Krankenkasse meiner Frau will lustige Dinge wissen
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Krankenkasse meiner Frau will lustige Dinge wissen
Und zwar geht es um die Familienversicherung der Kinder bzw. ab jetzt nur noch von einem Kind.
Vorab so viel, meine Kinder sind bei meiner Frau gesetzlich versichert im Rahmen der Familienversicherung, ich bin privat wie sicher die meisten Beamten. Mit A8 bin ich weit weg von der Beitragsbemessungsgrenze, verdiene aber mehr als meine Frau, die nur 30h Wochenstunden arbeitet.
Und genau dazu stellt die Krankenkasse jetzt Fragen. Wenn ich über der Bemessungsgrenze verdiene, müssen die KInder in die Private, das ist mir bekannt. Aber wozu die Frage, ob ich mehr verdiene?
Vorab so viel, meine Kinder sind bei meiner Frau gesetzlich versichert im Rahmen der Familienversicherung, ich bin privat wie sicher die meisten Beamten. Mit A8 bin ich weit weg von der Beitragsbemessungsgrenze, verdiene aber mehr als meine Frau, die nur 30h Wochenstunden arbeitet.
Und genau dazu stellt die Krankenkasse jetzt Fragen. Wenn ich über der Bemessungsgrenze verdiene, müssen die KInder in die Private, das ist mir bekannt. Aber wozu die Frage, ob ich mehr verdiene?
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Re: Krankenkasse meiner Frau will lustige Dinge wissen
Die Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt 2016 bei 4.687,50 Euro brutto monatlich.
Warst du bereits vor 2003 privat krankenversichert, liegt diese Grenze bei 4.237,50 Euro im Monat.
Bei euch ist demnach alles in Ordnung.Wahrscheinlich tobt sich nur die computergesteuerte Prüfroutine bei der Krankenkasse deiner Frau aus.
Warst du bereits vor 2003 privat krankenversichert, liegt diese Grenze bei 4.237,50 Euro im Monat.
Bei euch ist demnach alles in Ordnung.Wahrscheinlich tobt sich nur die computergesteuerte Prüfroutine bei der Krankenkasse deiner Frau aus.
- Baumschubser
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Re: Krankenkasse meiner Frau will lustige Dinge wissen
Von 4200€ brutto bin ich meilenweit entfernt.
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Re: Krankenkasse meiner Frau will lustige Dinge wissen
Ganz so einfach ist es nicht. Werfen Sie doch mal einen Blick in § 10 Abs. 3 SGB 5. Es kommt also nicht darauf an, was Sie "verdienen", sondern wie hoch Ihr "Gesamteinkommen" ist. Ich habe einen Mitarbeiter, bei dessen Gesamteinkommen es mir schwindlig wird. Ein "Gesamteinkommen über der Beitragbemessungsgrenze" ist für sich alleine noch kein Grund, die Kinder privat zu versichern, es muss auch immer höher sein als das versicherungspflichtige Einkommen des gesetzlich versicherten Ehegatten.Baumschubser hat geschrieben:Wenn ich über der Bemessungsgrenze verdiene, müssen die KInder in die Private, das ist mir bekannt. Aber wozu die Frage, ob ich mehr verdiene?
Deshalb muss die Krankenkasse bei ihrer (jährlichen?) Prüfung etwas mehr erfragen, als nur die Höhe Ihrer Bezüge.
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Re: Krankenkasse meiner Frau will lustige Dinge wissen
Ich wollte gerade das schreiben, was Gerda geschrieben hat. Sie hat recht.
(3) Kinder sind nicht versichert, wenn der mit den Kindern verwandte Ehegatte oder Lebenspartner des Mitglieds nicht Mitglied einer Krankenkasse ist und sein Gesamteinkommen regelmäßig im Monat ein Zwölftel der Jahresarbeitsentgeltgrenze übersteigt und regelmäßig höher als das Gesamteinkommen des Mitglieds ist; bei Renten wird der Zahlbetrag berücksichtigt.
Bei mir ist es auch in bälde grenzwertig. Da die GKV immer mit der Abfrage hinterher ist, muss ich gewisse Rücklagen halten, um meine Tochter dann eben privat zu versichern oder selbst freiwillig zu versichern.
(3) Kinder sind nicht versichert, wenn der mit den Kindern verwandte Ehegatte oder Lebenspartner des Mitglieds nicht Mitglied einer Krankenkasse ist und sein Gesamteinkommen regelmäßig im Monat ein Zwölftel der Jahresarbeitsentgeltgrenze übersteigt und regelmäßig höher als das Gesamteinkommen des Mitglieds ist; bei Renten wird der Zahlbetrag berücksichtigt.
Bei mir ist es auch in bälde grenzwertig. Da die GKV immer mit der Abfrage hinterher ist, muss ich gewisse Rücklagen halten, um meine Tochter dann eben privat zu versichern oder selbst freiwillig zu versichern.
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Re: Krankenkasse meiner Frau will lustige Dinge wissen
Dann droht mir das wohl auch so langsam. Ich habe wie gesagt A8, arbeite Vollzeit. Meine Frau hat zwar umgerechnet pro Stunde mehr als ich, sie ist Krankenschwester. Aber sie arbeitet nur 30h die Woche. 2015 hatte ich knapp 30.000€ brutto zu versteuern, sie nicht ganz 25.000€.
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Re: Krankenkasse meiner Frau will lustige Dinge wissen
Danke Zollkodex-Ritter! In meinem Beitrag hätte es natürlich "Jahresarbeitsentgeltgrenze" heißen müssen und nicht "Beitragsbemessungsgrenze". Egal, alle Grenzen werden regelmäßig jährlich erhöht. Für 2017 sind es bei der JAE 4.800 € monatlich und 57.600 € jährlich. Ich sehe - mindestens bei Baumschubser, wo die Einkommensverhältnisse offengelegt sind - keinerlei Gefahr, dass das Kind plötzlich privat versichert werden müsste.
