ich brauche mal wieder einen fachmännischen Rat von Euch

Zur Situation. Seit dem 01.08. bin ich Beamter auf Probe.
Momentan bin ich mit der Hälft meiner täglichen Arbeitszeit ( 4 Stunden ) an eine andere Behörde abgeordnet, wo ich
schon 6 Monate abgeordnet gewesen bin ( auch mit der Hälfte meiner täglichen Arbeitszeit ).
Also mit diesem Jahr sind das schon 1,5 Jahre.
Mein Dienstherr und die andere Behörde befinden sich im selben Gebäude.
Ich habe dem Geschäftsleiter gesagt das ich es begrüßen würde wenn ich nächstes Jahr nicht als Hauptpförtner zu arbeiten.
Also permanent Früh- und Spätdienst an der Pforte, im wöchentlichen Rhythmus.
Als Gründe nannte ich, das ich Familienvater bin und das so jeder mit der Pforte mal dran sei, also das das Gleichheitsprinzip gewahrt ist.
Nun hatte ich ein Gespräch mit dem Personalrat.
Er sagte mir, das nach dem momentanen Stand, meine Abordnung Ende diesen Jahres ausläuft.
Zu der Sache mit dem Hauptpförtner sagte er, es gibt ein Verfügungsrecht des Dienstherrn das ich die verlangten Sachen machen muß.
Jetzt zu meiner Frage.
Ist es wirklich so, das mich der Geschäftsleiter bzw. mein Dienstherr zwingen kann die als Hauptpförtner zu arbeiten?
Könnte er mich, rein theoretisch, bei der anderen Behörde weiter abgeordnet lassen?
Bin jetzt wieder dadurch durcheinander geworden. Habe mir jetzt auch den Turnusstempel zeigen lassen, was ich ja dann wieder
"verlernen" würde. Gut das ist jetzt nicht der ausschlaggebende Grund.
Aber das würde ich als Argument nennen.
Bester Gruß
Wachfuchs