Dienstunfall: Entlassung ausVorbereitungsdienst - Finanziell

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Südsternchen
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Dienstunfall: Entlassung ausVorbereitungsdienst - Finanziell

Beitrag von Südsternchen »

Dienstunfall: Entlassung aus dem Vorbereitungsdienst - wie bin ich finanziell abgesichert?

Hallo zusammen,

ich würde mich sehr freuen, wenn mir jemand in meinem sehr speziellen Fall weiterhelfen kann.

Kurz zu meiner Situation:
Ich bin Lehrerin im Vorbereitungsdienst (seit 8/2014) und habe im Oktober 2014 einen Dienstunfall erlitten. Aus diesem Grund bin ich seit Anfang November 2014 durchgehend dienstunfähig geschrieben.
Da ich auf absehbare Zeit nicht wieder dienstfähig sein werde (und mit hoher Wahrscheinlichkeit dauerhafte Schädigungen behalten werde), wurde mir nun die Entlassung zu Ende Oktober 2015 angekündigt, da ich den Vorbereitungsdienst nicht in der vorgeschriebenen gesetzlichen Frist werde erfolgreich abschließen können.

Nun meine Fragen:

Wie verhält es sich mit der finanziellen Absicherung nach meiner Entlassung? Ich bin weiterhin dienstunfähig, wann eine Dienstfähigkeit wieder hergestellt ist konnte bislang weder durch die behandelnden Ärzte noch durch das Gesundheitsamt nicht abgeschätzt werden.

Was muss ich wo beatragen, und welche Antragsfristen muss ich beachten?

Ist ein Wechsel von der privaten Krankenversicherung zurück zur gesetzlichen ratsam?


Herzlichen Dank für Hilfe in diesem für mich undurchsichtigen Dschungel,

S.
sdh1807
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Re: Dienstunfall: Entlassung ausVorbereitungsdienst - Finanz

Beitrag von sdh1807 »

Welche Bundesland ist das?

Ich lese das richtig, Sie sind Beamter auf Widerruf?

Für Bundesbeamte auf Probe gibt es einen Passus der einen auffängt, wenn man einen Dienstunfall hatte.
Bundesbeamtengesetz (BBG)
§ 49 Ruhestand beim Beamtenverhältnis auf Probe wegen Dienstunfähigkeit


(1) Beamtinnen auf Probe und Beamte auf Probe sind in den Ruhestand zu versetzen, wenn sie infolge Krankheit, Verwundung oder sonstiger Beschädigung, die sie sich ohne grobes Verschulden bei Ausübung oder aus Veranlassung des Dienstes zugezogen haben, dienstunfähig geworden sind.
(2) Beamtinnen auf Probe und Beamte auf Probe können in den Ruhestand versetzt werden, wenn sie aus anderen Gründen dienstunfähig geworden sind. Die Entscheidung trifft die oberste Dienstbehörde. Die Befugnis kann auf andere Behörden übertragen werden.
(3) Die §§ 44 bis 48 mit Ausnahme des § 44 Abs. 4 sind entsprechend anzuwenden.
Aber eben nur für den Beamten auf Probe.
Südsternchen
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Re: Dienstunfall: Entlassung ausVorbereitungsdienst - Finanz

Beitrag von Südsternchen »

Entschuldigung - Land ist Schleswig-Holstein.

Ich habe dies hier gefunden:

Gesetz des Landes Schleswig-Holstein über die
Versorgung der Beamtinnen und Beamten sowie Richterinnen und Richter
(Beamtenversorgungsgesetz Schleswig-Holstein - SHBeamtVG)
Vom 26. Januar 2012*
§ 42
Unterhaltsbeitrag für frühere Beamtinnen und
Beamte und frühere
Ruhestandsbeamtinnen und Ruhestandsbeamte

(1) Eine frühere Beamtin oder ein früherer Beamter, die oder der durch einen Dienstunfall verletzt wurde und deren oder dessen Beamtenverhältnis nicht durch Eintritt in den Ruhestand geendet hat, erhält neben dem Heilverfahren (§§ 37 und 38) für die Dauer eines durch den Dienstunfall verursachten Grades der Schädigungsfolgen einen Unterhaltsbeitrag.

