Hallo,
bitte steinigt mich nicht, aber ich habe über die Suchfunktion leider keinen passenden Thread gefunden, im Amt gibt es keinen entsprechenden (kompetenten) Ansprechpartner und die Bezügestelle erteilt auch keine Auskunft.
Es geht mir lediglich um eine mögliche Vorsorge (Zusatzversicherungen etc). Ein akuter Fall wird hoffentlich noch lange nicht eintreten.
Ich bin 29 Jahre alt, Beamtin A 10 in Hessen und verheiratet.
1. Sollte ich dienstunfähig werden, wie hoch wäre die Mindestpension?
2. Sollte mir etwas passieren und ich versterben erhält mein Mann m.E. ja eine Witwerpension ab meinem Tod. Wie berechnet sich diese Witwerpension? Ich glaube ja kaum, dass es 1:1 mein Pensionsanspruch wäre.
Ich bedanke mich schon mal für Antworten.
LG Tollpatschkoenigin
Mindestpension/Witwenpension
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Re: Mindestpension/Witwenpension
Danke, die erste Frage wäre damit beantwortet.
Nur bei Frage 2 stehe ich immer noch auf dem Schlauch :/
Nur bei Frage 2 stehe ich immer noch auf dem Schlauch :/
Re: Mindestpension/Witwenpension
Er bekäme ansonsten 55% deines Ruhegehalts.Das abgeleitete Mindestwitwengeld beträgt 60 Prozent des Mindestruhegehalts des verstorbenen Beamten vor Anwendung des Erhöhungsbetrages zum Mindestruhegehalt; der Erhöhungsbetrag von 30,68 Euro findet dagegen separat beim Mindestwitwengeld Anwendung.
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Re: Mindestpension/Witwenpension
Ich hatte mir den Link auch mal angeguckt.
Diese 5 Jahre Mindestdienstzeit enthalten die auch die Vorbereitungszeit?
z.B. 3 Jahre duales Studium gD Verwaltung + 2 Jahre danach arbeiten ?
Diese 5 Jahre Mindestdienstzeit enthalten die auch die Vorbereitungszeit?
z.B. 3 Jahre duales Studium gD Verwaltung + 2 Jahre danach arbeiten ?
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Re: Mindestpension/Witwenpension
lotusblume hat geschrieben:Ich hatte mir den Link auch mal angeguckt.
Diese 5 Jahre Mindestdienstzeit enthalten die auch die Vorbereitungszeit?
z.B. 3 Jahre duales Studium gD Verwaltung + 2 Jahre danach arbeiten ?
JA