommen, dass jemand kurzfristig nicht zum "Amtsarzt" kann. Dann bei der Telekom krankmelden und höflichkeitshalber bei dem "Amtsarzt" telefonisch die Info hinterlassen, falls Kontaktdaten bekannt.
In der aktuellen Erkältungszeit mit grippalen Infekten und Keuchhustenhäufungen kann es natürlich vorkommen, dass jemand kurzfristig nicht zum "Amtsarzt" kann. Dann bei der Telekom krankmelden und höflichkeitshalber bei dem "Amtsarzt" telefonisch die Info hinterlassen, falls Kontaktdaten bekannt.
Re: Ladefrist für amtsärztliche Untersuchung
Gehört es zum routinemäßigen Prozedere im Falle einer Versetzung, dass der Betroffene sich beim Amtsarzt vorstellt - oder anders gefragt: in welchen Fällen wird der Amtsarzt eigentlich hinzugezogen?
Re: Ladefrist für amtsärztliche Untersuchung
Vielen Dank für die Info.
An a.no-nym: Ich habe eine Vorladung zum Gesundheitsamt erhalten, weil ich gesundheitliche Beschwerden
gegen die Versetzung ins Feld führe.
An a.no-nym: Ich habe eine Vorladung zum Gesundheitsamt erhalten, weil ich gesundheitliche Beschwerden
gegen die Versetzung ins Feld führe.
Re: Ladefrist für amtsärztliche Untersuchung
Wenn nicht BAD dann besteht die Absicht, eine 0/100% Entscheidung bzgl. DDU zu erwirken. Der Amtsarzt schreibt nun Verwendungseinschränkungen und der Arbeitgeber antwortet, dass genau diese Verwendungseinschränkungen unabdingbar sind. Also Standardverfahren Richtung DDU. Wenn du das nicht willst, ab zum Anwalt.
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Re: Ladefrist für amtsärztliche Untersuchung
Wieso sollte man diese Info (Stammkraft etc.) nicht preisgeben?
- Bananen-Willi
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Re: Ladefrist für amtsärztliche Untersuchung
Mit "letzteres" nicht Stammkraft gemeint, sondern eher "von wo" ! Wenn diese Information hier auch noch bekanntgegeben wird, zusätzlich dazu, dass man schon weiß, dass Du weibliche Beamtin bist, die von TPS nach Darmstadt versetzt werden soll, dann können Sie hier gleich mit Klarnamen schreiben. Es ist nicht so unwahrscheinlich, dass ein Personaler (vielleicht Deiner? ) hier mitlesen könnte, immerhin sind auch darunter Beamte, die sich schon aus eigenem Interesse hier rumtreiben könnten. Wenn Dir das egal ist, dann nur zu
Re: Ladefrist für amtsärztliche Untersuchung
Meines Wissens muß dir der Dienstherr genau mitteilen auf welches Gesundheitsproblem er dich untersuchen lassen möchte. Das ganze natürlich auch dem Amtsarzt. Einfach pauschal zur Untersuchung schicken geht nicht.
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Re: Ladefrist für amtsärztliche Untersuchung
Richtig.Bananen-Willi hat geschrieben: ↑12. Feb 2017, 10:36Mit "letzteres" nicht Stammkraft gemeint, sondern eher "von wo" !
Und der Grund der Untersuchung muss bekannt gegeben werden.
- Bananen-Willi
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Re: Ladefrist für amtsärztliche Untersuchung
So wie ich das verstehe, will der Dienstherr selbst kein gesundheitliches Problem untersucht haben, sondern lediglich ein von der TE angeführtes gesundheitliches Problem als Versetzungshindernis überprüft wissen. Der Untersuchungsgrund für die Ladung zum Amtsarzt dürfte m.E. deckungsgleich mit den angeführten Problemen der TE sein, die dieser bekannt sein dürften, nichtsdestotrotz habt ihr alle natürlich recht, dass diese Gründe auch für die Untersuchung festgeschrieben sein müssen. Entweder in der Ladung direkt oder diese müssen unmittelbar VOR der Untersuchung bekanntgegeben werden.
Zitat der TE:
Irgendwie werden aber hier schon wieder Dinge diskutiert, die von der TE noch nie thematisiert wurden. Ich hab nirgends gelesen, dass ihr der Grund für die Untersuchung nicht bekannt sei...es ging doch nur um die FristenfrageIch habe eine Vorladung zum Gesundheitsamt erhalten, weil ich gesundheitliche Beschwerden gegen die Versetzung ins Feld führe.
"Ich hätte gerne eine Fahrkarte von München nach Nürnberg!" "Kein Problem, hier Ihre Fahrkarte, aber ich werde Ihnen gleich ausführlich erläutern, dass eine Direktverbindung von Stuttgart nach Frankfurt nicht möglich ist, weil..... "
Re: Ladefrist für amtsärztliche Untersuchung
Bananen-Willi hat Recht: Mir ging es in erster Linie um die Fristenfrage.
Vielen Dank euch allen für eure Infos.
Vielen Dank euch allen für eure Infos.
Re: Ladefrist für amtsärztliche Untersuchung
Ich wünsch Dir alles Gute für den Termin!