(2) Der Unterhaltsbeitrag beträgt

1.

bei einem Grad der Schädigungsfolgen von 100:

66 2/3 % der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge nach Absatz 4,
2.

bei einem Grad der Schädigungsfolgen von mindestens 20:

den diesem Grad entsprechenden prozentualen Teil des Unterhaltsbeitrages nach Nummer 1.

(3) Im Falle des Absatzes 2 Nr. 2 kann der Unterhaltsbeitrag, solange die oder der Verletzte aus Anlass des Unfalles unverschuldet arbeitslos ist, bis auf den Betrag nach Nummer 1 erhöht werden. Bei Hilflosigkeit der oder des Verletzten gilt § 38 entsprechend.

(4) Die ruhegehaltfähigen Dienstbezüge bestimmen sich nach § 5 Abs. 1. Bei einer früheren Beamtin auf Widerruf im Vorbereitungsdienst oder einem früheren Beamten auf Widerruf im Vorbereitungsdienst sind die Dienstbezüge zugrunde zu legen, die sie oder er bei der Ernennung zur Beamtin oder zum Beamten auf Probe zuerst erhalten hätte; das Gleiche gilt bei einer früheren Polizeivollzugsbeamtin auf Widerruf mit Dienstbezügen oder einem früheren Polizeivollzugsbeamten auf Widerruf mit Dienstbezügen. Ist die Beamtin oder der Beamte wegen Dienstunfähigkeit infolge des Dienstunfalls entlassen worden, gilt § 5 Abs. 2 entsprechend. Der Unterhaltsbeitrag für eine frühere Beamtin auf Widerruf oder einen früheren Beamten auf Widerruf, die oder der ein Amt bekleidete, das ihre oder seine Arbeitskraft nur nebenbei beanspruchte, ist nach billigem Ermessen festzusetzen.

(5) Ist die Beamtin oder der Beamte wegen Dienstunfähigkeit infolge des Dienstunfalls entlassen worden, darf der Unterhaltsbeitrag nach Absatz 2 Nr. 1 nicht hinter dem Mindestunfallruhegehalt (§ 40 Abs. 3 Satz 3) zurückbleiben. Ist die Beamtin oder der Beamte wegen Dienstunfähigkeit infolge eines Dienstunfalls der in § 41 bezeichneten Art entlassen worden und beträgt der Grad der Schädigungsfolgen der Beamtin oder des Beamten infolge des Dienstunfalls im Zeitpunkt der Entlassung mindestens 50, treten an die Stelle des Mindestunfallruhegehalts 80 % der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge aus der Endstufe der Besoldungsgruppe, die sich bei sinngemäßer Anwendung des § 41 ergibt. Absatz 4 Satz 4 gilt entsprechend.

(6) Der Grad der Schädigungsfolgen ist nach den allgemeinen Auswirkungen der Funktionsbeeinträchtigungen, die durch die als Schädigungsfolge anerkannten körperlichen, geistigen oder seelischen Gesundheitsstörungen bedingt sind, in allen Lebensbereichen zu beurteilen. Zum Zwecke der Nachprüfung des Grades der Schädigungsfolgen ist die frühere Beamtin oder der frühere Beamte verpflichtet, sich auf Anordnung der obersten Dienstbehörde durch eine von ihr bestimmte Ärztin oder einen von ihr bestimmten Arzt untersuchen zu lassen; die oberste Dienstbehörde kann diese Befugnis auf andere Stellen übertragen.

(7) Die Absätze 1 bis 6 gelten entsprechend für eine frühere Ruhestandsbeamtin oder einen früheren Ruhestandsbeamten, die oder der durch einen Dienstunfall verletzt wurde und ihre oder seine Rechte als Ruhestandsbeamtin oder Ruhestandsbeamter verloren hat oder der oder dem das Ruhegehalt aberkannt worden ist.
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Muss ich den Unterhalt beantragen? Läuft das automatisch weiter, statt der Besoldung? Bei Ministerium und Finanzverwaltungsamt bekam ich heute keine Auskunft dazu... wer weiß denn da Bescheid?
Torquemada
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Re: Dienstunfall: Entlassung ausVorbereitungsdienst - Finanz

Beitrag von Torquemada »

Südsternchen hat geschrieben: Muss ich den Unterhalt beantragen? Läuft das automatisch weiter, statt der Besoldung? Bei Ministerium und Finanzverwaltungsamt bekam ich heute keine Auskunft dazu... wer weiß denn da Bescheid?
Warum bekommst du "keine Auskunft dazu.." ???

