sdh1807 hat geschrieben:Meiner Meinung nach ist eine Beförderung nicht rückwirkend möglich.
Lediglich die Planstelleneinweisung ist 3 Monate rückwirkend möglich (also Geld ja, Amtsbezeichnung nein)
Kann natürlich sein, dass in den Ländern etwas anderes geregelt ist.
Diese Meinung ist richtig, wobei die Möglichkeit der rückwirkenden Einweisung - wenn ich mich nicht irre - nicht in allen Bundesländern besteht.
Die wäre hier aber auch nicht notwendig. Wenn das Verwaltungsgericht rechtskräftig feststellt, dass die Nichtbeförderung rechtswidrig war, dann kann es dem Kläger die höhere Besoldung im Wege des Schadenersatzes zuerkennen. Und dann wäre es denkbar, dass die Bezüge aus dem Beförderungsamt noch ruhegehaltswirksam werden.