Nebentätigkeit beim Zwangspensionierung

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Nette73
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Nebentätigkeit beim Zwangspensionierung

Beitrag von Nette73 »

Hallo,

ich habe eine Frage. Wie schaut es aus mit einer Nebentätigkeit, wenn man in Zwangspensionierung geschickt wurde. Gibt es Nebentätigkeiten, die der Dienstherr ablehnen kann. Zum Beispiel, wenn man Finanzbeamte ist und eine Nebentätigkeit in einem Buchführungsbüro oder Steuerbüro ausüben möchte?

Bislang konnte mir diesbezüglich niemand eine wirkliche Auskunft geben.

Über die Genehmigung müssen wir dabei nicht reden, dies ist selbstverständlich. Es gilt es eben nur dies im Vorfeld schon zu wissen.

Lieben Dank

Nette73
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Mikesch
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Re: Nebentätigkeit beim Zwangspensionierung

Beitrag von Mikesch »

Die Begrifflichkeit Zwangspensionierung ist mir neu :)
So weit ich weiß, gelten auch für Pensionäre die Beamtengesetze. Ein Konkurrenzverbot für Ruhestandsbeamte besteht IMHO nur dann, wenn die Nebentätigkeit im Zusammenhang mit der früheren Tätigkeit steht.

Verwaltungsgericht (VG) Berlin mit Beschluss vom 20. Januar 2011 Az: 7 L 306.10, Abruf-Nr. 112004:
...beinhalte § 41 BeamtStG nur eine nachwirkende Verpflichtung aus einem bereits beendeten Beamtenverhältnis. Es solle gerade kein generelles Konkurrenzverbot begründet werden. Vielmehr solle nur verhindert werden, dass durch die Verwertung von Amtswissen das Vertrauen der Allgemeinheit in die Integrität des öffentlichen Dienstes beeinträchtigt wird
Solltest Du einen Job bei einem Unternehmen annehmen wollen, der zuvor zu Deinen "Klientel" gehörte, da sähe ich das kritisch, ansonsten sehe ich keine Bedenken.

LG vom Mikesch
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Nette73
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Re: Nebentätigkeit beim Zwangspensionierung

Beitrag von Nette73 »

Danke dann eben zwangsweise Versetzung in den Ruhestand ;)

Der Fall bei mir wäre so, ich bin Landesbeamte in Thüringen, würde aber dann in Bayern diese Nebentätigkeit ausüben wollen, da ich dort lebe. Das Buchführungsbüro gehört somit nicht zu meinem "Klientel". Das würde doch an sich bedeuten, dass es dann keine Bedenken geben dürfte.

Was für mich verwirrend ist, wenn ich als Steuerberater mich selbständig machen würde, dann ist dies generell nicht das Problem.

LG Nette
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Mikesch
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Re: Nebentätigkeit beim Zwangspensionierung

Beitrag von Mikesch »

Nette73 hat geschrieben:würde aber dann in Bayern diese Nebentätigkeit ausüben wollen, da ich dort lebe.
...
Das würde doch an sich bedeuten, dass es dann keine Bedenken geben dürfte.
Genau...
Nette73 hat geschrieben:Was für mich verwirrend ist, wenn ich als Steuerberater mich selbständig machen würde, dann ist dies generell nicht das Problem.
Generell wohl nicht, aber wenn Du einen ehemaligen "Kunden" vertrittst schon...
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Nette73
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Re: Nebentätigkeit beim Zwangspensionierung

Beitrag von Nette73 »

Sprich da hätte man ja Glück woanders zu leben ;) und stimmt es würde kein Interessenkonflikt bestehen.
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