Wir können uns eigentlich bisher nicht beschweren, ist in 15 Jahren das erste Mal, dass wir in die Mühle zwischen Beihilfe und Arzt (in unserem Fall Krankenhaus) geraten sind. Hier mal kurz unser Fall:
- Ende November 2015 haben wir eine Krankenhausrechnung bzgl. einer Untersuchung aus dem Jahr 2012, Juni, erhalten.
- Entgegen unserer Gepflogenheit diese nicht sofort bezahlt, sondern erstmal eingereicht.
- Ergebnis: PKV (Debeka) hat ihren Anteil anstandslos bezahlt, die Beihilfe (Hessen) dagegen nicht und verweist auf die Verwirkung, die nach 3 Jahren eingetreten sei.
- Wir haben jetzt das Krankenhaus zu einer Stellungnahme gebeten und die Bezahlung bis dahin erstmal aufgeschoben.
Zur Info, meine Recherchen zur Verjährung und Verwirkung ergaben Folgendes, ohne Gewähr (bin kein Jurist, was man an den Formulierungen aber ohnehin leicht merken wird):
Verjährung
Kann bei einer Arztrechnung niemals durch zu spätes Ausstellen der Rechnung eintreten. Theoretisch kann der Arzt die Rechnung auch noch 30 Jahre nach Behandlungsende ausstellen - verjährt wäre sie nicht. Verjährung kann hier dagegen nur dann eintreten, wenn der Arzt seine Rechnung irgendwann tatsächlich ausgestellt hat und ich als sein Patient diese 3 Jahre lang, gerechnet ab dem Jahresende des Jahres, an dem ich die Rechnung erhalten habe, nicht bezahlt habe. Vergisst der Arzt, nachzufragen, wo sein Geld bleibt, dann hat er nach 3 Jahren wohl kein Anspruch mehr, der Anspruch wäre verjährt.
Verwirkung
Um die gehts ja hier. Ist gesetzlich nicht geregelt, vom Gutdünken der individuellen Richter abhängig und somit ziemlich Wischiwaschi sozusagen. Die Frage ist, ab wann der Patient davon ausgehen kann, keine Rechnung mehr zu erhalten. Dabei spielt natürlich die Zeit eine Rolle, aber auch die Umstände. Die bisherigen richterlichen Urteile, ab wann Verwirkung eintritt, reichen in teilweise sehr speziellen Fällen von 2 bis über 7 Jahre. Allgemein heißt es oft, Verwirkung trete frühestens dann ein, wenn auch eine Verjährung eingetreten wäre, unter der Voraussetzung, der Arzt hätte die Rechnung im Jahre der Behandlung ausgestellt, in unserem Fall wohl frühestens ab Januar 2016.
Und somit zurück zu unserem Fall:
Mal abwarten, was das Krankenhaus zu der angeblichen Verwirkung sagt. Ich kann es mir aber schon denken, werde daher die Rechnung bezahlen müssen und höchstens vielleicht nochmal bei der Beihilfe anklopfen, ob sie sich so ganz sicher in ihrer Interpretation der aktuellen Rechtssprechung ist. Da es hier nicht um einen existenzbedrohenden Betrag geht, werde ich von einer Klage gegen die Beihlife absehen, trotz Rechtsschutzversicherung (mit SB natürlich). Frage mich nur, was passiert, wenn es in so einem Fall mal um größere Beträge geht, dann hört der Spaß irgendwann auf.
Hat irgendjemand ähnliche Erfahrungen machen müssen?
Merci!
