Drohender Vorruhestand!

Allgemeine Themen zum Bereich des öffentlichen Dienstes.

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hiwizo
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Drohender Vorruhestand!

Beitrag von hiwizo »

Hallo, ich bin seit 02.01.2008 krankgeschrieben. Ich habe eine neurologische Erkrankung und bin zu 70 % schwerbehindert. Mein Doc meinte, dass ich wohl das erste Halbjahr nicht mehr dienstfähig werde. Wenn überhaupt. Könnt Ihr mir sagen, wielange es dauert, bis die BFD mich zum Amtsarzt schickt? Wielange dauert es dann, bis der Amtsarzt sein Gutachten erstellt und die BFD entscheidet? Vielen Dank für Eure Mithilfe.
Kerkermeister
Beiträge: 7
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Ruhestandsversetzung

Beitrag von Kerkermeister »

Bei welchem Dienstherrn bist Du denn tätig? Bund oder Bundesland? Welches Bundesland? Für Bayerische Landesbeamte gilt die folgende Regelung (Art. 56 BayBG):

1) 1 Der Beamte auf Lebenszeit ist in den Ruhestand zu versetzen, wenn er wegen seines körperlichen Zustands oder aus gesundheitlichen Gründen zur Erfüllung seiner Dienstpflichten dauernd unfähig (dienstunfähig) ist. 2 Als dienstunfähig kann der Beamte auch dann angesehen werden, wenn er infolge Erkrankung innerhalb von sechs Monaten mehr als drei Monate keinen Dienst getan hat und keine Aussicht besteht, daß er innerhalb weiterer sechs Monate wieder voll dienstfähig wird.
De opresso liber
hiwizo
Beiträge: 3
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Beitrag von hiwizo »

Bund. BFD West (Köln).
Kerkermeister
Beiträge: 7
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Ruhestandsversetzung

Beitrag von Kerkermeister »

Dann dürfte doch das Bundesbeamtengesetz einschlägig sein. Der Regelungsgehalt ist gleich (§ 42):

1) 1Der Beamte auf Lebenszeit ist in den Ruhestand zu versetzen, wenn er wegen seines körperlichen Zustandes oder aus gesundheitlichen Gründen zur Erfüllung seiner Dienstpflichten dauernd unfähig (dienstunfähig) ist. 2Als dienstunfähig kann der Beamte auch dann angesehen werden, wenn er infolge Erkrankung innerhalb eines Zeitraumes von sechs Monaten mehr als drei Monate keinen Dienst getan hat und keine Aussicht besteht, daß er innerhalb weiterer sechs Monate wieder voll dienstfähig wird. 3Bestehen Zweifel über die Dienstunfähigkeit des Beamten, so ist er verpflichtet, sich nach Weisung der Behörde ärztlich untersuchen und, falls ein Amtsarzt dies für erforderlich hält, auch beobachten zu lassen.

Das heißt also, nach 3 Monaten Krankschreibung: Termin beim Amtsarzt.
Der äußert sich dann zu der Frage, ob man binnen weiterer 6 Monate wieder fit wird. Verneint er dies, wird der Beamte in den Ruhestand versetzt. Gegen die Ruhestandsversetzung stehen einem Rechtsmittel zu.

Tipp: Der Amtsarzt berücksichtigt bei seiner Entscheidung auch Äußerungen Deines behandelnden Arztes, es ist also nicht verkehrt, ein Schreiben des behandelnden Arztes mitzubringen, wenn sich daraus eine
günstige Krankheitsprognose ergibt.

Vielleicht sollte sich ein Bundesbeamter zur Thematik äußern, wäre hilfreicher.

Gruß K.
De opresso liber
Sanna
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Beitrag von Sanna »

Wenn du 6 Monate krankgeschrieben bist, kannst du davon ausgehen, das man dich zum Amtsarzt schickt und wenn dann festgestellt wird, das du deinen Dienst nicht wieder antreten kann in der nächsten Zeit, könnte man dich dann Du schreiben.
Zollkodex-Ritter
Beiträge: 830
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Re: Ruhestandsversetzung

Beitrag von Zollkodex-Ritter »

Kerkermeister hat geschrieben:Dann dürfte doch das Bundesbeamtengesetz einschlägig sein. Der Regelungsgehalt ist gleich (§ 42):

1) 1Der Beamte auf Lebenszeit ist in den Ruhestand zu versetzen, wenn er wegen seines körperlichen Zustandes oder aus gesundheitlichen Gründen zur Erfüllung seiner Dienstpflichten dauernd unfähig (dienstunfähig) ist. 2Als dienstunfähig kann der Beamte auch dann angesehen werden, wenn er infolge Erkrankung innerhalb eines Zeitraumes von sechs Monaten mehr als drei Monate keinen Dienst getan hat und keine Aussicht besteht, daß er innerhalb weiterer sechs Monate wieder voll dienstfähig wird. 3Bestehen Zweifel über die Dienstunfähigkeit des Beamten, so ist er verpflichtet, sich nach Weisung der Behörde ärztlich untersuchen und, falls ein Amtsarzt dies für erforderlich hält, auch beobachten zu lassen.

