Guten Morgen
Ich habe eine Frage zur Nebentätigkeit als Beamter im Ruhestand aus Gesundheitlichen Gründen.
Ich würde gerne ein KLEINGWERBESCHEIN (Dienstleistungen) auf den Namen meiner Frau (Hausfrau) Anmeldung.
Ich würde dann gerne für meine Frau arbeiten (Freundschaftsdienst) und zwar, als Fahrer zu einem Stundenlohn den meine Frau mit dieser Fa. ausgemacht hat und mit dieser auch abgerechnet wird.
Meine Frage ist, ist dieses so erlaubt, oder welche möglichkeiten gibt es mehr als 400 Euro im Monat als Nebentätikeit zu verdienen, um keine Steuern bezahlen zu müssen, bzw. als Beamter Ärger zu bekommen.
Mit bestem Dank
Nebentätigkeit als Beamter?????
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- Mikesch
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Das Thema Nebentätigkeit habe ich hier doch schon zur genüge ausgebreitet, nutze die Suchfunktion 
Wenn Du Huddeln möchtest, führt kein Weg an dem Studium der einschlägigen Vorschriften vorbei um da seine Nischezu finden
Nur so viel: Natürlich stehst Du in keinem Arbeitsverhältnist bei Deiner Ehefrau, Du hilfst ihr ja nur...
Dabei kannst Du, äh, natürlich Deine Ehefrau so viel verdienen wie ihr wollt.
Ansonsten: Eine umfangreiche Beratung würde hier den Rahmen sprengen, beschäftige Dich mit mit den Steuergesetzen, Gewerbe- u. Beamtenrecht.
Wenn Du nicht in der Lage bist, Dir das notwendige Wissen autodidaktisch anzueignen, lasse die Finger von solchen Untenehmungen, Fallstricke liegen nicht nur im Beamtenrecht!
cu,
Mikesch

Wenn Du Huddeln möchtest, führt kein Weg an dem Studium der einschlägigen Vorschriften vorbei um da seine Nischezu finden

Nur so viel: Natürlich stehst Du in keinem Arbeitsverhältnist bei Deiner Ehefrau, Du hilfst ihr ja nur...

Dabei kannst Du, äh, natürlich Deine Ehefrau so viel verdienen wie ihr wollt.
In welcher Welt lebst Du? Tzzz...gibt es mehr als 400 Euro im Monat als Nebentätikeit zu verdienen, um keine Steuern bezahlen zu müssen
Ansonsten: Eine umfangreiche Beratung würde hier den Rahmen sprengen, beschäftige Dich mit mit den Steuergesetzen, Gewerbe- u. Beamtenrecht.
Wenn Du nicht in der Lage bist, Dir das notwendige Wissen autodidaktisch anzueignen, lasse die Finger von solchen Untenehmungen, Fallstricke liegen nicht nur im Beamtenrecht!
cu,
Mikesch
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