Kindergeld (Land NRW) soll für meine Tochter gestrichen werden?

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alekto123
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Kindergeld (Land NRW) soll für meine Tochter gestrichen werden?

Beitrag von alekto123 »

Liebes Foru,

ich habe mein Glück - leider ohne Erfolg - in einigen anderen Foren bereits versucht und hoffe, dass man mir hier weiter helfen kann. Es geht um die weitere Bewilligung des Kindergeldes für meine Tochter.

Folgendes ist der Fall:


Also, meine Tochter ist 20 Jahre alt und studiert seit 2 Jahren (4 Semester) Politikwissenschaften in Maastricht (Niederlande) wo sie auch eine kleine Wohnung in einem Studentenwohnheim habe (als Erstwohnsitz hat sie unser Haus, sprich ihr Elternhaus, angegeben). Wir wohnen in NRW und sie besucht uns ca alle 6-8 Wochen.

Ich bin Lehrerin an einer städtischen Realschule, mein Mann Angestellter bei einer Firma. Wir sind weiß Gott nicht arm, aber eben auch nicht wohlhabend. Mein Mann und ich zahlen meiner Tochte die Miete für das Studentenwohnheim (330€/Monat), die Lebenserhaltungkosten, Bücherkosten und Zugtickets bezahlt sie aber selbst, indem sie arbeiten geht und durch diese Ansparungen etwa 250 € im Monat an Lebenserhaltungskosten hat. Nicht viel, aber sie kommt damit hin.

Bevor sie ihr Studium begonnen hat, hatten wir uns auch wegen Auslandsbafög informiert, uns wurde allerdings mitgeteilt, dass meine Tochter darauf keinen Anspruch hätte. Auf das Kindergeld welches ihr bis zu ihrem 25. Lebensjahr zusteht, ist sie (bzw sind wir) somit wirklich angewiesen.

Ziemlich früh in diesem Jahr (ich glaube es war Januar) erhielt ich dann einen Brief vom Amt worin ich aufgefordert wurde, jedes Semester (also alle 5-6 Monate) zu beweisen, dass meine Tochter jedes Wochenende nach Hause kommt, da ansonsten ihr Anspruch auf Kindergeld verwirkt wäre. Als ich beim Amt anrief und mit der zuständigen Sachbearbeiterin telefonierte, wurde mir gesagt, dass sei nun eine neue Regelung für Kinder von Beamten. Eine Kommilitonin von meiner Tochter, die ebenfalls aus NRW kommt und deren Mutter ebenfalls Lehrerin (Beamtin) ist, erhielt denselben Bescheid.

Die Sache ist, dass meine Tochter nicht jedes Wochenende (so wie gefordert) nach Hause kommen kann, da die Zugtickets so teuer sind und, da sie in den Niederlanden studiert, leider auch kein Anrecht auf das NRW Ticket hat.

So und jetzt meine Frage(n):

1. Was hat es mit dieser neuen Regelung auf sich?
2. Warum sind nur Beamten-Kinder betroffen? Ist das nicht Diskriminierung?
3. Wenn man ihr tatsächlich das Kindergeld streicht, kann ich dann irgendwie juristisch dagegen vorgehen oder ist das aussichtslos?

Es wäre echt toll wenn mir jemand helfen könnte. Das Thema hat uns schon einige schlaflose Nächte beschert.

Vielen Dank und liebe Grüße!

PS: Vielleicht sollte ich, um Missversändnissen vorzubeugen, noch ein paar Dinge hinzufügen:
- Das Problem ist nicht, dass wir einen Nachweis erbringen müssen, dass meine Tochter an der Uni in Maastricht eingeschrieben ist (durch die Immatrikulationsbescheinigung) oder dass sie in den Semesterferien immer hier zu Hause in Deutschland ist. Das Problem ist, dass man von uns verlangt, lückenlos nachzuweisen, dass meine Tochter jedes Wochenende nach Hause kommt, in dem wir Zugtickets sammeln sollen (was wir, wie gesagt, nicht bezahlen können), schriftliche Bestätigungen von Kommilitonen einholen sollen, die sie hin und wieder mitgenommen haben und mein Mann und ich Tankrechnungen dazu legen sollen, wenn wir sie mal mit dem Auto abholen. Wieso genügt nun plötzluch nicht mehr die Immatrikulationsbescheinigung?
- Das zweite Problem ist: Warum werden nur Beamten-Kinder zu diesen Nachweisen aufgefordert? Viele Freunde meiner Tochter in Maastricht kommen aus NRW, aber nur die Kinder, von denen mindestens ein Elternteil verbeamtet ist, haben diese Aufforderung erhalten.

Ich hoffe sehr, dass jemand helfen kann. Wir sind ratlos!
Torquemada
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Re: Kindergeld (Land NRW) soll für meine Tochter gestrichen werden?

