Pensionierung, krank und angesparter Urlaub
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- Baumschubser
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Pensionierung, krank und angesparter Urlaub
Eine Kollegin von mir ist jetzt pensioniert worden, hatte 17 Tage Urlaub angespart, die sie wegen Krankheit nicht mehr abfeiern konnte. Sie war genau wie ich der Meinung, dass ihr eine Auszahlung dafür jetzt zusteht. Aber Pustekuchen, man hat wohl in Sachsen da Gesetze geändert und sie guckt in die Röhre.
Kann mir da jemand was dazu sagen?
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Re: Pensionierung, krank und angesparter Urlaub
Der Mindesturlaub von 20 Tagen PRO Jahr muss laut Urteil des Europäischen Gerichtshofs immer abgegolten werden. Wurde auch gesetzlich geregelt.
Jetzt klären wir mal zuerst:
Wann ging die Kollegin in Ruhestand?
In welchem Kalenderjahr hatte sie bitte genau wieviele Urlaubstage abgewickelt?
Jetzt klären wir mal zuerst:
Wann ging die Kollegin in Ruhestand?
In welchem Kalenderjahr hatte sie bitte genau wieviele Urlaubstage abgewickelt?
- Baumschubser
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Re: Pensionierung, krank und angesparter Urlaub
Sie ist per 01.12.2016 pensioniert. Die Urlaubsansparung waren die letzten 4 Jahre je 5 Tage pro Jahr, insgesamt 20 Tage. 3 Tage hat sie noch nehmen können vor Pensionierung. 17 Tage sind futsch.
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Re: Pensionierung, krank und angesparter Urlaub
Dann ist die Sache wohl korrekt. Denn sie hat den Erholungsurlaub auch genommen. Die 20 Tage beziehen sich auf ein Urlaubsjahr.
Ansparungen aus vergangenen Jahren bringen nichts, weil auch in diesen Jahren offenbar über 20 Tage Erholungsurlaub genommen wurden.
Mit einer sächsischen Gesetzesänderung hat das nichts zu tun.
Ansparungen aus vergangenen Jahren bringen nichts, weil auch in diesen Jahren offenbar über 20 Tage Erholungsurlaub genommen wurden.
Mit einer sächsischen Gesetzesänderung hat das nichts zu tun.
- Baumschubser
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Re: Pensionierung, krank und angesparter Urlaub
Also wär sie besser gekommen, wenn sie sich für das Ende ein paar Überstunden angesammelt hätte? Denn die werden doch immer ausbezahlt oder irre ich da?
- Bananen-Willi
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Re: Pensionierung, krank und angesparter Urlaub
Ich denke, das kommt im Regelfall darauf an, wie die Überstunden entstanden sind und die dementsprechenden AZVs sind. Es galt der Grundsatz, dass nur vom Dienstherrn angeordnete Überstunden auszahlungsfähig waren. Nur weil jemand jeden Tag seine Büroklammern neu gezählt, durchnummeriert und sortiert hat und deswegen 10 Stunden für sein Pensum brauchte und sein Arbeitszeitkonto auf über 100 Stunden geblasen hat, war das kein Grund, sich Überstunden, die nicht mehr genommen werden konnte, auszahlen zu lassen. Das wäre nur möglich gewesen, wenn der DH angeordnet hätte, dass die Behörde oder einzelne Abteilungen pro Woche soundsoviel Überstunden aufgrund der hohen Belastung leisten müssen. An so einen Fall kann ich mich nicht mehr erinnern, aber der extremste mir bekannte Fall war von meiner damaligen Bürokollegin, die mit 270! Überstunden auf dem Gleitzeitkonto in Pension ging und der Geschäftsleiter sie davon 80 Stunden nehmen ließ, was im Behördenmaßstab gemessen bei uns überaus großzügig gehandhabt war...trotzdem 190 Stunden verfallen.
- Baumschubser
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Re: Pensionierung, krank und angesparter Urlaub
Na das ist hier etwas anders, sie ist genau wie ich Vollzugsbedienstete einer JVA ohne Gleitzeit. In dem Falle sind bei uns Überstunden immer vom Dienstplan angeordnet.
- Baumschubser
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Re: Pensionierung, krank und angesparter Urlaub
Ich komme hierauf nochmal zurück.Torquemada hat geschrieben:Der Mindesturlaub von 20 Tagen PRO Jahr muss laut Urteil des Europäischen Gerichtshofs immer abgegolten werden. Wurde auch gesetzlich geregelt.
Ich hab im Netz was gefunden, wann abgegolten werden muss:
"Dies gilt in der Regel allerdings nur für die gesetzlichen Ansprüche. Für vertragliche oder tarifvertragliche Urlaubsansprüche kann der Verfall bei krankheitsbedingter Verhinderung deshalb tarif- bzw. einzelvertraglich angeordnet werden (EuGH v. 24.01.2012, C 282/10). Wenn allerdings eine solche vertragliche Regelung nicht existiert, verfallen auch vertragliche Ansprüche nicht."
Tarif etc. können wir Beamte eh vergessen. Aber gesetzlicher Anspruch ist in meinen Augen nicht zu vernachlässigen. Ist nicht über den Mindestanspruch von 20 Tagen hinaus unser Urlaubsanspruch von i.d.R. 30 Tagen auch per Gesetz geregelt???
- Baumschubser
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Re: Pensionierung, krank und angesparter Urlaub
OK, damit wäre das Thema geklärt. Sie hat sich also mit der Ansparung total angeschissen, ums mal so zu formulieren.
