Amtsarzt vs Dienstherr
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Amtsarzt vs Dienstherr
Guten Abend,
folgende Situation 2,8 Jahre Krankschreibung
Amtsarzt hat vor 1 Jahr DU beschieden und das ohne zukünftige Aktivierung.
Dienstherr beschliesst nun fürs nächste Jahr die nächste Untersuchung.
Gibt es Möglichkeiten zu widersprechen und wie können diese aussehen?
Vielen Dank
Naturfreund
folgende Situation 2,8 Jahre Krankschreibung
Amtsarzt hat vor 1 Jahr DU beschieden und das ohne zukünftige Aktivierung.
Dienstherr beschliesst nun fürs nächste Jahr die nächste Untersuchung.
Gibt es Möglichkeiten zu widersprechen und wie können diese aussehen?
Vielen Dank
Naturfreund
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Re: Amtsarzt vs Dienstherr
Ich würde mich von einem Fachanwalt beraten lassen.
Dann weisst du, ob es hierzu schon Urteile gibt oder es gar sinnlos ist, dagegen vorzugehen.
Dann weisst du, ob es hierzu schon Urteile gibt oder es gar sinnlos ist, dagegen vorzugehen.
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Re: Amtsarzt vs Dienstherr
Ich hatte gehofft über dieses Forum ein bisschen vom Erfahrungsschatz zu lesen.
Im Netz hab ich nichts gefunden und mich daher an Euch gewandt
Im Netz hab ich nichts gefunden und mich daher an Euch gewandt
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Re: Amtsarzt vs Dienstherr
Guten Morgen,
ich hatte das gelesen, aber auch, dass der Dienstherr sich überwiegend dem Amtsarzt anschliesst.
Zumal sich in dem Fall meine Ärzte und der AA einig sind.
Da ist es m.E fast anmaßend, dass der Dienstherr anderer Meinung ist:-(
Es liegt ja alles seit langem bei denen auf dem Schreibtisch und ich habe überhaupt nichts bekommen.
Nur per Telefon vom Chef, dass sie sich nicht anschließen werden.
ich hatte das gelesen, aber auch, dass der Dienstherr sich überwiegend dem Amtsarzt anschliesst.
Zumal sich in dem Fall meine Ärzte und der AA einig sind.
Da ist es m.E fast anmaßend, dass der Dienstherr anderer Meinung ist:-(
Es liegt ja alles seit langem bei denen auf dem Schreibtisch und ich habe überhaupt nichts bekommen.
Nur per Telefon vom Chef, dass sie sich nicht anschließen werden.
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Re: Amtsarzt vs Dienstherr
Nein (s.o)
Ich höre und lese nichts und wollte endlich Klarheit
Ich höre und lese nichts und wollte endlich Klarheit
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Re: Amtsarzt vs Dienstherr
Wie begründet der DH denn die Weiterbeschäftigung (ja, ich weiss, es gibt nix schriftliches, aber eine Vorstellung muss er doch haben und hat sie vielleicht mündlich geäußert)?
Was spricht gegen einen eigenen Antrag auf Ruhestandsversetzung?
Es grüßt
Frank Reich
Was spricht gegen einen eigenen Antrag auf Ruhestandsversetzung?
Es grüßt
Frank Reich
es grüsst Frank Reich
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Schuld ist ein moralischer Aspekt; Recht ein finanzieller (HKH)
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Re: Amtsarzt vs Dienstherr
Ist für Bundesbeamte nicht vorgesehen. Jucken muss das alles nicht. Weiter zu Arzt des Vertrauens und krankschreiben lassen.Frank Reich hat geschrieben:
Was spricht gegen einen eigenen Antrag auf Ruhestandsversetzung?
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Re: Amtsarzt vs Dienstherr
Das Gutachten des Amtsarztes sei "kein Kriterium" um sich dem anzuschließen.
Im Gespräch mit AA wurde mir nochmal die DU bestätigt -ohne ! Wiedervorstellung in der Zukunft
Und das sie täglich Gutachten ausstellen, die bisher nicht in FRage gestellt wurden.
Es mag für Einige angenehm sein, bei vollem Gehalt zuhause zu sein.
Mir tut es nicht gut und ich brauche aufgrund der Krankheit Klarheit imk Leben.
