Brief zur Zuruhesetzung
Moderator: Moderatoren
Brief zur Zuruhesetzung
Hallo Leute.
Nachdem der Amtsarzt einen für DU hält, folgt ja in den meisten Fällen die Anstalt seinem Gutachten. D.h. die Anstalt teilt mir schriftlich mit, dass sie mich in den vorzeitigen Ruhestand versetzen. Ich kann innerhalb von 4 Wochen Einspruch erheben. Nachdem man keinen Einspruch eingelegt hat, folgt ja die Mitteilung der Zuruhesetzung, die mit Ablauf des Monats wirksam ist.
Nun meine Frage. Handelt es sich bei den Briefen um Einschreiben?
Danke
Nachdem der Amtsarzt einen für DU hält, folgt ja in den meisten Fällen die Anstalt seinem Gutachten. D.h. die Anstalt teilt mir schriftlich mit, dass sie mich in den vorzeitigen Ruhestand versetzen. Ich kann innerhalb von 4 Wochen Einspruch erheben. Nachdem man keinen Einspruch eingelegt hat, folgt ja die Mitteilung der Zuruhesetzung, die mit Ablauf des Monats wirksam ist.
Nun meine Frage. Handelt es sich bei den Briefen um Einschreiben?
Danke
Re: Brief zur Zuruhesetzung
Sowas wird immer per Einschreibenn kommen!!!
Ich bin befördert worden...
Aus dem Dienst!
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Re: Brief zur Zuruhesetzung
Bei mir per PZU, gelbe Post
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Re: Brief zur Zuruhesetzung
Nein. Weil ein Einschreiben (entgegen der Laienmeinung) die Zustellung eben nicht garantiert.herr b hat geschrieben:Sowas wird immer per Einschreibenn kommen!!!
Deshalb PZU.
Re: Brief zur Zuruhesetzung
Danke euch
Re: Brief zur Zuruhesetzung
@Torquemada, du hast natürlich Recht. Ich hab mich falsch ausgedrückt.
Ich bin befördert worden...
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Re: Brief zur Zuruhesetzung
Aktualisierung:
Habe heute das Schreiben meiner Anstalt erhalten, dass ich in den Ruhestand versetzt werde. 4 Wochen Zeit Einspruch einzulegen usw.
Das Schreiben kam als normaler Brief, d.h. weder per Einschreiben geschweige denn als PZU.
Wenn ich jetzt arschig wäre, könnte ich ja nach Ablauf der 4 Wochen, wenn ich die Zuruhesetzungsurkunde bekomme ja behaupten, dass ich das erste Schreiben nicht erhalten habe und dementsprechend auch nicht Einspruch hätte einlegen können.
Vorteil 1- 2 Monate volles Gehalt. Wäre zwar gemein aber in meiner Situation sinnvoll.
Würdet ihr das machen???
Habe heute das Schreiben meiner Anstalt erhalten, dass ich in den Ruhestand versetzt werde. 4 Wochen Zeit Einspruch einzulegen usw.
Das Schreiben kam als normaler Brief, d.h. weder per Einschreiben geschweige denn als PZU.
Wenn ich jetzt arschig wäre, könnte ich ja nach Ablauf der 4 Wochen, wenn ich die Zuruhesetzungsurkunde bekomme ja behaupten, dass ich das erste Schreiben nicht erhalten habe und dementsprechend auch nicht Einspruch hätte einlegen können.
Vorteil 1- 2 Monate volles Gehalt. Wäre zwar gemein aber in meiner Situation sinnvoll.
Würdet ihr das machen???
Re: Brief zur Zuruhesetzung
2ter Punkt.
Muss ich nicht über die Möglichkeit der Hinzuziehung des Personalrats informiert werden?
Muss ich nicht über die Möglichkeit der Hinzuziehung des Personalrats informiert werden?
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Re: Brief zur Zuruhesetzung
Qwolfie049
In der Justiz zählt ein Brief der nicht zurück kommt als zugestellt.
Bei einenem Einschreiben bestätigt der Postzusteller das er das Einschreiben in den Briefkasten zugestellt hat.
Sicherste ist die PZA
In der Justiz zählt ein Brief der nicht zurück kommt als zugestellt.
Bei einenem Einschreiben bestätigt der Postzusteller das er das Einschreiben in den Briefkasten zugestellt hat.
Sicherste ist die PZA