Beitrag von Torquemada »

Interessante, lange Frage...

Kleiner Hinweis: Eltern sind verpflichtet, eine Erstausbildung (hier Studium) zu finanzieren. Die Zahlung von 330 Euro im Monat ist natürlich nicht ausreichend.

Zur Antwort siehe den Beitrag des Kollegen dibedupp.
Dienstunfall_L
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Re: Kindergeld (Land NRW) soll für meine Tochter gestrichen werden?

Beitrag von Dienstunfall_L »

Hallo,

ich finde den Beitrag des Kollegen didedupp wenig hilfreich.

Unter A 21.1 der Dienstanweisung zum Kindergeld nach dem Einkommensteuergesetz (DA-KG) Stand 2015 ist zu finden:
(3) 1Bei Kindern, die sich für einen von vornherein auf bis zu ein Jahr begrenzten Zeitraum zum Zwecke der Schul- oder Berufsausbildung im Ausland aufhalten, ist grundsätzlich davon auszugehen, dass sie ihren Wohnsitz im Inland beibehalten. 2Während eines mehrjährigen Auslandsaufenthalts zum Zwecke einer Berufsausbildung reicht es für die Beibehaltung eines Inlandswohnsitzes hingegen nicht aus, wenn die elterliche Wohnung dem Kind weiterhin zur Verfügung steht. 3Es muss, um einen inländischen Wohnsitz in diesen Fällen annehmen zu können, eine Beziehung zur elterlichen Wohnung vorhanden sein, die über die allein durch das Familienverhältnis begründete Beziehung hinausgeht und erkennen lässt, dass das Kind die elterliche Wohnung nach wie vor auch als seine eigene betrachtet. 4Neben der voraussichtlichen Dauer der auswärtigen Unterbringung, der Art der Unterbringung am Ausbildungsort auf der einen und im Elternhaus auf der anderen Seite, dem Zweck des Auslandsaufenthalts, den persönlichen Beziehungen des Kindes am Wohnort der Eltern einerseits und am Ausbildungsort andererseits, kommt der Dauer und Häufigkeit der Inlandsaufenthalte erhebliche Bedeutung zu. 5Ein Kind behält seinen Wohnsitz in der Wohnung der Eltern im Inland daher im Regelfall nur dann bei, wenn es die ausbildungsfreien Zeiten zumindest überwiegend im Inland verbringt und es sich um Inlandsaufenthalte handelt, die Rückschlüsse auf ein zwischenzeitliches Wohnen zulassen. 6Dies ist bei lediglich kurzzeitigen Aufenthalten von zwei bis drei Wochen pro Jahr nach der Lebenserfahrung nicht der Fall (vgl. BFH vom 25.9.2014 – BStBl 2015 II S. 655).
Quelle: https://www.bzst.de/DE/Steuern_National ... cationFile
in: https://www.bzst.de/DE/Steuern_National ... /DA-KG.pdf
Gefunden durch: http://www.klicktipps.de/kindergeld3.php unter "Eltern als Beamte"

LG
Varetek
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Re: Kindergeld (Land NRW) soll für meine Tochter gestrichen werden?

Beitrag von Varetek »

dibedupp hat geschrieben:Statt in Foren zu suchen solltest du bei google mal "Studium Ausland Kindergeld" eingeben. Da gibt es Links zum Thema zu Hauf.
Ich finds immer ärgerlich derart blöde (sorry) Kommentare zu lesen. Wenn du keine Lust hast, lass' es doch einfach.

Die TE geht davon aus, dass es sich um eine neuartige Regelung speziell auf Beamte bezogen handelt und landet *oh Wunder* in einem Beamtenforum, weil die Google-Ergebnisse zu den genannten Stichworten nicht weiterhelfen.

@alekto123: Ich kenne diese Regelung auch nicht. Stand in deinem Schreiben etwas davon, wo man die gesetzliche Grundlage dafür finden kann?
Wenn sich die Problematik allerdings beim Wohnsitz erschöpft, wäre es doch einfach das zu umgehen, indem deine Tochter sich in Maastricht meldet. Das ist EU und somit kein Problem für den Kindergeldbezug.
alekto123
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Re: Kindergeld (Land NRW) soll für meine Tochter gestrichen werden?

Beitrag von alekto123 »

Erst einmal vielen Dank and alle Mitforisten für eure Antworten!

@ Dienstunfall_L: Vielen, vielen Dank, das macht schonmal einiges klarer!

@ Varetek: Ich war, wie gesagt, davon ausgegangen, dass es sich um eine Regelung nur für Beamte handelt, da nur diejenigen Freunde meiner Tochter, von denen mindestens ein Elternteil verbeamtet ist, diesen Bescheid erhalten haben. Das hat uns sehr verwundert und mich auch sehr verärgert.

