KV-Pflicht bei Auslandswohnsitz (hier: CH)
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KV-Pflicht bei Auslandswohnsitz (hier: CH)
Beamtengemeinde,
ich stehe kurz vor der "Urkunde" im gD, also als RI und erwarte einige Angebote von den KV.
Ist es möglich, aufgrund eines Wohnsitzes i.d. Schweiz die KV-Pflicht zu umgehen? Selbst
wenn ich in Deutschland ein Zimmer habe und i.d. Woche von dort aus zur Arbeit gehe?
Welche weiteren Möglichkeiten gibt es, "sozialabgabenfrei" als Beamter zu leben?
Vielen Dank für die Blumen sagt...
... Lorbass_0815
(0 Ahnung - 8 Stunden anwesend - nach A15 bezahlt...)
ich stehe kurz vor der "Urkunde" im gD, also als RI und erwarte einige Angebote von den KV.
Ist es möglich, aufgrund eines Wohnsitzes i.d. Schweiz die KV-Pflicht zu umgehen? Selbst
wenn ich in Deutschland ein Zimmer habe und i.d. Woche von dort aus zur Arbeit gehe?
Welche weiteren Möglichkeiten gibt es, "sozialabgabenfrei" als Beamter zu leben?
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Re: KV-Pflicht bei Auslandswohnsitz (hier: CH)
Meinst du mit "KV-Pflicht", dass Beamte ab dem 1. Januar 2009 verpflichtet sind, bei einer privaten Krankenversicherung einen beihilfekonformen Krankenversicherungsvertrag abzuschließen?
Der Grenzgängerstatus kommt für dich wohl kaum in Betracht, wenn du ein Zimmer in Deutschland hast.
http://www.service-bw.de/zfinder-bw-web ... 70&llmid=0
Mich wundert etwas: willst du nicht krankenversichert sein? Was soll denn das?
Der Grenzgängerstatus kommt für dich wohl kaum in Betracht, wenn du ein Zimmer in Deutschland hast.
http://www.service-bw.de/zfinder-bw-web ... 70&llmid=0
Mich wundert etwas: willst du nicht krankenversichert sein? Was soll denn das?
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Re: KV-Pflicht bei Auslandswohnsitz (hier: CH)
Beamtengemeinde,
vielen Dank für die erste Antwort. Ja, richtig, ich möchte, soweit möglich, in Deutschland keinerlei Sozialabgaben als
Bundesbeamter mehr zahlen. Ggf. werde ich mich in der Schweiz KV versichern. Reicht dies dann als Nachweis eines
beihilfekonformen KV-Vertrages? Ggf. verzichte ich auf eine KV, da ich andere Versorgungsmöglichkeiten nutze. Muss
ich dennoch einen "Nachweis" liefern, wenn ich einen Schweizer Wohnsitz nachweise?
PS: Was nutzt mir der Grenzgängerstatus? Ich reise immer am WE zurück i.d. Schweiz und bin also von Montag-Freitag
im deutschen Büro. Wer kann schon nachweisen, ob ich täglich pendele oder nur 1 x pro Woche? Ich habe in der Schweiz
den Ausländerausweis mit Aufenthalt B aufgrund Familiennachzug (die Frau ist dort seit Jahren beschäftigt).
Lorbass_0815
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vielen Dank für die erste Antwort. Ja, richtig, ich möchte, soweit möglich, in Deutschland keinerlei Sozialabgaben als
Bundesbeamter mehr zahlen. Ggf. werde ich mich in der Schweiz KV versichern. Reicht dies dann als Nachweis eines
beihilfekonformen KV-Vertrages? Ggf. verzichte ich auf eine KV, da ich andere Versorgungsmöglichkeiten nutze. Muss
ich dennoch einen "Nachweis" liefern, wenn ich einen Schweizer Wohnsitz nachweise?
PS: Was nutzt mir der Grenzgängerstatus? Ich reise immer am WE zurück i.d. Schweiz und bin also von Montag-Freitag
im deutschen Büro. Wer kann schon nachweisen, ob ich täglich pendele oder nur 1 x pro Woche? Ich habe in der Schweiz
den Ausländerausweis mit Aufenthalt B aufgrund Familiennachzug (die Frau ist dort seit Jahren beschäftigt).
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Re: KV-Pflicht bei Auslandswohnsitz (hier: CH)
Bitte nicht so chaotisch. Grenzgängerstatus ist eine wichtige Sache für das Doppelbesteuerungsabkommen.