Hast du die angeschrieben?

Schreibe die Personalstelle, die für dich zuständig ist konkret an und bitte um Mitteilung, wie es weitergeht. Termin setzten! Hilfsweise kannst du in deinem Schreiben einen Antrag auf diesen Unterhalt stellen.
Du kannst auch einen Fachanwalt zur Beratung aufsuchen. Das ist keine schlechte Lösung.
Südsternchen
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Re: Dienstunfall: Entlassung ausVorbereitungsdienst - Finanz

Beitrag von Südsternchen »

Lieben Dank für Deine Antwort.

Keine Antwort, weil: "oh, damit kenne ich mich nicht aus!" ...
Morgen ist meine Sachbearbeiterin der Besoldung wieder im Haus, dann rufe ich nochmal an.

Vorsorglich schon mal einen Antrag zu stellen ist sicher nicht schlecht! Danke für den Tipp.

Fachanwalt habe ich bereits aufgesucht. Kostete mich 150 € (uärgs!!) für 45 Minuten, in denen ICH ihm erklärt habe, wie der rechtliche Stand meiner Laien-Meinung nach ist. Er selbst hatte keine Ahnung.
Dienstunfall_L
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Re: Dienstunfall: Entlassung ausVorbereitungsdienst - Finanz

Beitrag von Dienstunfall_L »

Hallo Südsternchen,

zunächst ist wichtig, dass dir schriftlich die Anerkennung des Dunfalls vorliegt.

Dann müssen die gesundheitlichen Schäden festgestellt und als Folge des Dienstunfalls bestätigt werden.
Das läuft normalerweise über den amtsärztl. (pol.ärztl.) Dienst, wie es bei dir geregelt ist, musst du herausfinden.

Wenn nun wegen der langen Krankschreibung die Entlassung aus dem Beamtenverhältnis a.W. erfolgen soll, dann ist wiederum wichtig, dass die genannten gesundheitlichen Gründe erkennbar die des anerkannten unfallbedingten Schadens sind.

Wenn dir die Anereknnung des Dunfalls vorliegt, dann kannst du am Absender sehen, wer die zuständige Stelle bei euch ist, das ist in den Ländern unterschiedl., oftmals bei "Finanzen". Natürlich muss dir deine Dienststelle diese Auskünfte geben, im www dürftest du unter "Unfallfürsorge SH" o.ä. aber auch finden, wer die bearbeitende Stelle ist.

Sag mal, wie zu den obigen Pkt der Stand ist, dann sehen wir weiter.

Bist du gewerkschaftl. Mitglied, dann steht dir dort Rechtsberatung und u.U. Rechtsschutz zu.
Evtl. hast du auch i.wo im Rahmen einer anderen Mitgliedschaft i.wo Rechtsschutz, kannst du mal prüfen.
Evtl. lässt sich deine Gewerkschaft auf einen rückwirkenden Beitritt ein f. 2015, lass dich dort beraten auf jd Fall.
Dann weitersehen.

Parallel wäre ratsam, dich an die Personalvertretung zu wenden und dich beraten zu lassen, wieweit sie für BaW zuständig sind. Es kann sein, dass sie zuständig, aber nicht in Kenntnis gesetzt worden sind.

Je nach Ausmaß der Gesundheitsschäden und Beeinträchtigugen kann ratsam sein, einenAntrag auf Schwerbehinderung zu stellen. Besprich dich ggf. mit der Schwerbehindertenvertretung.
Wenn ein Antrag sinnvoll erscheint, dann stelle ihn zügig und sag Bescheid wg. evtl. Tipps.

Habt ihr so etwas wie einen Ausbildungsrat? Wenn ja, beziehe ihn ein.