Das Schreiben, welches ich erhielt, verwies auf einen Fall von Oktober 2015. Hier hatte ein Vater geklagt, dessen Sohn in China studierte und dem daher auch das Kindergeld gestrichen wurde. Der Vater klagte daraufhin und erhielt recht. Jetzt muss ich leider gestehen, dass ich nur die ersten paar Zeilen durchgelesen habe, dachte "Super, alles beim Alten" und habe den Brief dann weggeworfen. Das mit dem Wohnsitz wurde mir schon ein paar Mal in anderen Foren vorgeschlagen. Ich werde mich da mal erkundigen, vielleicht ist das die Lösung des Problems. Ihnen auch vielen Dank für Ihre Antwort!
Varetek
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Re: Kindergeld (Land NRW) soll für meine Tochter gestrichen werden?

Beitrag von Varetek »

alekto123 hat geschrieben: Das Schreiben, welches ich erhielt, verwies auf einen Fall von Oktober 2015. Hier hatte ein Vater geklagt, dessen Sohn in China studierte und dem daher auch das Kindergeld gestrichen wurde. Der Vater klagte daraufhin und erhielt recht.
Das Urteil findet man z.B. HIER. Ich frage mich allerdings gerade in welchem Zusammenhang das zu deinem Fall steht (China vs. EU). Ich sehe da 2 mögliche Erklärungen:

1. Es wird erstmal pauschal davon ausgegangen, dass deine Tochter außerhalb der EU studiert. In dem Fall wäre die Streichung grundsätzlich berechtigt, im Zweifel müsste man klagen wie in dem Fall oben.

2. Man hängt sich an einer Formalie (Wohnsitz) auf.

Wie schon geschrieben, sollte es völlig unproblematisch sein, wenn deine Tochter ihren Wohnsitz verlegt. Klappe zu, Affe tot.
alekto123
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Re: Kindergeld (Land NRW) soll für meine Tochter gestrichen werden?

Beitrag von alekto123 »

@ Varetek: Wieso wäre in diesem Falle die Streichung berechtigt? Die Niederlande sind doch nicht außerhalb der EU.
Torquemada
Moderator
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Re: Kindergeld (Land NRW) soll für meine Tochter gestrichen werden?

Beitrag von Torquemada »

Was soll denn immer dieses Urteil? Das betrifft doch nur Fälle, wenn das Kind z.B. in den USA studiert und die Eltern angeblich ein Zimmer in Deutschland vorhalten....natürlich um Kindergeld zu bekommen.

Für einen Studenten innerhalb der EU gibt es Kindergeld.

https://www.haufe.de/steuern/rechtsprec ... 87230.html
Varetek
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Re: Kindergeld (Land NRW) soll für meine Tochter gestrichen werden?

Beitrag von Varetek »

@alekto123: Du hast meinen Beitrag nicht richtig gelesen. Ich schrieb, dass ggf. pauschal, d.h. ohne Prüfung, davon ausgegangen wird, dass deine Tochter außerhalb der EU studiert (analog zu dem Fall um den es in besagtem Urteil ging).

Natürlich tut sie das tatsächlich nicht, weil selbstverständlich die Niederlande Teil der EU sind. Solange aber die zuständige Stelle keine Kenntnis vom Studienort hat, kann sie das folglich auch nicht berücksichtigen und streicht euch (auf Verdacht) das Kindergeld.

Das ist aber auch nur eine Vermutung meinerseits. Wie es sich tatsächlich verhält musst du selbst herausfinden. In jedem Fall steht euch Kindergeld zu!
Gerda Schwäbel
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Re: Kindergeld (Land NRW) soll für meine Tochter gestrichen werden?

Beitrag von Gerda Schwäbel »

Ich halte es für ausgeschlossen, dass die Familienkasse nicht erkennt, dass die Tochter von alekto123 in den Niederlanden studiert. Da ist jemand am Werk, der sich auf die Dienstanweisung stürzt, aber den Blick für das Ganze verloren hat. Wer A 21.1 der Dienstanweisung durchliest, soll gefälligst mit Absatz 1 anfangen:
Für den Kindergeldanspruch sind grundsätzlich nur Kinder zu berücksichtigen, die einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Inland oder in einem anderen EU- bzw. EWR-Staat oder in der Schweiz haben.
Wer dann nicht erkannt hat, dass man bei diesem Sachverhalt nicht bis Absatz 3 weiterlesen muss, sollte zurück zur Schule und diesen Satz fürs erste fünfunzwanzigmal an die Tafel schreiben müssen. Leider scheint es nicht genügend Schulen und Tafeln für die derzeit notwenige Anzahl solcher Maßnahmen zu geben. ;)

alekto123 Sie dürfen mich gerne zitieren! :lol:

Viele Grüße
Gerda Schwäbel
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