Hallo, habe gerade mit dem Versorgungsverband telefoniert, da ich Vater geworden bin und dadurch ja was an dem Soli ändert . Daraufhin ist dem SB aufgefallen , dass weiterhin der Familienzuschlag in der Berechnung drin war, obwohl ich im letzten Jahr geschieden wurde uns dies dem Amt auch bekannt war. Ändert sich da was rückwirkend an meiner Pension, erhalte ja nur die Mindestpension. Mein Fehler war es auch nicht.
LG Amtsdackel
Familienzuschlag und Mindestpension
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Re: Familienzuschlag und Mindestpension
Grundsätzlich wird das natürlich zurück gerechnet.
Sie sollten aber dann den Wegfall der Bereicherung geltend machen, da sie die Scheidung an die Versorgung zahlende Stelle gemeldet haben und im guten Glauben das die Abrechnung der Versorgung stimmt das Geld zum ganz normalen Lebensunterhalt ausgegeben haben.
Sollten Sie das Geld aber wissentlich zur Seite gelegt haben oder davon Luxusgüter angeschafft haben wird das nicht mit dem Wegfall der Bereicherung.
http://www.dbb.de/themen/themenartikel/ ... zuege.html
http://www.michaelbertling.de/beamtenre ... kf0819.htm
Sie sollten aber dann den Wegfall der Bereicherung geltend machen, da sie die Scheidung an die Versorgung zahlende Stelle gemeldet haben und im guten Glauben das die Abrechnung der Versorgung stimmt das Geld zum ganz normalen Lebensunterhalt ausgegeben haben.
Sollten Sie das Geld aber wissentlich zur Seite gelegt haben oder davon Luxusgüter angeschafft haben wird das nicht mit dem Wegfall der Bereicherung.
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Re: Familienzuschlag und Mindestpension
Man bekommt doch in regelmäßigen Abständen eine Gehaltsabrechnung auch wenn man in Pension ist, dort ist doch der Familienzuschlag gesondert aufgeführt. Das zuviel gezahlte Geld wird sicher zurückgerechnet bzw zurückgefordert werden, da man verpflichtet ist seine Gehaltszettel zu prüfen und da hätte es auffallen müssen das Familienzuschlag gezahlt wurde, obwohl man nach einer Scheidung da keinen Anspruch mehr hat.
egyptwoman
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Re: Familienzuschlag und Mindestpension
egyptwoman hat geschrieben:Man bekommt doch in regelmäßigen Abständen eine Gehaltsabrechnung auch wenn man in Pension ist, dort ist doch der Familienzuschlag gesondert aufgeführt. Das zuviel gezahlte Geld wird sicher zurückgerechnet bzw zurückgefordert werden, da man verpflichtet ist seine Gehaltszettel zu prüfen und da hätte es auffallen müssen das Familienzuschlag gezahlt wurde, obwohl man nach einer Scheidung da keinen Anspruch mehr hat.
egyptwoman
Lass das mal lieber einen kompetenten Anwalt machen.....bitte nicht immer so "klar" tun. Juristisch ist das sehr komplex und je niedriger die Besoldungsgruppe ist, desto größer ist die Chance, sich auf eine Entreicherung berufen zu können. Sache für den Fachanwalt.
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Re: Familienzuschlag und Mindestpension
Danke. In der Abrechnung steht der Familienzuschlag über dem Amtsunabhaengigen Mindestversorgung. Daher war der Familienzuschlag auch nicht mit der Mindestpension im Zusammenhang zu sehen . Naja, ich soll jetzt das komplette Scheidungsurteil zusenden , hatte nur die erste Seite geschickt .
Da sind sie ganz schnell, bei der Umstellung meiner Steuerklasse kommen sie nicht in die poette .
LG
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LG
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Re: Familienzuschlag und Mindestpension
Habe nun einen Fragebogen zugeschickt bekommen, den ich ausfüllen muss. Zuvor musste ich das Scheidungsurteil zusenden. Hoffentlich muss ich nicht zurück zahlen.
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Re: Familienzuschlag und Mindestpension
Gestern angerufen, wird zurück gefordert und in monatlichen Raten von 10% der Bruttopension einbehalten. Der Fragebogen ist für den Unterschiedsbetrag.
Jetzt hoffen wir mal, dass sie das mit der Steuerklasse hinkriegen, sonst fehlen mir nun über 350€/Monat.
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