Ich war hier bis jetzt nur lesend Tätig und hätte jetzt mal eine Frage aus gegebenem Anlass.
Ist es Rechtens bei einer Stellenausschreibung in leitender Tätigkeit diese einerseits für angestellte als E 8 aus zuschreiben für Beamte aber nur die Stellenbündelung A2 - A5 ?
Der genaue Text:
,,Für Beschäftigte sind die Tätigkeiten mit Entgeltgruppe 8 TVöD bewertet. Für Beamte gilt die Stellenbündelung A 2 – A 5 BBesO.
Teilzeitbeschäftigung ist grundsätzlich möglich.''
Das bedeutet für mich vom Logischen, Angestellte sind mittlerer Dienst, Beamte nur einfacher?
Das kann doch nicht sein oder?
Liebe Grüße und Danke schonmal
Peter
