ich bin neu hier im Forum und konnte bisher keinen Beitrag finden, der meine Frage beantwortet.
Ich habe letztes Jahr mein Studium beendet (gehobener Dienst) und seit diesem Monat eine neue Stelle angefangen die nach A11 ausgeschrieben war. Nun habe ich ja noch zwei Jahre Probezeit bis zur Ernennung B.a.L.
§ 19 Hessisches Beamtengesetz sagt folgendes:
(2) Der Beamte darf nicht befördert werden:
1. während der Probezeit,
2. im einfachen und mittleren Dienst vor Ablauf eines Jahres nach der Anstellung oder der letzten Beförderung, im gehobenen und im höheren Dienst vor Ablauf von zwei Jahren nach der Anstellung oder der letzten Beförderung,
3. innerhalb von zwei Jahren vor Erreichen der Altersgrenze,
4. vor Feststellung der Eignung für einen höherwertigen Dienstposten in einer Erprobungszeit von mindestens drei Monaten.
Stimmt dann folgende Rechnung:
2017 Ernennung Beamtin auf Lebenszeit und Beförderung auf A10
2019 Beförderung auf A11?
Habe ich auf diese Beförderungen Anspruch?
Ich meinte auch mal gelesen zu haben, dass man nach der Ernennung B.a.L. noch mal ein Jahr nicht befördert werden darf?
Danke im Voraus,
Grüße!