Alles Gute, meld dich.
LG, L.
herr b
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Re: Dienstunfall: Entlassung ausVorbereitungsdienst - Finanz

Beitrag von herr b »

Südsternchen hat geschrieben:
Fachanwalt habe ich bereits aufgesucht. Kostete mich 150 € (uärgs!!) für 45 Minuten, in denen ICH ihm erklärt habe, wie der rechtliche Stand meiner Laien-Meinung nach ist. Er selbst hatte keine Ahnung.

Fachanwalt für welchen Bereich? Scheidungsrecht??? Spass beiseite, sollte es tatsächlich so sein
das der keine Ahnung hat solltest du schleunigst den Anwalt wechseln, hier gehts um nichts weniger
als deine existenzielle Zukunft!
Ich bin befördert worden...
Aus dem Dienst!
Südsternchen
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Re: Dienstunfall: Entlassung ausVorbereitungsdienst - Finanz

Beitrag von Südsternchen »

Danke für Deine unglaublich ausführliche Antwort!
Dienstunfall_L hat geschrieben: zunächst ist wichtig, dass dir schriftlich die Anerkennung des Dunfalls vorliegt.

Dann müssen die gesundheitlichen Schäden festgestellt und als Folge des Dienstunfalls bestätigt werden.
Das läuft normalerweise über den amtsärztl. (pol.ärztl.) Dienst, wie es bei dir geregelt ist, musst du herausfinden.
Ist anerkannt (vom Ministerium), gesundheitliche Schäden sind zweifelsfrei festgestellt.
Wenn nun wegen der langen Krankschreibung die Entlassung aus dem Beamtenverhältnis a.W. erfolgen soll, dann ist wiederum wichtig, dass die genannten gesundheitlichen Gründe erkennbar die des anerkannten unfallbedingten Schadens sind.
Das ist der Fall!
Bist du gewerkschaftl. Mitglied, dann steht dir dort Rechtsberatung und u.U. Rechtsschutz zu.
Evtl. hast du auch i.wo im Rahmen einer anderen Mitgliedschaft i.wo Rechtsschutz, kannst du mal prüfen.
Evtl. lässt sich deine Gewerkschaft auf einen rückwirkenden Beitritt ein f. 2015, lass dich dort beraten auf jd Fall.
Ich war in der GEW - Aufgrund eines Bundeslandwechsels war ich zum Zeitpunkt des DU (28.10.) noch im "falschen" Bundesland Mitglied, erst ab 1.11. im neuen. Aus diesem Grund wurde mir eine Rechtsberatung verweigert. Schöne Grüße an die GEW - unglaublich, Euer Verhalten.
Parallel wäre ratsam, dich an die Personalvertretung zu wenden und dich beraten zu lassen, wieweit sie für BaW zuständig sind. Es kann sein, dass sie zuständig, aber nicht in Kenntnis gesetzt worden sind.

Habt ihr so etwas wie einen Ausbildungsrat? Wenn ja, beziehe ihn ein.
Personalvertretung ist involviert, Ausbildungsrat haben wir keinen :(
Je nach Ausmaß der Gesundheitsschäden und Beeinträchtigugen kann ratsam sein, einenAntrag auf Schwerbehinderung zu stellen. Besprich dich ggf. mit der Schwerbehindertenvertretung.
Wenn ein Antrag sinnvoll erscheint, dann stelle ihn zügig und sag Bescheid wg. evtl. Tipps.
Das gehe ich heute an! Danke für den Tipp. Ich werde dort gleich einmal einen Termin zum Beratungsgespräch ausmachen.

------
Ich habe nun vorhin einen Antrag auf Zahlung der Unterhaltsleistungen formuliert, den werde ich, sobald ich die Kündigung in den Händen halte, direkt an das Ministerium abschicken. Meine Sachbearbeiterin Besoldung hatte mir heute früh stark dazu geraten.

Danke Dir!!!
Südsternchen
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Re: Dienstunfall: Entlassung ausVorbereitungsdienst - Finanz

Beitrag von Südsternchen »

herr b hat geschrieben:
Südsternchen hat geschrieben:
Fachanwalt habe ich bereits aufgesucht. Kostete mich 150 € (uärgs!!) für 45 Minuten, in denen ICH ihm erklärt habe, wie der rechtliche Stand meiner Laien-Meinung nach ist. Er selbst hatte keine Ahnung.

