Hallo,
ich bin Beamtenanwärter (Lehramt) und habe während meines Studiums immer viel nebenher gearbeitet. Mein ehemaliger Arbeitgeber hat gefragt, ob ich 1 Tag lang bei einer Inventur helfen könnte, was ich natürlich aufgrund des guten Arbeitsverhältnisses gerne machen würde.
Ist das grundsätzlich machbar?
Muss ich das anmelden?
Oder ist eher davon abzuraten?
Grüße
Beamtenanwärter und kurzfristige Beschäftigung
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Re: Beamtenanwärter und kurzfristige Beschäftigung
Dein ehemaliger Arbeitgeber kann dich legal für einen Tag beschäftigen (Minijob oder SV/steuerpflichtig Lohnsteuerklasse 6). Jede Art von Nebentätigkeit musst du vorher deinem Dienstherrn mitteilen.