Versetzung nach der Ausbildung finanzamt schwangerschaft
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Versetzung nach der Ausbildung finanzamt schwangerschaft
Hätte mal ne Frage zur Versetzung , arbeite im Finanzamt und bin nächstes Jahr mit meiner Ausbildung fertig - ich und mein Freund sind 26und 28 und überlegen schon länger ein Kind zu bekommen und hätten es Warsch nächstes Jahr im Frühjahr probiert . Nun zu meiner Frage : die warsch das ich als ledige nach München versetzt werde stehen bei 90% - werde ich trotz Schwangerschaft versetzt ? Zählt man bereits als schwanger als mit Kind oder erst wenn es wirklich da ist ? Wir wollten vorher auch noch heiraten. Da mein Freund nicht soviel verdient und wir uns in München ein Kind nicht leisten könnten, wissen wir nicht genau ob wir nun ein Kind bekommen sollen oder nicht -denn sollte ich trotz Schwangerschaft dorthin versetzt werden reichen unsere finanziellen Mittel nicht aus :/ Dann müssten wir noch 3-4 Jahre warten was uns eig zu spät ist. Hoffe jemand kann mir weiterhelfen..
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Re: Versetzung nach der Ausbildung finanzamt schwangerschaft
Nach der Geburt ist eine Frau nicht mehr schwanger. Eine Schwangerschaft lässt sich normalerweise vom Frauenarzt nach der 5. Schwangerschaftwoche per Ultraschalluntersuchung erkennen. Das ist ein bis zwei Wochen nach der Einnistung des befruchteten Eis.Karo1111 hat geschrieben: Zählt man bereits als schwanger als mit Kind oder erst wenn es wirklich da ist ?
Der Frauenarzt wird dir dann eine Bescheinigung für deinen Dienstherrn ausstellen.
Diese Bescheinigung reichst du bei deiner Personalstelle ein und informierst deine Vorgesetzten. Damit hast du den Status als Schwangere.
Re: Versetzung nach der Ausbildung finanzamt schwangerschaft
vielen dank für die antwort - kann ich dann trotz Schwangerschaft noch versetzt werden während dieser oder erst nachdem das Kind da ist?
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Re: Versetzung nach der Ausbildung finanzamt schwangerschaft
Hier geht es doch offenbar um eine Verhinderungsstrategie gegen einen Einsatz in München.
Auch in Bayern sollte die Fürsorgepflicht und der Schutz von Ehe und Familie etwas zählen. Hoffe ich zumindest als Halbbaier....
Wie aber die Realität aussieht, ist eine andere Frage. Hier sollten "Leidensgenossen" wissen, wie der Hase läuft.
Rein beamtenrechtlich gäbe es beim Ersteinsatz nach dem Vorbereitungsdienst (?) einen Anspruch auf eine ermessensfehlerfrei Entscheidung, wer z.B. in der Ausbildungsbehörde verbleiben darf und wer in "die Fremde" versetzt wird.
Eine verheiratete Beamtin (?), die schwanger ist und deren Ehemann eine unbefristete Arbeitsstelle z.B. in Nürnberg hat, hat gute Chancen, eine Versetzung nach München erfolgreich verwaltungsgerichtlich überprüfen zu lassen.
Auch in Bayern sollte die Fürsorgepflicht und der Schutz von Ehe und Familie etwas zählen. Hoffe ich zumindest als Halbbaier....
Wie aber die Realität aussieht, ist eine andere Frage. Hier sollten "Leidensgenossen" wissen, wie der Hase läuft.
Rein beamtenrechtlich gäbe es beim Ersteinsatz nach dem Vorbereitungsdienst (?) einen Anspruch auf eine ermessensfehlerfrei Entscheidung, wer z.B. in der Ausbildungsbehörde verbleiben darf und wer in "die Fremde" versetzt wird.
Eine verheiratete Beamtin (?), die schwanger ist und deren Ehemann eine unbefristete Arbeitsstelle z.B. in Nürnberg hat, hat gute Chancen, eine Versetzung nach München erfolgreich verwaltungsgerichtlich überprüfen zu lassen.
Re: Versetzung nach der Ausbildung finanzamt schwangerschaft
Beamte oder Tarifbeschäftigter (TB) ist ne wichtige Frage.
Theoretisch ist man als Beamte auf Widerruf dann erst mal nach Ausbildungsende entlassen! Dann handelt es sich quasi um eine Art Neueinstellung. Da können die mit einem leider ziemlich viel machen (z.B. nicht einstellen).
Nach der Ausbildung als TB sieht es auch eigentlich nicht viel anders aus. Wobei man da je nach Tarifvertrag eine Übernahmepflicht hat und dann können die Sozialaspekte ins Spiel kommen.
Bei Versetzung wird man ja im Regelfall auch erst mal abgeordnet und da bekommt man etwas Geld für ne Wohnung und Trennungsgeld fürs Überleben, alternativ ne Umzugskostenzusage und dann wird es wieder komplizierter.
