Hallo alle zusammen,
ich habe letztes Jahr (2014) geheiratet, keine Kinder. Zu diesem Zeitpunkt war ich ein Polizeimeisteranwärter, also ein Beamter auf Widerruf. Nachdem die Zettelwirtschaft bearbeitet war habe ich den Verheiratetenzuschlag ausgezahlt bekommen. Zum 01.01.15 fand eine Neugestaltung des Familienzuschlages statt. Daher gibt es den Verheiratetenzuschlag für die, die bis zum 01.01.15 geheiratet haben, für alle anderen gab es eine Gehaltserhöhung. Ich habe die Ausbildung zum 31.03.15 beendet und wurde zum 01.04.15 als Beamter auf Probe eingestellt.
Nun habe ich schon ein paar Gehaltsabrechnungen bekommen und mich gewundert, wieso der Verheiratetenzuschlag nicht mehr gezahlt wird. Ich habe die Abrechnungen mit Kollegen verglichen und diese bekommen genau das gleiche Gehalt, wie ich.
Daraufhin habe ich bei der Bezügestelle angerufen und nachgefragt. Hier wurde mir die Auskunft gegeben, dass es daran liegt, dass ich förmlich gesehen zum 31.03.15 gekündigt wurde und zum 01.04.15 neu bei einem anderen "Arbeitgeber" eingestellt wurde, also nicht mehr der Fachhochschule angehöre. Deshalb entfällt jetzt der Verheiratetenzuschlag für mich.
Meine Frage, ist das wirklich richtig so? Meiner Meinung nach hat dieser Verheiratetenzuschlag Bestandsschutz für Anwärter, Beamte auf Probe und für Beamte auf Lebenszeit, die bis zum 01.01.15 geheiratet haben. In den Rechtstexten findet man auch keinerlei Aussagen, dass nach dem Wechsel des Beamtenstatus irgendwelche Regelungen diesbezüglich wegfallen.
Hat noch jemand diese Erfahrung gemacht? Wenn ja, hat er es irgendwie hinbekommen den Zuschlag weiterhin auszahlen zu lassen? Das gleiche müsste doch nach dieser seltsamen Theorie bei dem Wechsel von Beamter auf Probe zum Beamten auf Lebenszeit passieren.
Ich bedanke mich jetzt schon für eure Antworten und hoffe, dass mir jemand helfen kann!
Wegfall Verheiratetenzuschlag
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Re: Wegfall Verheiratetenzuschlag
Ja, genau.
Danke für den Link. Habe mir das durchgelesen und aufgrund des letzten Satzes des betreffendes Absatzes (Zitat: "Die Ausgleichszulage kommt daher auch noch allen Beamtinnen und Beamte zugute, die noch im Laufe des Jahres 2014 in den Stand der Ehe treten.") würde das ja für den Zuschlag (Ausgleichszulage) sprechen oder nicht
Danke für den Link. Habe mir das durchgelesen und aufgrund des letzten Satzes des betreffendes Absatzes (Zitat: "Die Ausgleichszulage kommt daher auch noch allen Beamtinnen und Beamte zugute, die noch im Laufe des Jahres 2014 in den Stand der Ehe treten.") würde das ja für den Zuschlag (Ausgleichszulage) sprechen oder nicht

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Re: Wegfall Verheiratetenzuschlag
Asrael2811 hat geschrieben:Ja, genau.
Danke für den Link. Habe mir das durchgelesen und aufgrund des letzten Satzes des betreffendes Absatzes (Zitat: "Die Ausgleichszulage kommt daher auch noch allen Beamtinnen und Beamte zugute, die noch im Laufe des Jahres 2014 in den Stand der Ehe treten.") würde das ja für den Zuschlag (Ausgleichszulage) sprechen oder nicht
Sieht so aus. Ich würde sicherheitshalber gegen die Bezügezahlung ab April 2015 Widerspruch einlegen (bitte dann für jeden Monat einzeln, weil man nie weiss, wie die Juristen des Landes Brandenburg das sehen).
Ich würde dir auch dazu raten, einen Fachanwalt für Verwaltungsrecht zu konsultieren, falls dir nicht gleich von deiner Personalstelle signalisiert wird, dass deiner Argumentation gefolgt wird.
Re: Wegfall Verheiratetenzuschlag
von einem Wegfall des Verheiratetenzuschlags habe ich noch gar nichts gehört......
gilt dies nur für Brandenburg zunächst oder planen auch andere Bundesländern ähnliche Missetaten ?
moniire
gilt dies nur für Brandenburg zunächst oder planen auch andere Bundesländern ähnliche Missetaten ?
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Re: Wegfall Verheiratetenzuschlag
mal sehen was denen noch so einfällt, was man streichen kann. Kein Wunder das kaum noch einer Beamter werden will.
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Re: Wegfall Verheiratetenzuschlag
Ich auch nicht, gerade erst gelesen...Moniire hat geschrieben:von einem Wegfall des Verheiratetenzuschlags habe ich noch gar nichts gehört......

Oder Bund?Moniire hat geschrieben:gilt dies nur für Brandenburg zunächst oder planen auch andere Bundesländern ähnliche Missetaten ?
Wieso gibt es keinen Radau? Ach ja, die Personalvertretungen und Gewerkschaftler sind ja eh nur noch Pappkameraden

Die Anderen werden es davon abhängig machen wie das Verhältnis ledig/verheiratet ist, um so am Besten sparen zu können

Topic:
Sehe ich auch so wie meine Vorschreiber und Du...
Entscheidend ist der Beamtenstatus zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des Gesetzes, nicht an welcher DSt Du Dienst verrichtet hast. Du bist doch im gleichen Land verbeamtet gewesen...
????????Asrael2811 hat geschrieben:dass es daran liegt, dass ich förmlich gesehen zum 31.03.15 gekündigt wurde und zum 01.04.15 neu bei einem anderen "Arbeitgeber" eingestellt wurde
Gibt es etwas darüber schriftlich? Ich glaube kaum...
Ein Beamter wird nicht gekündigt, er wird aus dem Beamtenverhältnis entlassen! Du müsstest also eine Entlassungsurkunde und unmittelbar eine erneute Ernennung erhalten haben. Von solch einem Schwachsinn hab ich noch nie gehört...
Du wurdest nicht bei einer neuen DSt eingestellt, sondern wurdest versetzt.
Richtig!Asrael2811 hat geschrieben:würde das ja für den Zuschlag (Ausgleichszulage) sprechen
Ich würde genau so verfahren wie Torquemada das angeführt hat!
LG und viel Glück vom Mikesch
SELECT 'dreams' FROM 'erinnerungen' WHERE HARDCORE = 'yes'
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