Ich würde die einstellende Behörde konkret fragen, welche Nachweise erforderlich sind. Von irgendwelchen komischen Überlegungen "wie sollen die kontrollieren, wie oft ich und so...." sollte man als Beamter immer Abstand nehmen. Lohnt nicht.
Ich würde die einstellende Behörde konkret fragen, welche Nachweise erforderlich sind. Von irgendwelchen komischen Überlegungen "wie sollen die kontrollieren, wie oft ich und so...." sollte man als Beamter immer Abstand nehmen. Lohnt nicht.
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Re: KV-Pflicht bei Auslandswohnsitz (hier: CH)
Gemeinde,
nochmal einfach: ich will auf eine KV verzichten (bitte nicht die Gründe kommentieren), dennoch die Beihilfe bekommen, falls ich z.B.
meine Rechnung privat zahle. Muss ich also überhaupt eine KV nachweisen? Genügt als Nachweis eine (ausländische) KV-Police und müssen
hier die konkreten Beiträge mit Kontoauszug nachgewiesen werden?
Lorbass_0815
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nochmal einfach: ich will auf eine KV verzichten (bitte nicht die Gründe kommentieren), dennoch die Beihilfe bekommen, falls ich z.B.
meine Rechnung privat zahle. Muss ich also überhaupt eine KV nachweisen? Genügt als Nachweis eine (ausländische) KV-Police und müssen
hier die konkreten Beiträge mit Kontoauszug nachgewiesen werden?
Lorbass_0815
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Re: KV-Pflicht bei Auslandswohnsitz (hier: CH)
Man sollte diesen Thread zur "Beihilfe" verschieben. Da gibt es Spezialisten. M.E. ist die Rechtslage seit Januar 2009 klar: es gibt Beihilfe nur beim Nachweis einer bestehenden KV. Die offenkundige Idee, eine Police zwar nachzuweisen, dann aber keine realen Beiträge zu zahlen, sollte einem Beamten eigentlich gar nicht kommen.
Vielleicht wissen die Beihilfespezialisten, ob es bei einem derartigen Trick dann zu Rückforderungen seitens der Beihilfe kommt.
Seit 2009 müssen alle Beamten krankenversichert sein.
Vielleicht wissen die Beihilfespezialisten, ob es bei einem derartigen Trick dann zu Rückforderungen seitens der Beihilfe kommt.
Seit 2009 müssen alle Beamten krankenversichert sein.
Re: KV-Pflicht bei Auslandswohnsitz (hier: CH)
Soweit die Theorie.Seit 2009 müssen alle Beamten krankenversichert sein.
Ich habe vor Kurzem gelesen, dass noch ca. 90.000 Bürger der BRD keine KV haben (und damit sind nicht Asylanten gemeint, deren Krankheitskosten die Kommunen max. 15 Monate tragen)
Nach § 206 VVG kann der Vesicherer nicht kündigen.
Nach § 205 VVG kann der Versicherte nicht kündigen, wenn er nicht ein neue KV dem alten Versicher nachweist.
§ 207 enthalten Regelungen für den Tod des Versicherungsnehmern oder den Umzug in einen anderen EU-Staat / Vertragstaat.
keine Beiträge gezahlt: -> § 193 VI VVG -> Vertrag ruht -> nur Notlagentarif bis Beitragsrückstände ausgelichen sind.
Aber:
http://www.rechtslupe.de/verwaltungsrec ... ung-344163
Ich glaube, die Nachweispflicht bzw. der Beihilfeausschluss wurde im Nachgang zu dem Urteil per Rundschreiben aufgehoben.
Beamtenrecht ist nur mein Hobby.
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Re: KV-Pflicht bei Auslandswohnsitz (hier: CH)
Ich denke, ob die Beihilfe bei Nichtversicherung zu zahlen hat, dürfte geklärt sein. Sicherlich gilt das VVG-Urteil zunächst für Badem-Würthemberg, dürfte aber anderswo nicht anders ausfallen.
Das Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-WSG) i.V.m. § 193 Versicherungsgesetz betrifft auch Beamte, wonach alle Bürger einer Versicherungspflicht unterliegen.
Wer über keine KV verfügt, verstößt gegen § 193 (3) VVG.
Bußgeldvorschriften habe ich keine Entdeckt, aber die Prämienzuschläge dürften sich Rahmen eines deftigen Bußgeldes bewegen, wenn man auffällt...
