Hallo,
wer kann helfen?
Ich bin Berliner Landesbeamtin der BesGr. 13s und befinde mich im fam.politischen Sonderurlaub bis Jan 2019. Seit einigen Jahren lebe ich nun in BaWü und habe jetzt meine "Traumstelle" gefunden, die allerdings "nur" eine A11er Stelle ist. Mit einer entsprechenden Rückernennung bin ich jedoch unter Verzicht auf jeglicher Ausgleichszahlung einverstanden, da die Chancen hier im ländlichen Raum eine geeignete Teilzeitstelle in A13s zu bekommen quasi gleich Null sind.
Die aufnehnehmende Stadtverwaltung hat jetzt anklingen lassen, dass ich die Versetzung in Berlin bei gleichzeitiger Rückernennung beantragen soll, da die Rückernennung durch den derzeitigen Dienstherren in Berlin erfolgen müsste. Das erscheint mir jedoch komisch, da mich Berlin ja nicht in eine neue freie A11er Stelle einweisen wird und ich noch bis 2019 beurlaubt bin. Ausserdem will ich auch nicht nach Berlin reisen, um mir die "Degradierungsurkunde" dort aushändigen zu lassen. .
Meiner Meinung nach muss mich doch Berlin nur nach BaWü versetzen und die Rückernennung erfolgt dann bei der neuen Dienstelle hier vor Ort. Sinngemäß.. ernenne ich Frau Oberamtsrätin... zur Amtfrau...
Oder ist doch alles ganz anders? Ich weiß, dass es nicht so oft vorkommt, dass Beante freiwillig 2 Stufen nach unten gehen, aber kann jemand Licht ins Dunkel bringen? Vielen Dank.
Wer führt Rückernennung durch?
Moderator: Moderatoren
Re: Wer führt Rückernennung durch?
Am einfachsten ist es doch eine neue Urkunde in BaWü anzunehmen, dann bist du
doch in Berlin Kraft Gesetz raus und in BaWü drin.
Und wenn die Urlunde an die A11er Stelle gekoppelt ist sollte das alles doch auto-
matisch seinen Lauf nehmen, oder sehe ich das jetzt falsch?
doch in Berlin Kraft Gesetz raus und in BaWü drin.
Und wenn die Urlunde an die A11er Stelle gekoppelt ist sollte das alles doch auto-
matisch seinen Lauf nehmen, oder sehe ich das jetzt falsch?
Ich bin befördert worden...
Aus dem Dienst!
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Re: Wer führt Rückernennung durch?
Dank euch....Aber jetzt hab ich 2 Antworten und 2 verschiedene Meinungen.. hmmm.... Wer bietet mit?
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Re: Wer führt Rückernennung durch?
Ich als baden-württembergische Personalstelle würde die Finger von einer Raubernennung weglassen. In diesem Fall könnte sich Berlin um die Zahlung der Versorgungsabfindung drücken und ich bekomme Probleme mit den Rechnungsprüfern. Herr bs Vorschlag gefällt mir gar nicht.
Wenn ich zulasse, dass die Bewerberin als Oberamtsrätin zu mir versetzt wird, gehe ich das Risiko ein, dass sie in der Sekunde, in der sie die Versetzungs-Urkunde entgegennimmt urplötzlich das Interesse an der Rückernennungsurkunde verliert. Sie will sie dann nicht mehr und weigert sich diese anzunehmen. Ich könnte hierfür sogar Verständnis aufbringen, aber auch in diesem Fall bekäme ich ein Problem.
Also kommt für mich nur die Variante in Betracht, dass die Amtfrau zu mir versetzt wird. Wegen mir muss sie dazu nicht nach Berlin fahren. Ich kann ihr auch zuerst die Rückernennungsurkunde aus Berlin aushändigen und anschließend die Versetzungsverfügung.
Wenn ich zulasse, dass die Bewerberin als Oberamtsrätin zu mir versetzt wird, gehe ich das Risiko ein, dass sie in der Sekunde, in der sie die Versetzungs-Urkunde entgegennimmt urplötzlich das Interesse an der Rückernennungsurkunde verliert. Sie will sie dann nicht mehr und weigert sich diese anzunehmen. Ich könnte hierfür sogar Verständnis aufbringen, aber auch in diesem Fall bekäme ich ein Problem.
Also kommt für mich nur die Variante in Betracht, dass die Amtfrau zu mir versetzt wird. Wegen mir muss sie dazu nicht nach Berlin fahren. Ich kann ihr auch zuerst die Rückernennungsurkunde aus Berlin aushändigen und anschließend die Versetzungsverfügung.
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Re: Wer führt Rückernennung durch?
Alles richtig. Immer wieder wird hier von verschiedener Seite die Idee mit der Annahme einer Urkunde eines anderen Dienstherrn ins Spiel gebracht. Das ist aber Quatsch, weil sich kein Dienstherr wg. der sehr gut geschilderten Probleme darauf einlassen wird.Seller us M. hat geschrieben:Ich als baden-württembergische Personalstelle würde die Finger von einer Raubernennung weglassen. In diesem Fall könnte sich Berlin um die Zahlung der Versorgungsabfindung drücken und ich bekomme Probleme mit den Rechnungsprüfern. Herr bs Vorschlag gefällt mir gar nicht.
Wenn ich zulasse, dass die Bewerberin als Oberamtsrätin zu mir versetzt wird, gehe ich das Risiko ein, dass sie in der Sekunde, in der sie die Versetzungs-Urkunde entgegennimmt urplötzlich das Interesse an der Rückernennungsurkunde verliert. Sie will sie dann nicht mehr und weigert sich diese anzunehmen. Ich könnte hierfür sogar Verständnis aufbringen, aber auch in diesem Fall bekäme ich ein Problem.
Also kommt für mich nur die Variante in Betracht, dass die Amtfrau zu mir versetzt wird. Wegen mir muss sie dazu nicht nach Berlin fahren. Ich kann ihr auch zuerst die Rückernennungsurkunde aus Berlin aushändigen und anschließend die Versetzungsverfügung.
Re: Wer führt Rückernennung durch?
Vielen Dank....das leuchtet mir ein.. Hab ich bisher so nicht gesehen, da ich ja weiß, dass mich nicht drücken will....Aber aus Sicht der aufnehmenden Verwaltung ja durchaus verständlich. Das Stichwort "Versorgungsabfindung" ist hier im Amt auch gefallen, jedoch verstehe ich es nicht.. Was ist da auszugleichen? Für die Versorgungsbezüge ist doch die letzte Besoldungsgruppe vor Eintritt in den Ruhestand entscheidend und nicht welche Bedoldung ich irgendwann mal hatte... oder?
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Re: Wer führt Rückernennung durch?
Überlege doch mal: ein fröhlicher Beamter ist 35 Jahre beim Land Berlin und wird dann zum Land Baden-Württemberg versetzt. Nach 2 Jahren geht er in Pension.Gross68 hat geschrieben:Das Stichwort "Versorgungsabfindung" ist hier im Amt auch gefallen, jedoch verstehe ich es nicht.. Was ist da auszugleichen? Für die Versorgungsbezüge ist doch die letzte Besoldungsgruppe vor Eintritt in den Ruhestand entscheidend und nicht welche Bedoldung ich irgendwann mal hatte... oder?
Wer zahlt jetzt die Pension, die sich natürlich nach der letzten Besoldungsgruppe bemisst?