Hallo an Alle,
ich bin in Begriff Beamter zu werden und hätte da eine Frage. Ich habe in der Vergangenheit diverse gesundheitliche Kleinigkeiten gehabt, die aber für die PKV derart relevant sein dürften, dass sie mich als "normalen" ablehnen würde.
Nun habe ich gelesen, dass für Beamte in den ersten sechs Monaten der Verbeamtung ein Kontrahierungszwang besteht, bei einer PKV seiner Wahl, hier darf es weder zu Leistungsausschlüssen kommen, noch darf der Risikozuschlag über 30% liegen.
Alles schön und gut und bitte korrigieren wenn ich falsch liege. Nun meine Frage. Es gibt ja diverse Tarife. Hier zB auch die aus meiner Sicht sinnvolle Beihilfeergänzung. Diese ist aber nicht Teil des eigentlichen Tarifs und muss extra dazu gewählt werden. Besteht dort jetzt auch der Kontrahierungszwang oder könnte die PKV diese Ergänzung ablehnen?
Ich hoffe ich habe mich verständlich ausgedrückt. Vorab schonmal Danke!
Kontrahierungszwang PKV
Moderator: Moderatoren
Re: Kontrahierungszwang PKV
Soweit mir bekannt ist, besteht der Kontrahierungszwang nur für den eigentlichen Tarif, nicht für Beihilfeergänzungstarife. Du solltest einen Tarif wählen der relativ umfangreich ist, und keine oder wenige "Ergänzungen" braucht.
Re: Kontrahierungszwang PKV
Bei meiner Versichrung war es so das der Beihilfeergänzungstarif separat dazu gewählt
werden musste. Von Kollegen die es ebenfalls haben musste er auch dazu gebucht werden.
werden musste. Von Kollegen die es ebenfalls haben musste er auch dazu gebucht werden.
Ich bin befördert worden...
Aus dem Dienst!
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