Hallo,
habe eine blöde Frage zum Benachteiliungsverbot nach § 23 LBG RLP.
Habe bisher als Obersekretär (A7) einen Dienstposten nach Stellenbewertung A8 inne gehabt.
Steht mir nach der Rückkehr aus der Elternzeit ein A 8 er Dienstposten zu. Dass ich keine Beförderung verlangen kann weiß ich, allerdings wenn ich einen A 7 Dienstposten bekomme, kann ich definitiv nicht befördert werden.
Vielen Dank für konstruktive Meldungen.
Falls jemand ein einschlägiges Urteil hat würde ich mich freuen
Danke!
Wiedereinstieg nach Elternzeit Benachteiligungsverbot
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Re: Wiedereinstieg nach Elternzeit Benachteiligungsverbot
Ich würde mal bei Gleichstellungsstelle und Personalrat nachfragen.