ich bin derzeit noch Schüler einer Fachoberschule und habe zwei Stellen zum Diplom-Verwaltungswirt erhalten. Eine wäre bei einer nichtstaatlichen Behörde (Bezirk XY) und eine bei einer staatlichen Behörde (Regierung > Landratsamt)
Ich bin nun etwas überfordert, welche von diesen Stellen ich annehmen sollte.
Welche Vor-/Nachteile hat es bei der jeweilig genannten Behörde? Gibt es da große Unterscheidungen zwischen Kommunalen- bzw. Staatlichen Beamten? Wo kann man sich "besser" versetzen lassen oder wo sind die Aufstiegschancen "besser"?
Da wäre natürlich das Bundesland klar von Belang! Da allerdings die Bezirke als kommunale Gebietskörperschaften, neben Gemeinden und Landkreisen/kreisfreien Städten, eine bayerische Spezialität sind, die es so m. W. nach nicht in anderen Bundesländern gibt, beantworte ich jetzt einmal für Bayern, sollte es sich doch um ein anderes Bundesland handeln, ist die Antwort möglicherweise dann so nicht gültig!
Die Bezirke in Bayern haben verschiedene Aufgaben, die mit Abstand wichtigste und daher auch personalintensivste (über die Hälfte des gesamten Personals) Aufgabe ist jedoch diejenige des überörtlichen Sozialhilfeträgers, so daß man sich durchaus darauf einstellen kann, in diesem Bereich auch einen größeren Teil seines Berufslebens beim Bezirk zuzubringen. Die Aufgaben des überörtlichen Sozialhilfeträgers umfassen bspw. die Hilfe in stationären Einrichtungen, wie Pflegeheimen oder auch Eingliederungshilfe für Behinderte. Die Regierungen und Landratsämter dagegen haben natürlich das gesamte Spektrum der allgemeinen inneren Verwaltung, da gehts von der Grundsicherung über die Argen, das Ausländerrecht bis hin zum Naturschutz. Ich würde daher sagen, daß die Einsatzfelder im staatlichen Bereich schon breiter sind, wie beim Bezirk, wobei momentan bei Regierungen und Landratsämtern in Erster Linie Bedarf bei den Ausländerbehörden bestehen dürfte und wohl auch derzeit ein größerer Teil der fertig werdenden Anwärter dort ihren Einsatz finden werden!
Zu den Versetzungsmöglichkeiten, bei einer Kommune, ausschließlich in deren Gebiet, beim Freistaat, grundsätzlich im gesamten Freistaat, wobei in der Praxis, in der allgemeinen inneren Verwaltung sich die Versetzungsmöglichkeiten auch auf den Zuständigkeitsbereich der Regierung beschränken, bei der man eingesetzt ist, von einer Regierung zur anderen gegen den Willen des Beamten sowieso nicht und selbst mit Willen ist es schwierig, weil sich die beiden Regierungen dann abstimmen müssen, ist in der Praxis beim Bezirk und der Regierung also das Gleiche.
Aufstiegsmöglichkeiten? Wenn damit der Aufstieg in den höheren Dienst bzw. die 4. QE gemeint ist, ist bei beiden schwierig! Bei den Bezirken dürfte es insgesamt nur sehr wenige Stellen in der 4. QE geben und ich schätze, daß die bis auf wenige Ausnahmen wohl mit Volljuristen besetzt werden. Auch bei den Regierungen sind die h. D. Stellen recht begrenzt und werden im Verwaltungsbereich im Normalfall mit Volljuristen besetzt und auch dort sind deshalb Aufstiege in den h. D. alles andere als alltäglich. Beim Freistaat hat man grundsätzlich auch die Möglichkeit, sich auf die internen Ausschreibungen der obersten Dienstbehörden zu bewerben, wo man eigentlich eine Durchreichgarantie bis A13 hat, aber auch durchaus immer mal wieder modulare Aufstiege aus der 3. in die 4. QE gehen, beim Bezirk kann man sich halt nur auf die externen Ausschreibungen der obersten Dienstbehörden zu bewerben, die es natürlich auch gelegentlich gibt. Ich würde jedoch grundsätzlich eher nicht davon ausgehen, den Aufstieg machen zu können, wenn das das Ziel ist, würde ich eher an ein Jurastudium denken!
