Hallo,
ich habe eine Frage. Wie schaut es aus mit einer Nebentätigkeit, wenn man in Zwangspensionierung geschickt wurde. Gibt es Nebentätigkeiten, die der Dienstherr ablehnen kann. Zum Beispiel, wenn man Finanzbeamte ist und eine Nebentätigkeit in einem Buchführungsbüro oder Steuerbüro ausüben möchte?
Bislang konnte mir diesbezüglich niemand eine wirkliche Auskunft geben.
Über die Genehmigung müssen wir dabei nicht reden, dies ist selbstverständlich. Es gilt es eben nur dies im Vorfeld schon zu wissen.
Lieben Dank
Nette73
Nebentätigkeit beim Zwangspensionierung
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Re: Nebentätigkeit beim Zwangspensionierung
Die Begrifflichkeit Zwangspensionierung ist mir neu
So weit ich weiß, gelten auch für Pensionäre die Beamtengesetze. Ein Konkurrenzverbot für Ruhestandsbeamte besteht IMHO nur dann, wenn die Nebentätigkeit im Zusammenhang mit der früheren Tätigkeit steht.
Verwaltungsgericht (VG) Berlin mit Beschluss vom 20. Januar 2011 Az: 7 L 306.10, Abruf-Nr. 112004:
LG vom Mikesch

So weit ich weiß, gelten auch für Pensionäre die Beamtengesetze. Ein Konkurrenzverbot für Ruhestandsbeamte besteht IMHO nur dann, wenn die Nebentätigkeit im Zusammenhang mit der früheren Tätigkeit steht.
Verwaltungsgericht (VG) Berlin mit Beschluss vom 20. Januar 2011 Az: 7 L 306.10, Abruf-Nr. 112004:
Solltest Du einen Job bei einem Unternehmen annehmen wollen, der zuvor zu Deinen "Klientel" gehörte, da sähe ich das kritisch, ansonsten sehe ich keine Bedenken....beinhalte § 41 BeamtStG nur eine nachwirkende Verpflichtung aus einem bereits beendeten Beamtenverhältnis. Es solle gerade kein generelles Konkurrenzverbot begründet werden. Vielmehr solle nur verhindert werden, dass durch die Verwertung von Amtswissen das Vertrauen der Allgemeinheit in die Integrität des öffentlichen Dienstes beeinträchtigt wird
LG vom Mikesch
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Re: Nebentätigkeit beim Zwangspensionierung
Danke dann eben zwangsweise Versetzung in den Ruhestand
Der Fall bei mir wäre so, ich bin Landesbeamte in Thüringen, würde aber dann in Bayern diese Nebentätigkeit ausüben wollen, da ich dort lebe. Das Buchführungsbüro gehört somit nicht zu meinem "Klientel". Das würde doch an sich bedeuten, dass es dann keine Bedenken geben dürfte.
Was für mich verwirrend ist, wenn ich als Steuerberater mich selbständig machen würde, dann ist dies generell nicht das Problem.
LG Nette

Der Fall bei mir wäre so, ich bin Landesbeamte in Thüringen, würde aber dann in Bayern diese Nebentätigkeit ausüben wollen, da ich dort lebe. Das Buchführungsbüro gehört somit nicht zu meinem "Klientel". Das würde doch an sich bedeuten, dass es dann keine Bedenken geben dürfte.
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Re: Nebentätigkeit beim Zwangspensionierung
Genau...Nette73 hat geschrieben:würde aber dann in Bayern diese Nebentätigkeit ausüben wollen, da ich dort lebe.
...
Das würde doch an sich bedeuten, dass es dann keine Bedenken geben dürfte.
Generell wohl nicht, aber wenn Du einen ehemaligen "Kunden" vertrittst schon...Nette73 hat geschrieben:Was für mich verwirrend ist, wenn ich als Steuerberater mich selbständig machen würde, dann ist dies generell nicht das Problem.
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Re: Nebentätigkeit beim Zwangspensionierung
Sprich da hätte man ja Glück woanders zu leben
und stimmt es würde kein Interessenkonflikt bestehen.
