Liebe Forenmitglieder,
ich bin Landesbeamter im Justizdienst. Mein Arbeitgeber hat Disziplinarklage beim VG, mit dem Ziel der Entfernung aus dem Dienst, erhoben.
Wie verhält es sich, wenn das VG erstinstanzlich die Entfernung aus dem Dienst ausspricht und ich in Berufung gehe?
Erfolgt Lohnfortzahlung solange keine Rechtskraft eingetreten ist oder gibt es bei den VG-Urteilen auch so etwas wie eine
vorläufige Vollstreckbarkeit?
Danke vorab
Lohnfortzahlung
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Re: Lohnfortzahlung
Haensel hat geschrieben:
Erfolgt Lohnfortzahlung solange keine Rechtskraft eingetreten ist oder gibt es bei den VG-Urteilen auch so etwas wie eine
vorläufige Vollstreckbarkeit?
Bei Bundesbeamten gilt:
https://www.gesetze-im-internet.de/bdg/__10.html