Hallo zusammen,
nachdem ich frühpensioniert bin, habe ich die Möglichkeit auf 450 € Basis (mehr nicht) zu jobben. Gibt es da eine Obergrenze wegen meiner Pensionshöhe, dass ich nur z. B. 300 € im Monat dazuverdienen darf oder ähnliche Regelungen? Muss ich den Job irgendwo angeben? Welche Probleme könnten entstehen?
Frohes Schaffen wünscht der Bastelonkel!
Zuverdienst nach Pensionierung
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Re: Zuverdienst nach Pensionierung
Mitteilung an die Stelle, die deine Pension auszahlt. Diese erklärt dir auch die in deinem Fall geltenden Zuverdienstmöglichkeiten.
Re: Zuverdienst nach Pensionierung
In meinem Pensionsbescheid steht wieviel steuerfrei hinzu verdient werden darf (325). Man darf natürlich mehr verdienen, dann wird es mit der Pension gemeinsam versteuert. Bei höheren Löhnen gibt es wohl Abzüge bei der Pension.
Mit meiner Versorgungskasse habe ich schon öfter telefoniert und gibt freundlich und transparent Auskunft.
Mit meiner Versorgungskasse habe ich schon öfter telefoniert und gibt freundlich und transparent Auskunft.
Re: Zuverdienst nach Pensionierung
Hallo, 325€ Steuerfrei ist falsch (450€) Ich denke es geht um die Kürzung der Versorgungsbezüge. Beispiel: Minijob mit 450€ Brutto = Netto, unschädlich 325€, somit Kürzung des Pensionsbrutto um 125€. Und 325€ finde ich sehr gering.
Jede Nebenbeschäftigung muß angegeben werden. Meine Versorgungskasse verlangt sogar jedes Jahr Gehaltsnachweise vom Minijob.
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