Anhörung zur beabsichtigten Versetzung i. d. Ruhestand
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Anhörung zur beabsichtigten Versetzung i. d. Ruhestand
Hallo,
über meine Suche im "www" nach einem möglichst unabhängigen Ansprechpartner -der nicht als erstes die Hand aufhält!- bin ich auf dieses Forum gestoßen. Auf diesem Wege bitte ich um Ratschläge/Hilfestellung zu meiner aktuellen Situation.
Vorab einige persönliche Daten: meine EZ war 3/1959, bin seit 07/1975 als Landes-bzw. seit 1982 ununterbrochen als Verwaltungsbeamter in NRW im öD tätig, Besold.-gruppe A9 mD.
Nach dem ich seit 3/2015 ununterbrochen dienstunfähig erkrankt war erfolgte Mitte 12/2015 auf Initiative meines Dienstherren die Begutachtung durch den Amtsarzt. Als Ergebnis erscheint eine Wiederherstellung der uneingeschränkten Dienstfähigkeit innerhalb eines längeren Zeitraumes wahrscheinlich; eine Nachuntersuchung ist in zwei Jahren vorgesehen.
Dementsprechend erhielt ich vergangene Woche die Anhörung meines Dienstherrn zu der beabsichtigten Versetzung in den Ruhestand mit dem Hinweis, mich nach zwei Jahren erneut seitens des Amtsarztes begutachten zu lassen und anschl. ggfls. erneut in das Beamtenverhältnis zu berufen.
So weit, so gut. Aus heutiger Sicht habe ich krankheitsbedingt sicherlich keinerlei Ambitionen dem zu widersprechen. Was in zwei Jahren sein wird...ehrlich gesagt, habe ich keine Ahnung. Ich bin dann allerdings mehr als drei Jahren außer Dienst, stehe kurz vor meinem 60igsten Geburtstag...
Meine Frage ans Forum ist nun, ob man den Zeitpunkt der Zurruhesetzung, ich sage mal "legal", hinaus schieben kann. Der gesetzliche Rahmen in NRW ist mir klar: mit Ende des Monats der Zustellung der Verfügung. Da ich dieser wie gesagt grundsätzlich nicht widersprechen möchte, dachte ich mir ich frage die erfahrene Gemeinschaft in diesem Forum ob was geht und wenn ja auf welchem Wege.
Vorab bereits recht herzlichen Dank!
LG Jünni
über meine Suche im "www" nach einem möglichst unabhängigen Ansprechpartner -der nicht als erstes die Hand aufhält!- bin ich auf dieses Forum gestoßen. Auf diesem Wege bitte ich um Ratschläge/Hilfestellung zu meiner aktuellen Situation.
Vorab einige persönliche Daten: meine EZ war 3/1959, bin seit 07/1975 als Landes-bzw. seit 1982 ununterbrochen als Verwaltungsbeamter in NRW im öD tätig, Besold.-gruppe A9 mD.
Nach dem ich seit 3/2015 ununterbrochen dienstunfähig erkrankt war erfolgte Mitte 12/2015 auf Initiative meines Dienstherren die Begutachtung durch den Amtsarzt. Als Ergebnis erscheint eine Wiederherstellung der uneingeschränkten Dienstfähigkeit innerhalb eines längeren Zeitraumes wahrscheinlich; eine Nachuntersuchung ist in zwei Jahren vorgesehen.
Dementsprechend erhielt ich vergangene Woche die Anhörung meines Dienstherrn zu der beabsichtigten Versetzung in den Ruhestand mit dem Hinweis, mich nach zwei Jahren erneut seitens des Amtsarztes begutachten zu lassen und anschl. ggfls. erneut in das Beamtenverhältnis zu berufen.
So weit, so gut. Aus heutiger Sicht habe ich krankheitsbedingt sicherlich keinerlei Ambitionen dem zu widersprechen. Was in zwei Jahren sein wird...ehrlich gesagt, habe ich keine Ahnung. Ich bin dann allerdings mehr als drei Jahren außer Dienst, stehe kurz vor meinem 60igsten Geburtstag...
Meine Frage ans Forum ist nun, ob man den Zeitpunkt der Zurruhesetzung, ich sage mal "legal", hinaus schieben kann. Der gesetzliche Rahmen in NRW ist mir klar: mit Ende des Monats der Zustellung der Verfügung. Da ich dieser wie gesagt grundsätzlich nicht widersprechen möchte, dachte ich mir ich frage die erfahrene Gemeinschaft in diesem Forum ob was geht und wenn ja auf welchem Wege.
Vorab bereits recht herzlichen Dank!
