rückzahlung anwärterbezüge nach verbbeamtung bayern??

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berni89
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Registriert: 28. Aug 2015, 04:48
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rückzahlung anwärterbezüge nach verbbeamtung bayern??

Beitrag von berni89 »

hi, ich hätte eine frage im bezug auf die rückzahlung der anwärterbezüge in bayern innerhalb der 5 jahre nach bestehen der prüfung/verbeamtung auf probe.
Welcher Zeitpunkt ist für den Beginn der 5 Jahre massgeblich? Offiziell angefangen hab ich zum 01.01 im Finanzamt. oder zählt das bestehen der inspektorenprüfung in der wiederholungsprüfung, die prüfung an sich war ja 2 monate davor.
Das wäre für mich interessant wegen der anteiligen kürzung des betrages, da somit das 3 Jahr evtl eher fertig gelaufen wäre und ich nurnoch 2/5 zurückzahlen müsste, wenn es schlimmstenfalls dazu kommt :/
Bzw wie sieht es bei der Aufnahme eines Sportstudiums (nicht lehramt) aus? Wenn ich Master mache, könnte ich somit die rückzahlung umgehen, da ja evtl die möglichkeit besteht nach kündigung und bestehen des studiums sich nochmal zu bewerben beim staat?
Vielen dank im vorraus :)
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