@Lorbass_0815
§ 193 (3) VVG sagt:
«Ort der ständigen Niederlassung» einer (natürlichen) Person (§7 Abs. 1 BGB).
...an einem Ort ständig niederlässt mit dem Willen, den Ort zum Schwerpunkt seiner Lebensverhältnisse zu machen; § 7 ff. BGB.
Fundstelle und mehr: http://www.rechtslexikon.net/d/wohnsitz/wohnsitz.htm
Da der Wohnsitz auch für das spätere Beamtendasein in Bezug auf mannigfaltiger Vorschriften von Bedeutung sein wird, wird der Dienstherr schon alleine eine Prüfung vornehmen, wo sich der Mittelpunkt Deiner Lebensinteressen befindet.
Hast Du Haus und Familie in der Schweiz, keine Frage, ansonsten ist der Ort Deines Dienstes und jene Wohnung das nächste schwerwiegende Kriterium.
Mal meine Meinung, nicht missverstehen, soll kein erhobener Zeigefinger sein!
Sich in der Schweiz eine Wohnung zu mieten und sich dort zu versichern nehme ich Dir nicht ab, da es wirtschaflicher Blödsinn ist. Was soll da gespart werden? Ne PKV hier kostet als junger Mensch vllt. 150 Euronen. Ergo gehe ich davon aus, dass Du dir die sparen willst. Hab ich auch grundsätzlich kein Problem mit...
Aber wenn Du schon zu Beginn Deiner Karriere versuchst, bestehende Gesetze durch Trickserei auszuhebeln und dazu noch Tipps in einem Beamtenforum erhoffst, meinst Du, ob das Beamtendasein das Richtige für Dich ist?
LG vom Mikesch
Ich kann mich nicht erinnern, dass meine Beihilfestelle (Bund) jemals nach einem Versicherungsschutz gefragt hat, warum auch? Erst jetzt im Rahmen einer Prüfung wg. Dienstunfall wäre es aufgefallen, da sie sich nach Vorerkrankungen erkundigt hat.Die Klägerin unterliegt zwar der Versicherungspflicht nach § 193 Abs. 3 VVG. § 1 Abs. 5 Satz 1 BVO ist aber wegen Verstoßes gegen höherrangiges Recht rechtswidrig und daher im vorliegenden Verfahren – als Ergebnis einer durchzuführenden inzidenten Normenkontrolle der im Range einer Rechtsverordnung stehenden landesrechtlichen Vorschrift – als unwirksam zu behandeln.
Das Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-WSG) i.V.m. § 193 Versicherungsgesetz betrifft auch Beamte, wonach alle Bürger einer Versicherungspflicht unterliegen.
Wer über keine KV verfügt, verstößt gegen § 193 (3) VVG.
Bußgeldvorschriften habe ich keine Entdeckt, aber die Prämienzuschläge dürften sich Rahmen eines deftigen Bußgeldes bewegen, wenn man auffällt...
@Lorbass_0815
§ 193 (3) VVG sagt:
Wenn Dein Wohnsitz in der Schweiz liegt, unterliegst Du IMHO nicht der Versicherungspflicht. Es gilt nun zu Prüfen, wo sich Dein Wohnsitz befindetJede Person mit Wohnsitz im Inland ist verpflichtet, bei einem in Deutschland zum Geschäftsbetrieb zugelassenen Versicherungsunternehmen für sich selbst....
«Ort der ständigen Niederlassung» einer (natürlichen) Person (§7 Abs. 1 BGB).
...an einem Ort ständig niederlässt mit dem Willen, den Ort zum Schwerpunkt seiner Lebensverhältnisse zu machen; § 7 ff. BGB.
Fundstelle und mehr: http://www.rechtslexikon.net/d/wohnsitz/wohnsitz.htm
Nur um zu umgehen wohl kaum...Lorbass_0815 hat geschrieben:Ist es möglich, aufgrund eines Wohnsitzes i.d. Schweiz die KV-Pflicht zu umgehen?
Da der Wohnsitz auch für das spätere Beamtendasein in Bezug auf mannigfaltiger Vorschriften von Bedeutung sein wird, wird der Dienstherr schon alleine eine Prüfung vornehmen, wo sich der Mittelpunkt Deiner Lebensinteressen befindet.
Hast Du Haus und Familie in der Schweiz, keine Frage, ansonsten ist der Ort Deines Dienstes und jene Wohnung das nächste schwerwiegende Kriterium.