Fachanwalt für welchen Bereich? Scheidungsrecht??? Spass beiseite, sollte es tatsächlich so sein
das der keine Ahnung hat solltest du schleunigst den Anwalt wechseln, hier gehts um nichts weniger
als deine existenzielle Zukunft!
Das war tatsächlich ein Anwalt für Beamtenrecht. EIn unglaublich unfähiger Typ, sorry.

Ich hatte (mangels Alternative) gestern die Frage in einem Forum gestellt, und eine wie ich finde wirklich gute Antwort erhalten:
http://www.frag-einen-anwalt.de/forum_t ... _id=278713
Torquemada
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Re: Dienstunfall: Entlassung ausVorbereitungsdienst - Finanz

Beitrag von Torquemada »

Ich möchte der geschätzten Anwältin nicht zu nahe treten. Allerdings solltest du bei der Sache mit dem "Arbeitsamt" etwas aufpassen.

Deine Nachversicherung erfogt nicht in der Arbeitslosenversicherung. Somit dürftest du bei der Agentur für Arbeit (so nennen die sich korrekt) keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld (als Versicherungsleistung) haben. Über diesen Weg gibt es also keine Krankenversicherung. Um später keine Lücken im Rentenversicherungsverlauf zu haben solltest du dich allerdings unbedingt "arbeitsuchend" melden. Egal was irgendeine Theken-Tussi bei der örtlichen Agentur für Arbeit dir erzählt. Es geht denen immer um Statistiken. Auf jeden Fall "arbeitssuchend" melden.
Es steht dir natürlich offen, ALG 2 (das berühmte Hartz IV) zu beantragen, wenn du meinst, einen Anspruch zu haben. Das dürfte bei deinen Einkünften aber eher nicht in Frage kommen. Bitte trotzdem prüfen.

Thema Krankenversicherung: Wende dich an die gesetzliche Krankenkasse, bei der du bis Juli 2014 warst.
Südsternchen
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Re: Dienstunfall: Entlassung ausVorbereitungsdienst - Finanz

Beitrag von Südsternchen »

Torquemada hat geschrieben:Ich möchte der geschätzten Anwältin nicht zu nahe treten. Allerdings solltest du bei der Sache mit dem "Arbeitsamt" etwas aufpassen.

Deine Nachversicherung erfogt nicht in der Arbeitslosenversicherung. Somit dürftest du bei der Agentur für Arbeit (so nennen die sich korrekt) keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld (als Versicherungsleistung) haben. Über diesen Weg gibt es also keine Krankenversicherung. Um später keine Lücken im Rentenversicherungsverlauf zu haben solltest du dich allerdings unbedingt "arbeitsuchend" melden. Egal was irgendeine Theken-Tussi bei der örtlichen Agentur für Arbeit dir erzählt. Es geht denen immer um Statistiken. Auf jeden Fall "arbeitssuchend" melden.
Es steht dir natürlich offen, ALG 2 (das berühmte Hartz IV) zu beantragen, wenn du meinst, einen Anspruch zu haben. Das dürfte bei deinen Einkünften aber eher nicht in Frage kommen. Bitte trotzdem prüfen.

Thema Krankenversicherung: Wende dich an die gesetzliche Krankenkasse, bei der du bis Juli 2014 warst.
Sehe ich genauso. Da ich allerdings immer noch dienst- und auch arbeitsunfähig bin, bin ich nicht "arbeitssuchend", so sagte mir das die (tatsächlich!) nette Dame von der Agentur für Arbeit. Ich werde mich dennoch arbeitssuchend melden, natürlich.

Danke Dir!
Dienstunfall_L
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Re: Dienstunfall: Entlassung ausVorbereitungsdienst - Finanz

Beitrag von Dienstunfall_L »

Hallo südsternchen,

du hast die gesetzl. Regelungen oben selber eingestellt.
Diese musst du gründlich studieren, auch selber im www suchen. Bis auf ganz wenige Nuancen ist es in den Ländern vergleichbar geregelt. Hast du zu den in § 42 (s.o.) genannten Regelungen Fragen?