Theoretisch ist man als Beamte auf Widerruf dann erst mal nach Ausbildungsende entlassen! Dann handelt es sich quasi um eine Art Neueinstellung. Da können die mit einem leider ziemlich viel machen (z.B. nicht einstellen).
Nach der Ausbildung als TB sieht es auch eigentlich nicht viel anders aus. Wobei man da je nach Tarifvertrag eine Übernahmepflicht hat und dann können die Sozialaspekte ins Spiel kommen.
Bei Versetzung wird man ja im Regelfall auch erst mal abgeordnet und da bekommt man etwas Geld für ne Wohnung und Trennungsgeld fürs Überleben, alternativ ne Umzugskostenzusage und dann wird es wieder komplizierter.
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Re: Versetzung nach der Ausbildung finanzamt schwangerschaft
Das war doch gar nicht die Frage. Dass der Freistaat Bayern eine schwangere Beamtenanwärterin nach Beendigung des Vorbereitungsdienstes nicht ins Beamtenverhältnis auf Probe übernimmt, halte ich für unrealistisch. Wenn die Noten stimmen. Alles andere wäre rechtlich sehr kritisch.Monty hat geschrieben:Beamte oder Tarifbeschäftigter (TB) ist ne wichtige Frage.
Theoretisch ist man als Beamte auf Widerruf dann erst mal nach Ausbildungsende entlassen! Dann handelt es sich quasi um eine Art Neueinstellung. Da können die mit einem leider ziemlich viel machen (z.B. nicht einstellen).
- Bananen-Willi
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Re: Versetzung nach der Ausbildung finanzamt schwangerschaft
Die personalbearbeitenden Sachgebiete in Bayern haben eine sehr eigenwillige Definition dieses Sachverhaltes. Der Personalreferent unserer personalführenden Stelle sagte unserem Jahrgang, als es um die zukünftigen Einsatzorte ging, ganz klar, wie das Beamtenrecht ressortübergreifend in diesem Fall auszulegen wäre, speziell im Hinblick auf die München-Problematik:
Der ggf. notwendige Dienststellenwechsel nach der Ausbildung sei keine Versetzung im beamtenrechtlichen Sinne, somit habe man hier auch kein Widerspruchsrecht etc. Jeder Anwärter verpflichtet sich vor Antritt der Ausbildung, nach Abschluss dieser bayernweit zur Verfügung zu stehen. Selbstverständlich sei man bemüht, persönliche Härten zu vermeiden, aber oft gelänge das nicht. Dienstliche Belange spielten eine übergeordnete Rolle, soziale Gesichtspunkte könnten erst nachrangig bedient werden. Diese Praxis wurde bisher von den bayerischen Verwaltungsgerichten bisher auch noch nicht beanstandet.
Der ggf. notwendige Dienststellenwechsel nach der Ausbildung sei keine Versetzung im beamtenrechtlichen Sinne, somit habe man hier auch kein Widerspruchsrecht etc. Jeder Anwärter verpflichtet sich vor Antritt der Ausbildung, nach Abschluss dieser bayernweit zur Verfügung zu stehen. Selbstverständlich sei man bemüht, persönliche Härten zu vermeiden, aber oft gelänge das nicht. Dienstliche Belange spielten eine übergeordnete Rolle, soziale Gesichtspunkte könnten erst nachrangig bedient werden. Diese Praxis wurde bisher von den bayerischen Verwaltungsgerichten bisher auch noch nicht beanstandet.
Re: Versetzung nach der Ausbildung finanzamt schwangerschaft
Man wird halt nicht übernommen, sondern neu eingestellt! Hier gibt es keine Versetzung, sondern eine Einstellung, wie "Bananen-Willi" es schon schreibt!!!Torquemada hat geschrieben: Das war doch gar nicht die Frage. Dass der Freistaat Bayern eine schwangere Beamtenanwärterin nach Beendigung des Vorbereitungsdienstes nicht ins Beamtenverhältnis auf Probe übernimmt, halte ich für unrealistisch. Wenn die Noten stimmen. Alles andere wäre rechtlich sehr kritisch.
Bananen-Willi hat geschrieben: Der ggf. notwendige Dienststellenwechsel nach der Ausbildung sei keine Versetzung im beamtenrechtlichen Sinne, somit habe man hier auch kein Widerspruchsrecht etc. Jeder Anwärter verpflichtet sich vor Antritt der Ausbildung, nach Abschluss dieser bayernweit zur Verfügung zu stehen. Selbstverständlich sei man bemüht, persönliche Härten zu vermeiden, aber oft gelänge das nicht. Dienstliche Belange spielten eine übergeordnete Rolle, soziale Gesichtspunkte könnten erst nachrangig bedient werden. Diese Praxis wurde bisher von den bayerischen Verwaltungsgerichten bisher auch noch nicht beanstandet.
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Re: Versetzung nach der Ausbildung finanzamt schwangerschaft
Ist doch klar.