Mal meine Meinung, nicht missverstehen, soll kein erhobener Zeigefinger sein!
Sich in der Schweiz eine Wohnung zu mieten und sich dort zu versichern nehme ich Dir nicht ab, da es wirtschaflicher Blödsinn ist. Was soll da gespart werden? Ne PKV hier kostet als junger Mensch vllt. 150 Euronen. Ergo gehe ich davon aus, dass Du dir die sparen willst. Hab ich auch grundsätzlich kein Problem mit...
Aber wenn Du schon zu Beginn Deiner Karriere versuchst, bestehende Gesetze durch Trickserei auszuhebeln und dazu noch Tipps in einem Beamtenforum erhoffst, meinst Du, ob das Beamtendasein das Richtige für Dich ist?
LG vom Mikesch
SELECT 'dreams' FROM 'erinnerungen' WHERE HARDCORE = 'yes'
Fotografie, Internet, Reisen, Tauchen & Tools
http://www.zuhause-im-wohnmobil.de
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Re: KV-Pflicht bei Auslandswohnsitz (hier: CH)
Von 2009 bis 2012 galt § 10 Abs. 2 beim Bund wie noch heute in Berlin. Das wäre Grund genug gewesen.Ich kann mich nicht erinnern, dass meine Beihilfestelle (Bund) jemals nach einem Versicherungsschutz gefragt hat, warum auch?
Heutige Fassung von § 10 Abs. 2 LBhVO:
http://gesetze.berlin.de/jportal/portal ... -BhVBEpP10
Berlin hat nicht nur das dürftigste Beihilferecht (was wir mit ca. 10% PKV-Beitragszuschlag gegenüber Bundesbeamten ausgleichen können/müssen) sondern wohl auch die unwilligste "Gesetzgebung" auf dem Gebiet. Man muss nur dran denken wann in Berlin die Abschaffung der Praxisgebühr in der LBhVO umgesetzt wurde.
Übrigens gibt es in der Schweiz auch eine KV-Versicherungspflicht für jeden mit Wohnsitz in der Schweiz (mit ein paar Ausnahmen).
Wer keine KV hat, der wird einem Vesicherer zugewiesen.
Diese Regelung hat man in der BRD schlicht (naja wohl eher bewusst) vergessen.
Beamtenrecht ist nur mein Hobby.
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Re: KV-Pflicht bei Auslandswohnsitz (hier: CH)
Dir ist aber schon klar, das Du als Beamter sozialversicherungsfrei bist und das es eine entsprechende Verpflichtung zum Abschluss einer KV nicht gibt (§ 193 (3) S. 2 Nr. 2 VVG)?Lorbass_0815 hat geschrieben:Beamtengemeinde,
ich stehe kurz vor der "Urkunde" im gD, also als RI und erwarte einige Angebote von den KV.
Ist es möglich, aufgrund eines Wohnsitzes i.d. Schweiz die KV-Pflicht zu umgehen? Selbst
wenn ich in Deutschland ein Zimmer habe und i.d. Woche von dort aus zur Arbeit gehe?
Welche weiteren Möglichkeiten gibt es, "sozialabgabenfrei" als Beamter zu leben?
Vielen Dank für die Blumen sagt...
... Lorbass_0815
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Re: KV-Pflicht bei Auslandswohnsitz (hier: CH)
Entschuldigung. Bin noch bei dem abgesagten Spiel...
Also kurz der Hinweis bis 2010 GKV
ab dann keine Versicherung.
Mir ist bewusst, dass bei Eintrit in die PKV Strafbeiträge zu entrichten sind.
Also kurz der Hinweis bis 2010 GKV
ab dann keine Versicherung.
Mir ist bewusst, dass bei Eintrit in die PKV Strafbeiträge zu entrichten sind.
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Re: KV-Pflicht bei Auslandswohnsitz (hier: CH)
Eben nicht, da für Personen mit Bh-Anspruch besagte Verpflichtung nicht besteht (Rechtsgrundlage s.o.)3578762 hat geschrieben:Entschuldigung. Bin noch bei dem abgesagten Spiel...
Also kurz der Hinweis bis 2010 GKV
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Re: KV-Pflicht bei Auslandswohnsitz (hier: CH)
Hallo. In VVG §193.3.2 steht aber auch etwas von Umfang der jeweiligen Berechtigung. Ich verstehe es so. Die Versicherungsplicht für Beihilfeberechtigte besteht nur nicht im UMFANG der jeweiligen Beihilfeberechtigung.