Wenn ich alles richtig verstanden habe, dann hast du alle Voraussetzungen erfüllt - aber es fehlt noch die Festlegung des GdS, ist das so? Hast du das/die amtsärztliche/n Gutachten in Kopie erhalten? Wurde der AA nach der Einschätzung des GdS (evtl. auch nach MdE) gefragt?

Warum willst du mit deinem Antrag auf Unterhaltsleistungen warten bis zur Kündigung?
Ich würde ihn sobald wie möglich stellen.
Wie es beim BaW ist, weiß ich nicht sicher, ein BaL hat nach Dunfall einen Anspruch auf Unfallfürsorge. Die umfasst nicht "nur" ggf. das Unfallruhegehalt, sd. u.a. auch die Heilfürsorge (zB Physio, Hilfsmittel, ...).
Wenn du den Antrag noch nicht gestellt hast, würde ich an deiner Stelle >> aufgrund des Dienstunfalls vom xx.xx.xxxx einen Antrag auf Unfallfürsorge und im Falle einer Entlassung auf Gewährung von Unterhaltsleistungen << stellen.

Die Behörde muss jeden Antrag, den du stelltst, prüfen. Wenn dir die beantragten Leistungen nicht zustehen, werden sie dir einen Grund nennen (müssen).

Wenn bereits feststeht, dass du entlassen werden sollst, dann prüfe, ob du auch noch einen Urlaubsanspruch hast, der abgegolten werden muss bzw kannst du vorsichtshalber auch hier einfach einen Antrag auf >> Abgeltung des Urlaubs << stellen, m.W. geht dieser an die Besoldungsstelle.

Wenn ich in meinem Fall unsicher war, an welcher der verschiedenen bearbeitenden Stellen mein Antrag gestellt werden muss, dann habe ich ihn an alle Stellen geschickt, das schadet nicht.

Wichtig zu beachten ist, dass du alles schriftlich nachweisbar (Einschreiben Rückschein od Abgabe gegen Eingangsstempel) machst - und natürlich auf die Fristen achtest.

Im letzten Beitrag dieses Threads http://www.beamtentalk.de/frage-an-bgle ... t6825.html habe ich zum GdS etwas geschrieben und angedeutet, warum der Antrag auf SchwB (Anerkennung eines GdB) wichtig sein könnte. Wenn dazu etwas unklar ist, frag nach.
Die Bearbeitung eines Erstantrags kann, je nachdem, wie viele Ärzte angeschrieben werden (das geschieht nicht parallel) 3-6 Monate dauern, das hängt natürlich auch vom Amt/SB ab. Du hast sicherlich aussagekräftige ärztl. Befunde u. Berichte. Zusätzlich scheint -aber da gibt es unterschiedl. Aussagen- sinnvoll zu sein, eine Schilderung der Beeinträchtigungen aus eigener Sicht gleich mit dem Erstantrag einzureichen. Darin stellst du ausführlich dar, wie sich die Gesundheitsschädigungen in deinem Alltag auswirken, was du nicht mehr oder nur noch wie lange kannst, wo du Unterstützung benötigst, ... (Es lassen sich Beispiele im www finden, hängt von der Verletzung ab ... ich habe mich zB u.a. orientiert am Pain Disability Index PDI, was einem Erblindeten zB wenig helfen würde.)


Zur GEW:
Wenn deine Mitgliedschaft durchgehend bestand, bin ich fast sicher, dass die Auskunft falsch ist. Die GEW gehört zum DGB und den Rechtsschutz gewährt nicht die GEW, sd. die DGB Rechtsschutz GmbH. Die Bearbeitung des Antrags läuft über deine GEW-Rechtsberatung.
Wenn es eine Unterbrechung der Mitgliedschaft gab bzw keine zum Zeitpkt. des Dienstunfalls vorlag, dann könnte es problematisch sein, aber ansonsten: hartnäckig auftreten, ggf. bei d. Vorgesetzten der GEW-Rechtsschutzstelle, ggf. bei DGB Rechtsschutz GmbH nachhaken.
Lass dich nicht abwimmeln!

Ein Bekannter, der in Kiel verbeamtet ist, hat dort einen RA, den er mir mal empfehlen wollte. Wenn du möchtest, frag ich ihn nach dem Namen und schick ihn dir per PN. Ich habe dort aber keine eigenen Erfahrungen gemacht.