LG Jünni
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Re: Anhörung zur beabsichtigten Versetzung i. d. Ruhestand
hallo,
mir geht es im moment ähnlich, aber bei mir hat man es vor, nach 1 jahr erneut zu prüfen, ich bin landesbeamtin in sachsen-anhalt, hier mahlen die mühlen etwas anders und man will bei mir auf einen rausschmiß hinaus, ich bin derzeitig suspendiert und habe mit meinen fast 55 jahren, fast alles verloren..selbst mein eigenes ich...es ist der 1.4.15 gewesen, zu beginn dachte ich , ich bin im aprilscherz...nein, bin ich nicht, ich wurde kaputt gespielt und ich habe fehler gemacht, nun wartet ein verfahren auf mich, also kann es sein, ich verliere alles...
ich suche auch einen guten interessierten anwalt, der sich genau auskennt...ich habe anwälte, aber ich glaube, es beißt sich ...ich bin landesbeamtin und die ovg und vg, ag , lg und olg....sind nun mal hier im land und kein anwalt wird je gegen das land etwas anstreben, oder ??
mir geht es im moment ähnlich, aber bei mir hat man es vor, nach 1 jahr erneut zu prüfen, ich bin landesbeamtin in sachsen-anhalt, hier mahlen die mühlen etwas anders und man will bei mir auf einen rausschmiß hinaus, ich bin derzeitig suspendiert und habe mit meinen fast 55 jahren, fast alles verloren..selbst mein eigenes ich...es ist der 1.4.15 gewesen, zu beginn dachte ich , ich bin im aprilscherz...nein, bin ich nicht, ich wurde kaputt gespielt und ich habe fehler gemacht, nun wartet ein verfahren auf mich, also kann es sein, ich verliere alles...
ich suche auch einen guten interessierten anwalt, der sich genau auskennt...ich habe anwälte, aber ich glaube, es beißt sich ...ich bin landesbeamtin und die ovg und vg, ag , lg und olg....sind nun mal hier im land und kein anwalt wird je gegen das land etwas anstreben, oder ??
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Re: Anhörung zur beabsichtigten Versetzung i. d. Ruhestand
Quatsch.garnichtsgetan hat geschrieben:ich habe anwälte, aber ich glaube, es beißt sich ...ich bin landesbeamtin und die ovg und vg, ag , lg und olg....sind nun mal hier im land und kein anwalt wird je gegen das land etwas anstreben, oder ??
Re: Anhörung zur beabsichtigten Versetzung i. d. Ruhestand
Guten Abend,
@garnichtsgetan: auch wenn Dein Beitrag nicht direkt etwas mit meiner Frage zu tun hat zeigt er wohl doch, dass es noch immer Dienstherren gibt, die -wenn sie es denn draus anlegen- einem übel mitspielen können. Ich wünsche Dir auf jeden Fall a.lles gute.
Ansonsten teile ich allerdings die Auffassung von " Torquemada. Hier schießt Du wohl aus Deiner Frustsituation etwas über das Ziel hinaus. Am besten suchst Du Dir wirklich nun Fachanwalt.
LG Jünni
@garnichtsgetan: auch wenn Dein Beitrag nicht direkt etwas mit meiner Frage zu tun hat zeigt er wohl doch, dass es noch immer Dienstherren gibt, die -wenn sie es denn draus anlegen- einem übel mitspielen können. Ich wünsche Dir auf jeden Fall a.lles gute.
Ansonsten teile ich allerdings die Auffassung von " Torquemada. Hier schießt Du wohl aus Deiner Frustsituation etwas über das Ziel hinaus. Am besten suchst Du Dir wirklich nun Fachanwalt.
LG Jünni
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Re: Anhörung zur beabsichtigten Versetzung i. d. Ruhestand
@Jünni
Du kannst das Zurruhesetzungsverfahren natürlich etwas hinauszögern. Du kannst die Personalvertretung fornal einschalten. Müsstest du eigentlich mit der Ankündigung als Hinweis erhalten haben. Hier musst du die beamtenrechtlichen Regelungen deines Bundeslandes nachlesen.
Bist du schwerbehindert? Dann muss die Schwerbehindertenvertretung in den Prozess eingeschaltet werden. Das kostet auch wieder Zeit.
Hast du noch keinen Antrag auf die Anerkennung der Schwerbehinderteneigenschaft gestellt? Das kannst du morgen formal beim Versorgungsamt tun und deinen Dienstherrn hierüber informieren. Dann muss auch die Schwerbehindertenvertretung mit einbezogen werden.
Du kannst das Zurruhesetzungsverfahren natürlich etwas hinauszögern. Du kannst die Personalvertretung fornal einschalten. Müsstest du eigentlich mit der Ankündigung als Hinweis erhalten haben. Hier musst du die beamtenrechtlichen Regelungen deines Bundeslandes nachlesen.
