Hallo
Ein Landesbeamter (NRW) geht aufgrund Dienstunfähigkeit (Krankheit) in Frühpension. Es gibt eine Zuverdienstgrenze.
(Differenz aus Versorgungsbezügen und ruhegehaltfähigen Bezügen; irgendwo um die +/- 1000,- Euro)
Wie kann man diese Grenze erreichen wenn man doch nur einen Minijob ausüben darf (max. 450,- Euro) ?
Soweit ich weiß darf man als Pensionär nicht auf Steuerkarte arbeiten, oder habe ich einen Denkfehler?
LG
Zuverdienstgrenze
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Re: Zuverdienstgrenze
Als "Denkfehler" würde ich das nicht bezeichnen, Sie haben irgendwo eine falsche Info aufgeschnappt. Eine derartige Einschränkung gibt es nicht. (Allerdings gibt es auch keine Lohnsteuerkarten mehr.) Der (andere) Arbeitgeber muss sich als Zweitarbeitgeber bei der Datenbank anmelden und bekommt für Sie die Steuerklasse 6 mitgeteilt.Teree hat geschrieben:Soweit ich weiß darf man als Pensionär nicht auf Steuerkarte arbeiten, oder habe ich einen Denkfehler?
Viele Grüße
Gerda Schwäbel
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Re: Zuverdienstgrenze
Und hier gibt es einen häufig eintretende "Falle".Gerda Schwäbel hat geschrieben: Der (andere) Arbeitgeber muss sich als Zweitarbeitgeber bei der Datenbank anmelden und bekommt für Sie die Steuerklasse 6 mitgeteilt.
Meldet der Zweitarbeitgeber den Pensionär nämlich nicht korrekt an, gibt es ein heilloses Durcheinander mit den Steuerklassen und die beiden "Arbeitgeber" müssen das gemeinschaftlich wieder reparieren.
Re: Zuverdienstgrenze
Danke schon mal für die Antworten!
Also folgere ich, dass man als Frühpensionär durchaus einen Job (kein Minijob) ausführen darf, dieser
muss dann nur korrekt durch den Zweitarbeitgeber angemeldet werden. Zudem muss dieser Job natürlich
auch beim zuständigen Versorgungsamt gemeldet werden, richtig?
Dann würde man doch auch die private Krankenversicherung sparen weil man über den Zweitarbeitgeber
krankenversichert wäre, oder?
LG
Also folgere ich, dass man als Frühpensionär durchaus einen Job (kein Minijob) ausführen darf, dieser
muss dann nur korrekt durch den Zweitarbeitgeber angemeldet werden. Zudem muss dieser Job natürlich
auch beim zuständigen Versorgungsamt gemeldet werden, richtig?
Dann würde man doch auch die private Krankenversicherung sparen weil man über den Zweitarbeitgeber
krankenversichert wäre, oder?
LG
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Re: Zuverdienstgrenze
Nein. Als Pensionär bist du versicherungsfrei in der Kranken- und Pflegeversicherung.Teree hat geschrieben:
Zudem muss dieser Job natürlich
auch beim zuständigen Versorgungsamt gemeldet werden, richtig?
Dann würde man doch auch die private Krankenversicherung sparen weil man über den Zweitarbeitgeber
krankenversichert wäre, oder?
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