Hallo,
ich bin neu hier und bedanke mich schonmal für die Antworten. Habe letztes Jahr am 15. September meine Ausbildung zur Steueranwärterin begonnen. Beim Amtsarztgab es keine Probleme, Schule bisher auch nicht und beim Finanzamt auch nicht. Nun gut, ich war ein paar mal krank. Ich hatte aber immer eine Krankmeldung (vielleicht 1-2 mal keine). Ich denke in einem Jahr jetzt ungefähr 20 Tage gewesen.. War einmal nach meiner Hochzeit 2 wochen krank dann nach dem Urlaub 1 woche.. ab und an mal ein Tag wegen Übelkeit oder Blasenentzündung.
Ich habe Antrag auf Versetzung gestellt und bin ab November in einem anderem FA eingestellt was auch ohne Probleme geklappt hat.
Jedoch befürchte ich, dass ich nach der Ausbildung nicht übernommen werde auf Probe, wegen den Fehltagen.. Kann das passieren? Bisher ist nichts passiert und ich wurde diesbezüglich auch nie angesprochen, aber heut war ich wieder krank aufgrung erbrechens und mein Mann hat mich gefragt, wie das denn sein wird nach der Ausbildung.. Gibt es da irgendeine Grenze von Fehltagen oder muss ich mir sorgen machen?
Kündigung?
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Re: Kündigung?
Kann sein, dass dein Chef hellhörig wird, wenn du Hochzeit und Urlaub mit Krankheit verknüpfst. Du bist auch der erste Mensch, von dem ich höre, dass er nach seiner Hochzeit zwei Wochen krank war.
Wenn du zum Erbrechen neigst und dir die Gründe nicht bekannt sind, solltest du das vom Arzt abklären lassen.
Du hast noch genügend Zeit, deine Krankheitstage zu reduzieren. Dein Dienstherr hat wenig Chancen zur "Kündigung" (falscher Ausdruck) und z.B Schwangere sind gesetzlich geschützt und quasi unkündbar.
Wenn du zum Erbrechen neigst und dir die Gründe nicht bekannt sind, solltest du das vom Arzt abklären lassen.
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Re: Kündigung?
Ja verständlich aber war echt nach der Hochzeit alle 2 Tage auf dem Amt wegen den Krankmeldungen. Aber danke für die AntwortTorquemada hat geschrieben:Kann sein, dass dein Chef hellhörig wird, wenn du Hochzeit und Urlaub mit Krankheit verknüpfst. Du bist auch der erste Mensch, von dem ich höre, dass er nach seiner Hochzeit zwei Wochen krank war.
Wenn du zum Erbrechen neigst und dir die Gründe nicht bekannt sind, solltest du das vom Arzt abklären lassen.
Du hast noch genügend Zeit, deine Krankheitstage zu reduzieren. Dein Dienstherr hat wenig Chancen zur "Kündigung" (falscher Ausdruck) und z.B Schwangere sind gesetzlich geschützt und quasi unkündbar.
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Re: Kündigung?
Es gibt möglicherweise überall ein Limit, wieviele Kranktage man pro Jahr im Vorbereitungsdienst haben darf. Soweit ich mich erinnere waren das bei uns seinerzeit 2 Wochen pro Jahr. War man länger krank, drohte die Wiederholung des Ausbildungsjahres.
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Re: Kündigung?
Krank, aber dann alle 2 Tage auf dem Amt wegen Krankmeldungen? Hmm...
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Re: Kündigung?
Ja, das lag aber daran, dass 1,5 wochen lang unklar war, was ich habe, da wir auf die ganzen Testergebnisse warten mussten und ich denke, ich bin es meinem Vorgesetzten schuldig, einen Krankheitsgrund anzugeben bei längerer Krankheit.DerHagn hat geschrieben:Krank, aber dann alle 2 Tage auf dem Amt wegen Krankmeldungen? Hmm...
Dann war ich in der 1. Woche 2x da, wegen der 1. Krankmeldung, bei der ich nur bis Mittwoch krankgeschrieben war, da es am Anfang nur hiess, "Grippe". Dann war ich am Mittwoch wieder aufm Amt wegen der Krankmeldung der restlichen Woche. In der 2. Woche war ich am Montag wieder dort wegen der Krankmeldung. So, wo ist jetzt das Problem? Wenn ich krank bin, bin ich nunmal krank. Deine Aussage war keine Antwort auf meine Frage, aber ich bedanke mich trotzdem. Grüßle
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Re: Kündigung?