Bist du schwerbehindert? Dann muss die Schwerbehindertenvertretung in den Prozess eingeschaltet werden. Das kostet auch wieder Zeit.
Hast du noch keinen Antrag auf die Anerkennung der Schwerbehinderteneigenschaft gestellt? Das kannst du morgen formal beim Versorgungsamt tun und deinen Dienstherrn hierüber informieren. Dann muss auch die Schwerbehindertenvertretung mit einbezogen werden.
Re: Anhörung zur beabsichtigten Versetzung i. d. Ruhestand
...schwerbehindert bin ich seit einigen Monaten.
Bei der Mitteilung über die beabsichtigte Ladung um Amtsarzt wurde ich über die vorherige Einschaltung des Personalrates informiert. Damals wusste man dort allerdings noch nichts über die Schwerbehinderung.
In Kenntnis der Schwerbehnderung enthielt ich allerdings die Anhörung zur beabsichtigten Zurruhesetzung o h n e einen diesbezüglichen Hinweis; mithin auch nichts über die Einschaltung des Schwerbehindertenobmanns.
Ist das Pflicht?! Zumindest evtl. in NRW?!
Klar, dass wäre u. U. eine Möglichkeit einen Monat oder so zu gewinnen. Vielen Dank erst einmal für diesen Hinweis.
Kann mir eigentlich jemand aus dem Forum sagen wieviel ca. so ein Anwalt kostet wenn man diesen für ein oder zwei Schreiben beauftragt. Habe gar keine Ahnung und mir ist auch klar, dass man dies nicht verallgemeinern kann.
LG Jünni
Bei der Mitteilung über die beabsichtigte Ladung um Amtsarzt wurde ich über die vorherige Einschaltung des Personalrates informiert. Damals wusste man dort allerdings noch nichts über die Schwerbehinderung.
In Kenntnis der Schwerbehnderung enthielt ich allerdings die Anhörung zur beabsichtigten Zurruhesetzung o h n e einen diesbezüglichen Hinweis; mithin auch nichts über die Einschaltung des Schwerbehindertenobmanns.
Ist das Pflicht?! Zumindest evtl. in NRW?!
Klar, dass wäre u. U. eine Möglichkeit einen Monat oder so zu gewinnen. Vielen Dank erst einmal für diesen Hinweis.
Kann mir eigentlich jemand aus dem Forum sagen wieviel ca. so ein Anwalt kostet wenn man diesen für ein oder zwei Schreiben beauftragt. Habe gar keine Ahnung und mir ist auch klar, dass man dies nicht verallgemeinern kann.
LG Jünni
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Re: Anhörung zur beabsichtigten Versetzung i. d. Ruhestand
Wenn du keine Rechtsschutzversicherung hast, kostet dich eine Erstberatung nach der Gebührenordnung maximal 250 Euro. Der Anwalt wird dir dann auch sagen, inwieweit ein Vorgehen sinnvoll ist.JünnI hat geschrieben:
Kann mir eigentlich jemand aus dem Forum sagen wieviel ca. so ein Anwalt kostet wenn man diesen für ein oder zwei Schreiben beauftragt. Habe gar keine Ahnung und mir ist auch klar, dass man dies nicht verallgemeinern kann.
LG Jünni
Wenn es dir hier nur um das Herauszögern der Zurruhesetzung geht, brauchst du doch gar keinen Anwalt. Wozu auch?
Du monierst jetzt, dass die Schwerbehindertenvertretung nicht eingebunden ist UND erklärst, dass du nicht mit der Zurruhesetzung einverstanden bist.
Gibt es in eurer Struktur dann auch die Beschwerdemöglichkeit beim Ministerium oder sowas? Dann verzögert sich die Pensionierung natürlich weiter.
Re: Anhörung zur beabsichtigten Versetzung i. d. Ruhestand
Hallo,
@Torquemada: das mit der fehlenden Einbindung des Personalrates und des Schwerbehindertenvertreters ist ein guter Hinweis. Hierfür nochmals herzlichen Dank!
@all: über die Tipps von Torquemada bin ich im "www" u. a. auf Verweise betreffend der Beteiligung des/der Gleichstellungsbeauftragten und des Integrationsamtes aufmerksam geworden. Liegen hierzu im Forum evtl. Erfahrungswerte vor?
Darüber hinaus habe ich Gerichtsentscheidungen gelesen, nach denen unter Hinweis auf eine EU-Richtlinie die krankheitsbedingt nicht genommenen Urlaubstage bei einer Versetzung in den Ruhestand vergütet werden müssen. Ist das bei jemanden schon einmal gemacht worden?
Über etwas anderes bin ich mir auch nicht im Klaren.
