Das ist die Bescheinigung über die steuerabzugsfähigen Beiträge für die private Pflegepflichtversicherung 2015.
Heute werden Schreiben offenbar nicht mehr von einem kompetenten Menschen gelesen, bevor das Zeug 100.000fach rausgeht...

Die Beiträge sind nämlich nicht, wie behauptet, in die Zeile 32 bzw. 33 der Anlage Vorsorgeaufwand einzutragen, SONDERN in die Zeile 24 bzw. 25.
https://www.formulare-bfinv.de/ffw/form ... 83F3FD8A68
Anfragen und Mitteilungen sind an die Postbeamtenkrankenkasse zu richten. Lassen wir die armen Call-Center-Kräfte in Ruhe.
Dafür hat Volker Leienbach seine Unterschrift auf den Brief drucken lassen. Hat doch was....
https://www.pkv.de/verband/geschaeftsfu ... leienbach/