Bei Beförderung in eine Stelle Klagen

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Dream-Teacher
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Bei Beförderung in eine Stelle Klagen

Beitrag von Dream-Teacher »

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

folgende Frage, gibt es hier jemanden der sich in einem Oberstudienratsbesetzungsverfahren schon "einklagen" musste?

Sachverhalt: Bereits in meinem letzten Post hatte ich mich über die falsche dienstliche Bewertung meines DV geäußert und auf eine DAB gegen ihn hingewiesen.

Nun geht es bei der Besetzung in die "heiße" Phase und ich denke aufgrund der subjektiven und schlichtweg falschen Bewertung, die auch belegbar ist, wird es trotz Schwerbehinderung zu einer anderweitigen Besetzung kommen, obwohl mein Profil passt und ich (leider) noch einen hohen GdB habe....! Daher vermute ich, dass ich in hiesiger Sache den Rechtsweg einschlagen werde.
Mir ist das hiesige so wichtig, weil eben die falsche Bewertung vorliegt, bei der auch geltende Rechtsvorschriften nicht beachtet worden sind. Wenn das alles fair abgelaufen wäre, dann wäre alles gut gewesen. Das ist es aber eben nicht.

Gibt es jemanden von Euch, der sich auch schonmal "eingeklagt" hat. Wenn ja, wie lange dauert so was, welche Partei hat die Kosten getragen sofern ihr gewonnen habt?

VG & Danke D-T
Silencium
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Re: Bei Beförderung in eine Stelle Klagen

Beitrag von Silencium »

Sobald die Entscheidung zur Stellenbesetzung getroffen wurde und dies den Bewerbern mitgeteilt wurde, besteht für die Kandidaten die nicht zum Zuge gekommen sind die Möglichkeit einer Konkurrentenklage verbunden mit einem Antrag auf einstweilige Anordnung zur Nichtbesetzung der Stelle. Hier ist dringend anzuraten einen Spezialisten (Fachanwalt für Verwaltungsrecht) mit ins Boot zu holen, da man keine Zeit verlieren darf.
Wurde der Konkurrent nämlich erst einmal ernannt, gibt es kein zurück mehr (Grundsatz der Ämterstabilität).

Die Verfahrenskosten trägt die unterlegene Partei.
"Ungerechtigkeit ist relativ leicht zu ertragen, Gerechtigkeit tut weh." (Henry Louis Mencken)
Beamtin-Nrw
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Re: Bei Beförderung in eine Stelle Klagen

Beitrag von Beamtin-Nrw »

Allerdings haben die meisten Klagen keinen Erfolg. Bzw, wenn sie Erfolg haben werden bei Neuausschreibung die Anforderungen so angepasst das sie auf den alten "Gewinner" passen. Je nach Verwaltungsgericht ist das auch eine langwierige Angelegenheit.
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