Kurz zu uns:
Mein EXMANN ist Kommunalbeamter.
Unsere gemeinsame Tochter ist 5 Jahre alt und damit noch nicht in einem Alter, in dem man sie irgendwo außerhalb der KiTa-Betreuung alleine lassen könnte. Großeltern leben zu weit weg bzw sind selbst berufstätig.
Die Kleine lebt weitestgehend bei mir, wir teilen uns das Sorge- und das Aufenthaltsbestimmungsrecht zu gleichen teilen.
Nun steht bei mir ein KH-Aufenthalt an. Dieser wird voraussichtlich 2-5 Tage dauern.
Mein Exmann arbeitet im 24-Std- Dienst und soll während dieser Zeit unsere Tochter beaufsichtigen.
Nun ist es so, dass seine Personalstelle ihm gesagt hat, ihm stünde es da nicht zu frei zu bekommen.
Urlaub müssen die immer schon im Oktober des vorigen Kalenderjahres festlegen. Da stand der KH-Aufenthalt natürlich noch nicht genau fest.
Wie ist das denn in diesem Fall?
Selbst wenn er keinen (Sonder)urlaub bekommen kann muss es doch irgendwie rechtlich geregelt sein, dass er in dem Fall, dass ich selbst nicht betreuen kann, sein Kind beaufsichtigt?!
Bei mir ist es ja so, dass meine gesetzliche KV für diese Tage Kinderkrankengeld zahlt und mein AG mir dafür unbezahlten Urlaub gewähren MUSS.
Gibt es das bei (privat versicherten) Beamten denn nicht?
Ich würde mich freuen, wenn mir jemand in dieser Angelegenheit helfen könnte.

Liebe Grüße,
Floni