Das heißt also, nach 3 Monaten Krankschreibung: Termin beim Amtsarzt.
Der äußert sich dann zu der Frage, ob man binnen weiterer 6 Monate wieder fit wird. Verneint er dies, wird der Beamte in den Ruhestand versetzt. Gegen die Ruhestandsversetzung stehen einem Rechtsmittel zu.
Nach 3 Monaten kann ein Termin kommen, muss aber nicht. Bereits nach 6 Wochen Krankheit springt das Integrationsmanagement an, sprich, der Dienstherr schickt ein schreiben, in dem er um ein Gespräch bittet. Wenn man die Personalstelle davon überzeugen kann, dass es nur eine vorrübergehende Krankheit ist, z.B. aktuelle Schübe oder irgendwelche Krebserkrankungen, wenn es sicher gestellt ist, dass der Beamte wieder arbeiten kann und will, dann geschieht nichts weiter.

Grundsatz: Rehabilitation vor Rente.
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Odindissa
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Re: Ruhestandsversetzung

Beitrag von Odindissa »

Kerkermeister hat geschrieben:
Vielleicht sollte sich ein Bundesbeamter zur Thematik äußern, wäre hilfreicher.

Gruß K.
Jo, hier bin ich und greife das Thema nochmal auf. Ich (Bundesbeamtin, meines Zeichens Eisenbahnerin der ehemaligen Bundesbahn) erlitt Ende 2005 einen Burn-Out aufgrund meiner 19jährigen Tätigkeit als Zugbegleiterin. Lag zu 90% am ständigen Wechseldienst und zu 10% am ständigen Dauerlächeln und Hinhalten des Allerwertesten wenn`s mal wieder ne Verspätung gab und man als S.... und F....(das böse Wort) betitelt wurde. Das geht an die Substanz. Das Krankheitsbild setzte sich weiter fort und gipfelte dann im Herbst 2006 in einen Bandscheibenvorfall. Dann folgten etliche Schikanebesuche beim Bahnarzt, eine Reha-Kur die nichts brachte und die Ergebnisse von zwei externen Gutachtern.
Es folgte das "Betriebliche EngliederungsManagement" und auch hier hatte man für mich keine Verwendung.
Pünktlich zu meinem 40. Geburtstag im vergangenen April wurde ich mit Urkunde und einem feuchtwarmen Händedruck meines Vorgesetzten in den Ruhestand geschickt. Dort friste ich nun mit 980,- Euronen mein Dasein. Das ist das Ergebnis von 19 Jahren im Dienste des Staates.
Herzlichen Glückwunsch
Wer denkt, ein Volksvertreter vertritt das Volk der denkt auch dass ein Zitronenfalter Zitronen faltet.
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leonsucher
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Beitrag von leonsucher »

Das scheint tatsächlich von Behörde bzw. Dienstposten abhängig.

Mir sind in der BZV mehrere Fälle bekannt, wo z.B. eine 7 monatige Krankheit am Stück oder mehrfach wiederholte Krankschreibungen von in der Summe über die Hälfte der Arbeitstage im Jahr keine Konsequenzen für ein mögliches DU - Verfahren hatten.

Allerdings wird die Behörde ( Personalstelle ) diese Beamten ( auch ohne Annahme des freiwilligen Krankengespräches nach min. 30 Tagen Abwesenheit ) irgendwann ( aus " Fürsorge" ) zum AA schicken, um intern erstmal die weitere mögliche Verwendung prüfen zu lassen.
Dies allein stellt noch kein Indiz für ein DU - Verfahren dar, da dies der Dienstvorgesetzte nach expliziter Empfehlung des AA erst formell einleiten müsste.

Mit einem persönlichen GdB von 70 % gelten für die Verwaltung sowieso verschärfte Maßstäbe, weitere Auskünfte erteilt die örtliche Schwerbehindertenvertretung.
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