LG, L.
Südsternchen
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Re: Dienstunfall: Entlassung ausVorbereitungsdienst - Finanz

Beitrag von Südsternchen »

Guten Morgen!
Ganz lieben Dank, dass Du mir so ausführlich antwortest. Du hilfst mir gerade enorm, auch mental. Wirklich ganz ganz ganz herzlichen Dank!
Dienstunfall_L hat geschrieben:du hast die gesetzl. Regelungen oben selber eingestellt.
Diese musst du gründlich studieren, auch selber im www suchen. Bis auf ganz wenige Nuancen ist es in den Ländern vergleichbar geregelt. Hast du zu den in § 42 (s.o.) genannten Regelungen Fragen?
Hm, eigentlich nicht - ich frage mich nur, zu wie viel Prozent ich dienstunfähig bin - wenn ich deswegen entlassen werde, ja schon nur nicht zu 10%, oder?! In einem Schreiben, in dem die Kündigung angekündigt wird, wird von "eindeutig dienstunfähig" gesprochen...
Wenn ich alles richtig verstanden habe, dann hast du alle Voraussetzungen erfüllt - aber es fehlt noch die Festlegung des GdS, ist das so? Hast du das/die amtsärztliche/n Gutachten in Kopie erhalten? Wurde der AA nach der Einschätzung des GdS (evtl. auch nach MdE) gefragt?
Ja, das sehe ich auch so. Nein, ich habe keine Kopie des Gutachtens erhalten - ich fordere das direkt mit meinem Unterhalts-Antrags-Schreiben an.
Warum willst du mit deinem Antrag auf Unterhaltsleistungen warten bis zur Kündigung?
Ich würde ihn sobald wie möglich stellen.
Wie es beim BaW ist, weiß ich nicht sicher, ein BaL hat nach Dunfall einen Anspruch auf Unfallfürsorge. Die umfasst nicht "nur" ggf. das Unfallruhegehalt, sd. u.a. auch die Heilfürsorge (zB Physio, Hilfsmittel, ...).
Wenn du den Antrag noch nicht gestellt hast, würde ich an deiner Stelle >> aufgrund des Dienstunfalls vom xx.xx.xxxx einen Antrag auf Unfallfürsorge und im Falle einer Entlassung auf Gewährung von Unterhaltsleistungen << stellen.
Heilfürsorge wird bereits von Beginn an gezahlt, da ist schon einiges an Behandlung gelaufen. War auch soweit nie ein Problem, auch Fahrtkosten wurden anstandslos übernommen. Das lief wirklich gut.
Wenn bereits feststeht, dass du entlassen werden sollst, dann prüfe, ob du auch noch einen Urlaubsanspruch hast, der abgegolten werden muss bzw kannst du vorsichtshalber auch hier einfach einen Antrag auf >> Abgeltung des Urlaubs << stellen, m.W. geht dieser an die Besoldungsstelle.
Danke für den Tipp - habe ich ins Schreiben mit aufgenommen.
Zur GEW:
Wenn deine Mitgliedschaft durchgehend bestand, bin ich fast sicher, dass die Auskunft falsch ist. Die GEW gehört zum DGB und den Rechtsschutz gewährt nicht die GEW, sd. die DGB Rechtsschutz GmbH. Die Bearbeitung des Antrags läuft über deine GEW-Rechtsberatung.
Wenn es eine Unterbrechung der Mitgliedschaft gab bzw keine zum Zeitpkt. des Dienstunfalls vorlag, dann könnte es problematisch sein, aber ansonsten: hartnäckig auftreten, ggf. bei d. Vorgesetzten der GEW-Rechtsschutzstelle, ggf. bei DGB Rechtsschutz GmbH nachhaken.
Lass dich nicht abwimmeln!
Puh, ich glaub der Drops mit denen ist gelutscht. Auf Dein Angebot mit dem Anwalt würde ich allerdings bei Bedarf sehr gern zurück kommen!

Ich les mich jetzt noch durch Deinen angesprochenen Thread und mach mich an das Begleitschreibens des Antrags auf SchwB.

Ich danke Dir!

