Hallo in die Runde.
Gesetzt den Fall, es wurde bei einem Polizeibeamten aufgrund gesichert attestierter psychischer Probleme und einem bestehendem Tinnitus die PDU festgestellt. Wie stark ist dieser Tage das Bestreben eines Dienstherren ausgeprägt, den Kollegen unbedingt weiter beschäftigen zu wollen (es wäre max. nur noch 4h pro Tag möglich, da bereits über mehrere Jahre eine gesundheitsbedingte Reduzierung der AZ bestand)?
Gibt es da Erfahrungswerte?
PS. Der Polizeibeamte kann und will auch nicht mehr... Das bislang erdiente Ruhegehalt übersteigt zudem bei Weitem die Entlohnung einer zwangsweise verordneten Halbtagstätigkeit in irgend einer Verwaltung etc. ...
Grüße.
Weiterbeschäftigung vor Versorgung. Erfahrungen?.
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Re: Weiterbeschäftigung vor Versorgung. Erfahrungen?.
ThomasP hat geschrieben: PS. Der Polizeibeamte kann und will auch nicht mehr... Das bislang erdiente Ruhegehalt übersteigt zudem bei Weitem die Entlohnung einer zwangsweise verordneten Halbtagstätigkeit in irgend einer Verwaltung etc. ...
Die Besoldung bei Teildienstfähigkeit ist höher als bei Teilzeitbeschäftigung.
Re: Weiterbeschäftigung vor Versorgung. Erfahrungen?.
Mag sein, dürfte aber die bestehende Höhe des Ruhegehaltes nicht übersteigen. Macht also nicht wirklich Sinn...
Vielleicht noch als Ergänzung: Derzeit besteht eine AU seit vielen Monaten und eben die PDU nach einem ersten AA-Termin. Aus der Sicht des Beamten, seines Arztes und seines Therapeuten kann auf absehbare Zeit keine Allgemeine Dienstfähigkeit über 3 h täglich erlangt werden.
Die Frage ist daher eigentlich, wird oft die gutachterliche Prüfung einer ggf. noch ausreichend vorhandenen Allgemeine Dienstfähigkeit vom Dienstherren "erzwungen" oder gar zur verwaltungsgerichtlichen Prüfung weitergereicht wird oder ob derlei "Steine im Weg" zur notgedrungen angestrebten Ruhestandsversetzung eher seltener vorkommen? Der Beamte befindet sich übrigens nicht in einem "Mobbingverfahren" oder hat sonstige zwischenmenschliche Querälen zu umgehen und hat zudem eine völlig weiße Weste. Eine "Dem zeigen wir's aber mal"-Haltung müsste vom Dienstherrn im vorliegenden Fall also eigentlich nicht eingenommen werden...
Vielleicht noch als Ergänzung: Derzeit besteht eine AU seit vielen Monaten und eben die PDU nach einem ersten AA-Termin. Aus der Sicht des Beamten, seines Arztes und seines Therapeuten kann auf absehbare Zeit keine Allgemeine Dienstfähigkeit über 3 h täglich erlangt werden.
Die Frage ist daher eigentlich, wird oft die gutachterliche Prüfung einer ggf. noch ausreichend vorhandenen Allgemeine Dienstfähigkeit vom Dienstherren "erzwungen" oder gar zur verwaltungsgerichtlichen Prüfung weitergereicht wird oder ob derlei "Steine im Weg" zur notgedrungen angestrebten Ruhestandsversetzung eher seltener vorkommen? Der Beamte befindet sich übrigens nicht in einem "Mobbingverfahren" oder hat sonstige zwischenmenschliche Querälen zu umgehen und hat zudem eine völlig weiße Weste. Eine "Dem zeigen wir's aber mal"-Haltung müsste vom Dienstherrn im vorliegenden Fall also eigentlich nicht eingenommen werden...