Keine Ursache.
Bei Grippe etc. hätte ich jedoch was besseres zu tun als ständig aufs Amt zu rennen.
Ob man dem Vorgesetzten die Diagnose nennen will muss jeder für sich selbst entscheiden.
Kann mir jedoch vorstellen, dass bei vielen Fehltagen die Übernahme ins Beamtenverhältnis auf Probe genauer beäugt wird. Kommt aber sicher auf den Dienstherren an, klar.
Nichts für ungut.
LG
Bei Grippe etc. hätte ich jedoch was besseres zu tun als ständig aufs Amt zu rennen.
Ob man dem Vorgesetzten die Diagnose nennen will muss jeder für sich selbst entscheiden.
Kann mir jedoch vorstellen, dass bei vielen Fehltagen die Übernahme ins Beamtenverhältnis auf Probe genauer beäugt wird. Kommt aber sicher auf den Dienstherren an, klar.
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Re: Kündigung?
Jetzt beginnt ja das zweite Ausbildungsjahr und wenn sich die Gesundheit verbessert, sollte es keine Probleme geben. Gewisse Sympthome ärztlich abklären lassen.
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Re: Kündigung?
Ich will ja nichts unterstellen, aber bei der Geschichte kommt bei mir auch ein Gschmäckle auf...sevay hat geschrieben:... (vielleicht 1-2 mal keine). Ich denke in einem Jahr jetzt ungefähr 20 Tage gewesen.. War einmal nach meiner Hochzeit 2 wochen krank dann nach dem Urlaub 1 woche.. ab und an mal ein Tag wegen Übelkeit oder Blasenentzündung.
...und während der Krankheit alle 2 Tage mit vorläufiger Diagnose "Grippe" auf dem Amt macht die Sache auch nicht gerade glaubhaft. Bei Grippe-Symptomen kommt man aus dem Bett nicht heraus. Die Krankmeldung hätte man auch per Post oder vorab per Mail übersenden können.
Ich glaube, dass in Bezug auf Krankheit nichts fest geregelt ist. Allerdings besteht die Möglichkeit, Dich alleine wegen der Fehlzeiten wiederholen zu lassen oder dass man Dich nochmals zu einem Amtsarzt schickt. Für den Arbeitgeber ist ja auch die Prognose wichtig, ob Du Deinen Dienst überhaupt ausführen kannst.
Das Beamtenverhältnis auf Widerruf dient der Ableistung eines Vorbereitungsdienstes, mehr nicht. Einen unmittelbaren Rechtsanspruch auf auf eine Ernennung zum Beamten auf Probe hast Du nicht, aber
Das bietet natürlich viel Spielraum, in unserer Fakultät ist ein Anwärter in einem ähnlich gelagerten Fall entlassen worden, vor Ablauf des Vorbereitungsdienstes.es gibt den rechtlich geschützten Anspruch des Beamten auf ermessensfehlerfreie Entscheidung des Dienstherrn. Der Dienstherr darf den einzelnen Beamten nicht ohne sachlichen Grund gegenüber anderen Beamten oder Beamtenanwärtern benachteiligen.
(Zitat RA Bertling)
In wie weit das rechtlich haltbar ist, da ja Atteste vorlagen, sei mal dahin gestellt. Weil das so schwammig ist, wirst Du hier auch keine zielführende Antwort erhalten können.
Sollte der Fall einer Entlassung eintreten, empfehle ich einen Fachanwalt...
Wie gesagt, die Tage an sich führen schlimmstenfalls zu einer Wiederholung, aber Dein Timing ist dermaßen schlecht und unglaubhaft, das könnte ein Problem werden. Vielleicht gerät es auch in Vergessenheit, sollte sich Deine Krankheitssituation ändern...
Mikesch
SELECT 'dreams' FROM 'erinnerungen' WHERE HARDCORE = 'yes'
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Re: Kündigung?
Wurdest du denn schon mal zum "Chef" zitiert das man über deine Fehlzeiten gesprochen hat? Ansonsten gucken das du möglichst nicht mehr ausfällst. Solltest du deine Prüfung bestehen und irgendwann zum BaP ernannt werden solltest du aber auch im Hinterkopf haben das wenn du zu viele Ausfallzeiten hast deine Probezeit verlängert wird.
Ich bin befördert worden...
Aus dem Dienst!
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