Hallo liebes Forum,
folgende fiktive Fragestellung:
Gehen wir davon aus, dass ein DV einem Beamten aus Willkür bzw. persönlichen Motiven ein falsches Zeugnis bei einer Beförderung ausstellt.
Es ist nachweisbar, dass der DV diverse Leistungen des Beamten in keinster Weise berücksichtigt hat.
Eine Beschwerde beim SSA bleibt (zunächst) erfolglos. Es heißt in einem persönlichen Gespräch der DV geht doch in x-Monaten in Pension, dann sollte man nochmal neu anfangen.
Auch Äußerungen wie "A.....loch" sowie ein enormer Verstoß gegen das geltende Datenschutzrecht des Landes, die in der entsprechenden DAB angesprochen sind, werden vom SSA nicht ernst-genommen. Eine schriftliche Reaktion vom SSA erfolgt nicht.
Wie könnte man vorgehen?
Gruß und Danke
D-T
Willkürliche Bewertung eines Dienstvorgesetzten
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Re: Willkürliche Bewertung eines Dienstvorgesetzten
Widerspruch gegen die Beurteilung einlegen.
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Re: Willkürliche Bewertung eines Dienstvorgesetzten
Danke für die Antwort!
Nehmen wir weiter an, der Widerspruch wäre erfolgt, jedoch die übergeordnete Dienststelle reagiert überhaupt nicht.
Nehmen wir weiter an, der Widerspruch wäre erfolgt, jedoch die übergeordnete Dienststelle reagiert überhaupt nicht.
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- Moderator
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Re: Willkürliche Bewertung eines Dienstvorgesetzten
Untätigkeitsklage vor dem Verwaltungsgericht.Dream-Teacher hat geschrieben:Danke für die Antwort!
Nehmen wir weiter an, der Widerspruch wäre erfolgt, jedoch die übergeordnete Dienststelle reagiert überhaupt nicht.
- tiefenseer
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Re: Willkürliche Bewertung eines Dienstvorgesetzten
Auf dieser Seite wird sehr verständlich das Procedere zu Deinem fiktiven Thema beschrieben:
http://www.michaelbertling.de/beamtenre ... ng0101.htm
http://www.michaelbertling.de/beamtenre ... ng0101.htm
Ärgere Dich nicht über Deine Fehler und Schwächen, ohne sie bist Du zwar vollkommen, aber kein Mensch mehr.
- Baumschubser
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Re: Willkürliche Bewertung eines Dienstvorgesetzten
Oder Beschwerde beim nächsthöheren Vorgesetzten. Die kostet zunächst nichts und bewirkt u.U. das selbe. Nicht jeder verfügt über eine Rechtsschutzversicherung oder ist Gewerkschaftsmitglied.Torquemada hat geschrieben:Untätigkeitsklage vor dem Verwaltungsgericht.Dream-Teacher hat geschrieben:Danke für die Antwort!
Nehmen wir weiter an, der Widerspruch wäre erfolgt, jedoch die übergeordnete Dienststelle reagiert überhaupt nicht.