Re: Pensionierung, krank und angesparter Urlaub
Ich bin da jetzt nicht so in der Thematik drin, aber ist dieser angesparte Urlaub irgendwie separat verbucht?! Ich kenne Regelungen zum Übertrag von Urlaubsansprüchen eigentlich nur in der Form, dass im Folgejahr dann zunächst dieser Übertrag verbraucht wird, bevor der im aktuellen Jahr entstandene Anspruch tangiert wird.
Das könnte also folgendermaßen aussehen:
2012 --> 25 Tage, davon 20 genommen, Übertrag 5 (entstanden in 2012)
2013 --> 25 (+5) Tage, davon genommen 15 (+5), Übertrag 10 (entstanden in 2013)
2014 --> 25 (+10) Tage, davon genommen 10 (+10), Übertrag 15 (entstanden in 2014)
2015 --> 25 (+15) Tage, davon genommen 5 (+15), Übertrag 20 (entstanden in 2015)
2016 --> 25 (+20) Tage, davon genommen 8 (+20), Rest-Anspruch aus 2016: 17
Konform der EU-Richtlinie würden 20 Tage aus 2016 garantiert, genommen hat sie 8 (+20 aus 2015), also sollten ihr zumindest 12 aus 2016 ausgezahlt werden.
Das könnte also folgendermaßen aussehen:
2012 --> 25 Tage, davon 20 genommen, Übertrag 5 (entstanden in 2012)
2013 --> 25 (+5) Tage, davon genommen 15 (+5), Übertrag 10 (entstanden in 2013)
2014 --> 25 (+10) Tage, davon genommen 10 (+10), Übertrag 15 (entstanden in 2014)
2015 --> 25 (+15) Tage, davon genommen 5 (+15), Übertrag 20 (entstanden in 2015)
2016 --> 25 (+20) Tage, davon genommen 8 (+20), Rest-Anspruch aus 2016: 17
Konform der EU-Richtlinie würden 20 Tage aus 2016 garantiert, genommen hat sie 8 (+20 aus 2015), also sollten ihr zumindest 12 aus 2016 ausgezahlt werden.
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Re: Pensionierung, krank und angesparter Urlaub
Das ist leider nicht richtig, weil es laut EU nur darauf ankommt WIEVIEL Tage in 2016 wirklich genommen hat. Da das in deiner Aufstellung mindestens 20 Tage sind, gibt es für 2016 keine Erstattung.Varetek hat geschrieben:I
Konform der EU-Richtlinie würden 20 Tage aus 2016 garantiert, genommen hat sie 8 (+20 aus 2015), also sollten ihr zumindest 12 aus 2016 ausgezahlt werden.
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Re: Pensionierung, krank und angesparter Urlaub
Soweit mir bekannt, wird der Urlaub nicht fortlaufend "abgeschrieben" sondern gilt pro Jahr als anteilig angespart. Man "verbraucht" also immer den Urlaub des jeweiligen Kalenderjahres und spart ebenso einen Teil davon an, wenn man denn will. Und im nächsten Jahr wird wieder von den 30 Tagen was genommen und was angespart usw.
Sie hatte das anders geplant, war aber nun zum Ende hin ziemlich lange krank.
Sie hatte das anders geplant, war aber nun zum Ende hin ziemlich lange krank.
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Re: Pensionierung, krank und angesparter Urlaub
Hallo, ich hätte da eine Frage.
Ich bin seid juni 2015 dauerhaft bis heute erkrankt und krankgeschrieben, ohne unterbrechnung. Ich bin nicht in der lage arbeiten zu gehen oder meinen urlaub zu beanspruch . Wurde jetzt nochmal für oktober in kur an die see geschickt, bis da alle unterlagen zusammen sind wird es 2018 bis ich sehr wahrscheinlich in vorruhestand geschickt werde. Ich bekomme pro jahr 30 tage urlaub, vermute es handelt sich bis jetzt um die 80 tage urlaub die ich nicht genommen habe, da ich dauerhaft krank bin. Wird der angefallene urlaub dann nach der versetzung in ruhestand ausgezahlt oder muss ich da jetzt noch tätig werden nd irgend etwas beantragen, nicht dass da was wegfällt. Wie hoch wird den so ein urlaubstag bei landesbeamte in reihnland pfalz vergütet und werden hier die 30 tage pro jahr gezahlt oder so wie ich das hier rauslese 20 tage.
Würde mich über hilfe freuen.
Ich bin seid juni 2015 dauerhaft bis heute erkrankt und krankgeschrieben, ohne unterbrechnung. Ich bin nicht in der lage arbeiten zu gehen oder meinen urlaub zu beanspruch . Wurde jetzt nochmal für oktober in kur an die see geschickt, bis da alle unterlagen zusammen sind wird es 2018 bis ich sehr wahrscheinlich in vorruhestand geschickt werde. Ich bekomme pro jahr 30 tage urlaub, vermute es handelt sich bis jetzt um die 80 tage urlaub die ich nicht genommen habe, da ich dauerhaft krank bin. Wird der angefallene urlaub dann nach der versetzung in ruhestand ausgezahlt oder muss ich da jetzt noch tätig werden nd irgend etwas beantragen, nicht dass da was wegfällt. Wie hoch wird den so ein urlaubstag bei landesbeamte in reihnland pfalz vergütet und werden hier die 30 tage pro jahr gezahlt oder so wie ich das hier rauslese 20 tage.
Würde mich über hilfe freuen.
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Re: Pensionierung, krank und angesparter Urlaub
Wird nach Zurruhesetzung automatisch berechnet nach den gesetzichen Vorgaben. Zur Höhe der Summe und zur Wertigkeit des Tages erhälst du einen Bescheid. Auf Bundesebene wird die durchschnittiche Besoldung der letzten 13 Wochen als Grundlage genommen.