Mit der Anhörung hat mir mein Dienstherr keinerlei Hinweise bezgl. des zukünftigen Ruhegehaltes gegeben. So kann ich hier also derzeit nicht prüfen, ob er z. B. die tatsächlich zutreffenden Abzüge berücksichtigt. Auf eine dementsprechende Rückfrage wurde mir lediglich mitgeteilt, dass man die Rheinische Veraorgungskasse eingeschaltet habe, von dort aber noch kein Antwort vorliegen habe.
Für mich sind das jedoch relevanten Fragestellungen. Wenn diese nicht Bestandteil der Anhörung sind, bliebe mir zwangsläufig nur der -für alle Beteiligten- kostenintensive Widerspruchs- oder Klageweg - kann das wirklich so richtig sein?!
Ich freue mich über möglichst viele Hinweise und Tipps!
LG Jünni
@Torquemada: das mit der fehlenden Einbindung des Personalrates und des Schwerbehindertenvertreters ist ein guter Hinweis. Hierfür nochmals herzlichen Dank!
@all: über die Tipps von Torquemada bin ich im "www" u. a. auf Verweise betreffend der Beteiligung des/der Gleichstellungsbeauftragten und des Integrationsamtes aufmerksam geworden. Liegen hierzu im Forum evtl. Erfahrungswerte vor?
Darüber hinaus habe ich Gerichtsentscheidungen gelesen, nach denen unter Hinweis auf eine EU-Richtlinie die krankheitsbedingt nicht genommenen Urlaubstage bei einer Versetzung in den Ruhestand vergütet werden müssen. Ist das bei jemanden schon einmal gemacht worden?
Über etwas anderes bin ich mir auch nicht im Klaren.
Mit der Anhörung hat mir mein Dienstherr keinerlei Hinweise bezgl. des zukünftigen Ruhegehaltes gegeben. So kann ich hier also derzeit nicht prüfen, ob er z. B. die tatsächlich zutreffenden Abzüge berücksichtigt. Auf eine dementsprechende Rückfrage wurde mir lediglich mitgeteilt, dass man die Rheinische Veraorgungskasse eingeschaltet habe, von dort aber noch kein Antwort vorliegen habe.
Für mich sind das jedoch relevanten Fragestellungen. Wenn diese nicht Bestandteil der Anhörung sind, bliebe mir zwangsläufig nur der -für alle Beteiligten- kostenintensive Widerspruchs- oder Klageweg - kann das wirklich so richtig sein?!
Ich freue mich über möglichst viele Hinweise und Tipps!
LG Jünni
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Re: Anhörung zur beabsichtigten Versetzung i. d. Ruhestand
Die Erstattung des Mindesturlaubes bei Zurruhesetzunge wegen Dienstunfähigkeit ist inzwischen gesetzlich geregelt und wird automatisch angestoßen.JünnI hat geschrieben:
Darüber hinaus habe ich Gerichtsentscheidungen gelesen, nach denen unter Hinweis auf eine EU-Richtlinie die krankheitsbedingt nicht genommenen Urlaubstage bei einer Versetzung in den Ruhestand vergütet werden müssen. Ist das bei jemanden schon einmal gemacht worden?
Über etwas anderes bin ich mir auch nicht im Klaren.
Mit der Anhörung hat mir mein Dienstherr keinerlei Hinweise bezgl. des zukünftigen Ruhegehaltes gegeben. So kann ich hier also derzeit nicht prüfen, ob er z. B. die tatsächlich zutreffenden Abzüge berücksichtigt. Auf eine dementsprechende Rückfrage wurde mir lediglich mitgeteilt, dass man die Rheinische Veraorgungskasse eingeschaltet habe, von dort aber noch kein Antwort vorliegen habe.
Für mich sind das jedoch relevanten Fragestellungen. Wenn diese nicht Bestandteil der Anhörung sind, bliebe mir zwangsläufig nur der -für alle Beteiligten- kostenintensive Widerspruchs- oder Klageweg - kann das wirklich so richtig sein?!
LG Jünni
Die Erstattung des Urlaubs kann erst nach der Zurruhesetzung erfolgen.
Die Höhe des zu erwartenden Ruhegehalts hat überhaupt nichts mit der Anhörung zu tun. Bei einer geplanten Zurruhesetzung sind monetäre Belange jedweder Art abolut belanglos.
Denn du wirst im Ruhestand auf Basis des Versorgungsrecht den dir zustehenen Betrag erhalten, der nach unten hin auf die Mindestversorgung begrenzt ist.
Einen Widerspruch- bzw. späteren Klageweg kannst du erst bestreiten, wenn du per Verwaltungsakt in den Ruhestand geschickt wirst.
Augenblicklich hast du nur eine Abhörung bekommen.