Schon garkeine Widerspruchsangelegenheit und/oder die Unruhe jedes Jahr da wieder vorstellig zu werden.
Im Gespräch mit AA wurde mir nochmal die DU bestätigt -ohne ! Wiedervorstellung in der Zukunft
Und das sie täglich Gutachten ausstellen, die bisher nicht in FRage gestellt wurden.
Es mag für Einige angenehm sein, bei vollem Gehalt zuhause zu sein.
Mir tut es nicht gut und ich brauche aufgrund der Krankheit Klarheit imk Leben.
Schon garkeine Widerspruchsangelegenheit und/oder die Unruhe jedes Jahr da wieder vorstellig zu werden.
Re: Amtsarzt vs Dienstherr
Hallo- ich bin seit 13 Monaten krankgeschrieben (Beamter A7). Man hat mich nach 2 Jahren vorl. Dienstunfähigkeit zum 01.09.15 reaktiviert und als Pförtner eingesetzt (!). Ich wurde aufgrund einer Knie OP und Herzleidens dann wieder krankgeschrieben und bin (mit 2 Eingliederungsversuchen am selben Ort, abgebrochen) nun insgesamt seit 29.09.15 krankgeschrieben. Mein Dienstherr meldet sich seit 15.04.16 nicht mehr. Totenstille. Das Gehalt läuft natürlich voll weiter und ich werde auch weiter krankgeschrieben alle 4 Wochen. Aber das warten und die Unklarkeit sind zermürbend !
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Re: Amtsarzt vs Dienstherr
Spongebob, wie o.g kann ich das gut nachempfinden.
Musstest du dann gegen das Attest zum Dienst antreten?
Musstest du dann gegen das Attest zum Dienst antreten?
Re: Amtsarzt vs Dienstherr
Hallo- ich wurde gesundgeschrieben - die neue Dienstunfähigkeit hat einen ganz anderen Grund (Knie, Herz). Es scheint alles so als ob a.) mein Dienstherr kein Interesse mehr an mir hat b.) keinen Plan hat was nun weiter geschieht. Das unbefriedigende ist, daß kein Schlußstrich gezogen wird- wie es eigentlich sein sollte- da ja offensichtlich an einer sinnvollen Verwendung nicht gelegen ist....
Re: Amtsarzt vs Dienstherr
Der Dienstherr hat sich gemeldet am 7.11 (!) nach 7 Monaten Funkstille. Amtsarzt wird anberaumt (Termin offen)- im Schreiben steht ,daß man "Zweifel an meiner Dienstfähigkeit " hat....
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Re: Amtsarzt vs Dienstherr
Hallo Naturfreund,
auf die Frage, wie dein Dienstherr die Weiterverwendung trotz ärztl. bescheinigter AU und amtsärztl. bestätigter DU begründet, schreibst du:
Sinngemäß ist es so geregelt, dass der AA empfiehlt, der Dienstherr entscheidet.
Er kann sich dem Gutachten des AA anschließen.
Also: Kannbestimmung. Das ist etwas anderes als "kein Kriterium"!
Mein Gedanke geht in diese Richtung: Wenn das Gutachten des AA kein Kriterium ist für den DH, dann muss er andere Kriterien haben. Diese muss er offenlegen - denke, vermute ich.
Vielleicht haben rechtlich Versiertere dazu mehr Ideen.
LG
auf die Frage, wie dein Dienstherr die Weiterverwendung trotz ärztl. bescheinigter AU und amtsärztl. bestätigter DU begründet, schreibst du:
Lies das im entsprechenden § nach, ich hab den nicht parat, findest du aber im www.Naturfreund hat geschrieben:Das Gutachten des Amtsarztes sei "kein Kriterium" um sich dem anzuschließen.
Sinngemäß ist es so geregelt, dass der AA empfiehlt, der Dienstherr entscheidet.
Er kann sich dem Gutachten des AA anschließen.
Also: Kannbestimmung. Das ist etwas anderes als "kein Kriterium"!
Mein Gedanke geht in diese Richtung: Wenn das Gutachten des AA kein Kriterium ist für den DH, dann muss er andere Kriterien haben. Diese muss er offenlegen - denke, vermute ich.
Vielleicht haben rechtlich Versiertere dazu mehr Ideen.
LG
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