Liebe Grüße
S.
Dienstunfall_L
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Re: Dienstunfall: Entlassung ausVorbereitungsdienst - Finanz

Beitrag von Dienstunfall_L »

Hallo S.,

da ich so lange brauchte, um für meine Situation Infos zu finden und v.a. zu verstehen, geb ich sie gern weiter, soweit ich kann.

Wieso ist der Drops mit GEW gelutscht?
Wieso willst du auf den RS verzichten, der dir zusteht?
Und wieso soll das abwimmelnde Verhalten eines Einzelnen Recht bekommen?
Ich würde auf den RS nicht verzichten.
Du musst keinen RA der GEW od des DGB wählen!
Mehr dazu ggf. per PN.

Heilfürsorge ist einer der Bestandteile der Unfallfürsorge. Deshalb würde ich im Antrag wirklich die U.fürsorge mit nennen (s.o.), damit du nicht aus Unwissenheit etwas übersiehst oder auslässt.
Wenn du den Antrag (U.fürsorge & Unterhaltsleistungen) stellst, dann muss der GdS festgestellt werden. Entweder wird der amtsärztl. Dienst um zusätzl. Auskunft gebeten od. eine erneute Begutachtung veranlasst. Mögl.weise liegt eine solche Auskunft aber schon vor, das siehst du in der amtsärztl. Stellungnahme. Dass du diese nicht erhalten hast in Kopie, ist nicht korrekt.
Über die veranlasste aä Begutachtung wurdest du vorab informiert und zwar normalerweise von der den Dienstunfall bearbeitenden Stelle. Diese hat die Begutachtung beauftragt und ist zwecks Zusendung des Gutachtens dein Ansprechpartner. (Ich habe die Kopie immer direkt vom AA erhalten.)
Dort würde ich übrigens getrennt von deinem Antrag auf Leistungen sofort hinschreiben und die aä Stellungnahme einfordern.

Den Urlaubsanspruch bearbeitet die Besoldungs bzw Versorgungsstelle.

Zu spekulieren, ob dein GdS höher als 10 eingeschätzt wird, macht wenig Sinn.
Vielleicht können deine behandelnde Ärzte dir eine Einschätzung geben oder dir Berichte schreiben, die du für die amtsärztl. Einschätzung des GdS mit einreichen kannst? (Ich habe die mediz. Befunde übr. nie ans Amt gegeben, sd. nur direkt an den amtsärztl. Dienst.)
Hier kann die Höhe deines GdS niemand einschätzen, zumal du nicht schreibst, welche Schäden unfallbedingt verblieben sind. (Es bliebe auch danach Spekulation.)
Du musst das Ergebnis abwarten (parallel evtl. GdB beantragen) und kannst danach Widerspruch einlegen, wenn erforderlich. Vor einem WS bitte dann Akteneinsicht nehmen!

LG, L.
Südsternchen
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Re: Dienstunfall: Entlassung ausVorbereitungsdienst - Finanz

Beitrag von Südsternchen »

Wollte mal kurz den Thread auf den neuesten Stand bringen.

Vor 10 Tagen habe ich also das Schreiben an das Ministerium geschickt, in dem ich vorsorglich, im Falle meiner Entlassung, für danach Unterhaltsleistungen beantrage, sowie Abgeltung meines Urlaubsanspruchs und die Aushändigung des Gutachtens vom AA in Kopie.

Seither habe ich nichts mehr vom Ministerium gehört. Eine Entlassung zum 31.10. (die mir so angekündigt wurde) kann ja nun zeitlich gar nicht mehr passieren. Ich bin ehrlich gesagt im Moment irritiert, warum sich jetzt Zeit gelassen wird?

Das Gutachten habe ich parallel beim Gesundheitsamt angefordert, von dort kam es nach 2 Tagen auch bei mir an. Liest sich ganz schön übel, was mir da wiederfahren ist - das aus dem Mund eines Unbeteiligten zu hören ist irgendwie nochmal n ganzes Stück krasser... :(

Antrag beim Versorgungsamt ist auch gestellt, da hab ich das Gutachten vom GA gleich mitgeschickt.

Ich warte nun weiter auf Reaktion des Ministeriums... :?
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