Quelle: tresselt.de
NRW
29.3.2016 Landtag beschließt wichtige Maßnahme zur Flüchtlingsbetreuung
Nach der bisherigen Rechtslage sind Einkünfte, die ehemalige Beamte aus einer Tätigkeit bei Behörden erhalten, unter Beachtung bestimmter Höchstgrenzen auf die Pensionen anzurechnen. Mit Blick auf den großen Bedarf an professioneller Unterstützung bei der Flüchtlingshilfe wird diese Regelung nun bis zum Ende des Jahres 2018 ausgesetzt. Dadurch erhalten Pensionäre, die im Rahmen der Flüchtlingshilfe im öffentlichen Dienst tätig werden, sowohl ihre Pensionen als auch die Vergütung aus der Tätigkeit in der Flüchtlingshilfe.
Pensionäre Zuverdienst im öD: Höchstgrenzen Änderung (NRW)
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