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Re: Krankenkasse meiner Frau will lustige Dinge wissen
Für Baumschubser gilt doch die o.a. niedrigere JAE. Egal....er ist auf der sicheren Seite.Gerda Schwäbel hat geschrieben: Für 2017 sind es bei der JAE 4.800 € monatlich und 57.600 € jährlich. Ich sehe - mindestens bei Baumschubser, wo die Einkommensverhältnisse offengelegt sind - keinerlei Gefahr, dass das Kind plötzlich privat versichert werden müsste.
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Re: Krankenkasse meiner Frau will lustige Dinge wissen
Mit dieser Meinung stehen Sie aber ziemlich alleine da. § 10 SGB V spricht von der "Jahresarbeitsentgeltgrenze" und die ist in § 6 Abs. 6 SGV und der Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung definiert. Für wen die "niedrigere JAE" gilt, regelt § 6 Abs. 7 SGB V:Torquemada hat geschrieben:Für Baumschubser gilt doch die o.a. niedrigere JAE.
Ich habe jedenfalls aus dem Sachverhalt nicht entnehmen können, dass Baumschubser am 31. Dezember 2002 Arbeiter oder Angestellter gewesen sei, der wegen Überschreitens der an diesem Tag geltenden Jahresarbeitsentgeltgrenze versicherungsfrei und bei einem privaten Krankenversicherungsunternehmen in einer substitutiven Krankenversicherung versichert gewesen wäre.Abweichend von Absatz 6 Satz 1 beträgt die Jahresarbeitsentgeltgrenze für Arbeiter und Angestellte, die am 31. Dezember 2002 wegen Überschreitens der an diesem Tag geltenden Jahresarbeitsentgeltgrenze versicherungsfrei und bei einem privaten Krankenversicherungsunternehmen in einer substitutiven Krankenversicherung versichert waren, im Jahr 2003 41 400 Euro. Absatz 6 Satz 2 bis 4 gilt entsprechend.
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Re: Krankenkasse meiner Frau will lustige Dinge wissen
Jetzt wirds langsam kompliziert.
Ich war 2002 schon Beamter und die Einkommenssituation (auch Teilzeit meiner Frau) ist mal abgesehen von Lohnerhöhungen der letzten Jahre und meiner Beförderung nach A8 schon seit 12 Jahren so wie jetzt. Ich hab nur über diese Frage gestaunt, denn wirklich neu sind die Gesetzlichkeiten doch nicht und die Anfrage wegen Familienversicherung kommt doch jährlich.



Ich war 2002 schon Beamter und die Einkommenssituation (auch Teilzeit meiner Frau) ist mal abgesehen von Lohnerhöhungen der letzten Jahre und meiner Beförderung nach A8 schon seit 12 Jahren so wie jetzt. Ich hab nur über diese Frage gestaunt, denn wirklich neu sind die Gesetzlichkeiten doch nicht und die Anfrage wegen Familienversicherung kommt doch jährlich.
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Re: Krankenkasse meiner Frau will lustige Dinge wissen
Das ist wirklich erstaunlich. Schon der in Ursprungsfassung von § 10 Abs. 3 SGB V vom 20.12.1988 stand " ... und regelmäßig höher als das Gesamteinkommen des Mitglieds ist" drin und in der Reichsversicherungsordnung war es vorher wahrscheinlich ähnlich geregelt.Baumschubser hat geschrieben:Ich hab nur über diese Frage gestaunt, denn wirklich neu sind die Gesetzlichkeiten doch nicht und die Anfrage wegen Familienversicherung kommt doch jährlich.
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Re: Krankenkasse meiner Frau will lustige Dinge wissen
Evtl. haben die auch nur ein falsches oder ein neues Formular verwendet? Den Krankenkassen traue ich alles zu.
Denn es müssen ja drei Bedingungen zusammen erfüllt sein: Ehegatte privat versichert und Jahresarbeitsentgeltgrenze überschritten und Einkommen regelmäßig höher als das Gesamteinkommen des gesetzlich versicherten. Beim ersten überfliegen hatte ich mich auch wieder verlesen. Ich "hasse" die Formulierungen in den SGB und im BeamtVG.
2017 liegt die JAEG bei 4.800 Euro. Das dürfte beim Bund mit einem Kind und verheiratet ohne weitere Zulagen und Prämien oder anderes zusätzliches Einkommen auch der gD kaum erreichen.
Denn es müssen ja drei Bedingungen zusammen erfüllt sein: Ehegatte privat versichert und Jahresarbeitsentgeltgrenze überschritten und Einkommen regelmäßig höher als das Gesamteinkommen des gesetzlich versicherten. Beim ersten überfliegen hatte ich mich auch wieder verlesen. Ich "hasse" die Formulierungen in den SGB und im BeamtVG.
2017 liegt die JAEG bei 4.800 Euro. Das dürfte beim Bund mit einem Kind und verheiratet ohne weitere Zulagen und Prämien oder anderes zusätzliches Einkommen auch der gD kaum erreichen.
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Re: Krankenkasse meiner Frau will lustige Dinge wissen
1 und 3 erfülle ich. 2 niemals mit A8.
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Re: Krankenkasse meiner Frau will lustige Dinge wissen
Ein älterer A12 erreicht das...Zollkodex-Ritter hat geschrieben:
2017 liegt die JAEG bei 4.800 Euro. Das dürfte beim Bund mit einem Kind und verheiratet ohne weitere Zulagen und Prämien oder anderes zusätzliches Einkommen auch der gD kaum erreichen.