Ich bin im letzten Jahr von einer Bundesbehörde zur anderen gewechselt, muss ich mal vorausschicken.
Auf Grund von längerfristiger Krankheit habe ich, von meiner derzeitigen Behörde, letzte Woche eine Beurteilung bekommen, die datiert ist auf den 01.05.15.
Diese Beurteilung ist "unter aller Sau" und m.M.n. ein reiner Racheakt auf Grund meiner Krankheit.
Die neue Beurteilung steht im absoluten Gegensatz zu meiner letzten Beurteilung der alten Behörde.
Ich möchte nun dagegen angehen, weil ich mich mit der schlechten Beurteilung niemals wieder irgendwo blicken lassen kann.
Ich habe selbst eine Stellungnahme verfasst, überlege aber, ob ich das durch einen Anwalt überprüfen lassen sollte.
Nun sagte man mir, dass man gegen Beurteilungen nicht angehen kann, da diese immer subjektiv seien.
Stimmt das so? Muss ich das auf mir sitzen lassen? Ich kenne es nur so, dass gefragt wird, ob der PersRat eingeschaltet werden soll und noch nicht mal das hat man mir angeboten

Kann mir jemand näheres dazu sagen?
Vielen Dank schon mal für Eure Hilfe.
Es grüßt
DAS HUHN