Einwände gegen Beabsichtigte Versetzung in Ruhestand erheben
Moderator: Moderatoren
-
- Beiträge: 38
- Registriert: 10. Apr 2014, 20:26
- Behörde:
Einwände gegen Beabsichtigte Versetzung in Ruhestand erheben
Nach nunmehr zweijähriger dauerhafter Krankschreibung erhielt ich vom Schulamt Thüringen die Information, dass die Versetzung in den Ruhestand in Erwägung gezogen wird, entsprechende Begründungen und Hinweise auf Geetze usw. sind ausgewiesen, auch der Hinweis, dass man innerhalb von 4 Wochen Einwände vorbringen kann gemäß Paragraph 31 abs.4 Satz 1 thür. BG.wenn man davon Gebrauch macht, würde man dann nach Aktenlage entscheiden. Nun meine Frage: Macht man grundsätzlich erst einmal von dieser Möglichkeit Gebrauch, mit welchem Prozedere ist zu rechnen? Ich bin übrigens Jahrgang 1958 ? Wäre nett, wenn vielleicht jemand einen Tipp / Rat in dieser Kausa hätte. vielen Dank im Voraus
-
- Moderator
- Beiträge: 3964
- Registriert: 4. Jul 2012, 13:08
- Behörde: Ruheständler und Privatier
- Geschlecht:
Re: Einwände gegen Beabsichtigte Versetzung in Ruhestand erheben
Dieser Vorgang zeigt normalerweise, dass die Zurruhesetzung schon auf den Weg gebracht ist und du jetzt noch einmal Gelegenheit hast, dich hierzu zu äußern.
Es ist sinnvoll, hier eine klare Stellungnahme abzugeben, wenn man NICHT damit einig ist.
Die Einlegung von Rechtsmitteln ist möglich, wenn du dann in den Ruhestand versetzt wirst.
Es ist sinnvoll, hier eine klare Stellungnahme abzugeben, wenn man NICHT damit einig ist.
Die Einlegung von Rechtsmitteln ist möglich, wenn du dann in den Ruhestand versetzt wirst.
-
- Beiträge: 38
- Registriert: 10. Apr 2014, 20:26
- Behörde:
Re: Einwände gegen Beabsichtigte Versetzung in Ruhestand erheben
ok, danke. Muss ich mich eigentlich selbst auch bei der gesetzlichen Rentenversicherung melden wegen der beabsichtigten Versetzung in den Ruhestand oder wird das in die Pensionsberechnung gleich mit eingeschlossen.? bin da nicht so richtig schlau drauß geworden. ein weiteres Problem habe ich mit dem Versorgungsausgleich ,zu dem ich per Scheidung verpflichtet bin.da soll ja auch gleich zu meinen Ungunsten abgezogen werden .Das kann man wohl abwenden,jetzt weiß ich nicht, ob ich da schon vor dem Pensionsbescheid aktiv werden sollte oder erst, wenn er mir vorliegt und wohin ich mich zu wenden habe. Vielleicht hättet ihr da auch einen Tipp für mich?( muss grad lachen wegen der "Einwände"naja , wenn man vom Singular ausgeht....einen Einwand haben/machen....ok, dann eben Einwende:) 

-
- Moderator
- Beiträge: 3964
- Registriert: 4. Jul 2012, 13:08
- Behörde: Ruheständler und Privatier
- Geschlecht:
Re: Einwände gegen Beabsichtigte Versetzung in Ruhestand erheben
Die Rentenversicherung interessiert sich überhaupt nicht für dich. Eine Erwerbsgemindertenrente erhälst du wegen nicht vorhandener Beitragspflicht in den letzten Jahren nicht (es sei denn, du hättest über einen Minijob oder freiwillige Beiträge eingezahlt).honeybee58 hat geschrieben: Muss ich mich eigentlich selbst auch bei der gesetzlichen Rentenversicherung melden wegen der beabsichtigten Versetzung in den Ruhestand oder wird das in die Pensionsberechnung gleich mit eingeschlossen.? bin da nicht so richtig schlau drauß geworden.
Somit hast du mit 66 Jahren einen Anspruch auf Altersrente der DRV.
Den Zuschlag gem. § 22 ThürBeamtVG solltest du sicherheitshalber beantragen.
Solltest du mindestens 5 Jahre in der Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes zusammen haben, kannst du dich wegen einer Erwerbsgemindertenrente mit dem Versorgungsträger in Verbindung setzen.