Werte Gemeinde,
ich dachte, ich hätte es verstanden:
Auf eigenen Wunsch aus dem Beamtenverhältnis ausscheidende Bundesbeamte haben Anspruch auf Altersgeld (§ 3 Altersgeldgesetz (AltGG)), wenn sie u.a. vor Beendigung des Dienstverhältnisses eine Erklärung gegenüber dem Dienstherrn abgegeben haben, anstelle der Nachversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung das Altersgeld in Anspruch nehmen zu wollen. Die Länder Baden-Württemberg, Hamburg, Hessen und Niedersachsen haben in ihren Landesbeamtenversorgungsgesetzen ähnliche Regelungen eingeführt
Soweit-dachte ich.
Berechnung bekommen mit folgendem Zitat:
" Wann wird Altersgeld gezahlt?
.....Ohne Vorliegen einer Erwerbsminderung erfolgt keine Altersgeldzahlung auf Antrag vor Erreichen der Regelaltersgrenze"
Ich wollte eigentlich mit 60 freiwillig (ohne M.d.E.) ausscheiden. Habe ich da was falsch verstanden? Mache ich einen Denkfehler?
Ich dachte, ich kann (klar, mit Abschlägen) statt in die Pension (mit 63) schon früher raus.....ins Altersgeld.
Hat jemand einen Input ? Danke wollewolle
Altersgeld (Hessen) - doch noch Fragen
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Re: Altersgeld (Hessen) - doch noch Fragen
Du machst einen Denkfehler.
Das Altersgeld dient als Verbesserung für Beamte, die in die "freie Wirtschaft" wechseln wollen und dies bisher aufgrund der sehr schlechten Nachversicherungsregelungen nicht taten.
Das Altersgeld dient nicht dazu, sich über diesen Weg in einen Vorruhestand zu begeben.
Das Altersgeld dient als Verbesserung für Beamte, die in die "freie Wirtschaft" wechseln wollen und dies bisher aufgrund der sehr schlechten Nachversicherungsregelungen nicht taten.
Das Altersgeld dient nicht dazu, sich über diesen Weg in einen Vorruhestand zu begeben.
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Re: Altersgeld (Hessen) - doch noch Fragen
OK ......... Danke!!! Dann muss ich mich selbständig machen. Ginge das?
Dennoch steht auch das obige nicht so im Text (aus Wikipedia).
wolle
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Re: Altersgeld (Hessen) - doch noch Fragen
wollewolle hat geschrieben:OK ......... Danke!!! Dann muss ich mich selbständig machen. Ginge das?
Es geht doch nur darum, dass das Ausscheiden aus dem Beamtenverhältnis anders gestaltet wird. Warum solltest du dich als freier Mensch nicht selbstständig machen sollen?
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Re: Altersgeld (Hessen) - doch noch Fragen
@ torquemada:klar , war aber so gemeint, dass ich mich selbst "anstelle" und dann Altersgeld bekomme 
@dibedupp:also auch mit/ab 63 - oder?
schönen Tag noch, wolle

@dibedupp:also auch mit/ab 63 - oder?
schönen Tag noch, wolle
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Re: Altersgeld (Hessen) - doch noch Fragen
Ich glaube, bei dir liegt ein Missverständnis vor. JETZT bekommst du noch kein Altersgeld, egal was du machst bzw. wie und von wem du dich anstellen lässt.wollewolle hat geschrieben:@ torquemada:klar , war aber so gemeint, dass ich mich selbst "anstelle" und dann Altersgeld bekomme
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Re: Altersgeld (Hessen) - doch noch Fragen
danke, torquemada!
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Re: Altersgeld (Hessen) - doch noch Fragen
@dipedup: Eine Nacht drüber geschlafen und stelle folgendes fest: Ich ZWINGE niemanden auf meine eventuell einfachen Fragen zu antworten!! Insbesondere nicht, wenn ich damit jemanden anscheinend langweile!
Bemerkungen wie "Oh Mann" zeigen mir, dass hier wohl ein notorisch genervter Oberlehrer antworten will.
Das ist ein Forum, in dem manchmal einfachste Fragen gestellt werden dürfen. Hoffe ich jedenfalls.
wolle
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wolle