Falls Beförderungsmöglichkeiten gemeint sind. Früher hieß es immer, die Kommunen befördern schneller, wobei das auch von Kommune zu Kommune natürlich verschieden ist und v. a. die großen Kommunen an die Stellenobergrenzenverordnung gebunden sind, d. h. auch dort wachsen die Bäume nicht in den Himmel. Bei den Regierungen und Landratsämtern sind die Beförderungswartezeiten allerdings mit den jüngsten Beförderungsrichtlinien etwas verbessert, in wie weit jetzt die einzelnen Bezirke noch schneller befördern, wie die Regierung, kann ich nicht sagen. Bei beiden muß man allerdings damit rechnen, daß man nicht unbedingt über die A11 hinauskommt, da braucht man meistens einen besonderen Dienstposten.
Wenn ein heimatnaher Einsatz geplant ist und die Heimat nicht die Bezirkshauptstadt ist, bieten die Regierungen mit den Landratsämtern natürlich mehr Möglichkeiten, wobei es allerdings schon so ist, daß man v. a. in Oberbayern sich auf einen längeren Aufenthalt im Großraum München einstellen dürfen wird, insbesondere in die Landratsämter an den Rändern (AÖ, MÜ, BGL, LL, EI, PAF) ist es eher schwierig zu kommen!
danke für die ausführliche Antwort. Sie hat mir sehr geholfen.
Ja genau, ich beziehe mich auf Bayern. Mit den Aufstiegschancen meinte ich primär Beförderungen in der selben Laufbahngruppe (g D), d. h. von A9 bis A12 beispielsweise.
Hängt das nur von der Dienstbeurteilung und der entsprechenden Wartezeit zusammen? Oder braucht es dafür erst eine jeweilige Planstelle?
Ich tendiere eher zur staatlichen Einstellungsbehörde.
Eine Beförderung setzt immer eine vorhandene Planstelle voraus! Ohne Planstelle, keine Beförderung, egal wie lange man gewartet und welche Beurteilung man hat, man kann 16 Punkte haben und 20 Jahre gewartet, wenn keine Planstelle im Stellenplan frei ist, wartet man weiter! Letztlich bestimmt die Beurteilung die Wartezeit nach den Beförderungsrichtlinien der Behörde (sofern sie welche hat, aber die Regierung hat welche), wenn hier Beförderungsreife gegeben ist, muß geschaut werden, ob eine entsprechende Planstelle vorhanden ist, da kann es dann auch zu Konkurrenzen kommen, bei der Regierung kann man ab A11 damit rechnen, daß es Wartezeiten auf Planstellen gibt. Beim Bezirk Oberbayern sind die Sachbearbeiterstellen in der Sozialhilfe A10er-Stellen, ab A11 brauchts eine entsprechend bewertete Stelle, von denen gibt es schon einige, aber man muß sich drauf bewerben, dann geht auch A11 und A12. Bei den Regierungen gehts normalerweise bis A11, ab A12 ist ein entsprechend bewerteter Dienstposten notwendig, wobei es bei A11 eben m. W. schon zu Wartezeiten auf eine Planstelle kommen kann und wie breit gestreut die A12er-Dienstposten sind, kann ich nicht sagen, normalerweise setzt die Bewertung aber eine Führungsposition oder ein überdurchschnittlich anspruchsvolles Rechtsgebiet voraus!
Verstehe ich das richtig, dass man bei einem der Bezirke (Nordbayern) karrieretechnisch besser fährt als im staatlichen Geschäftsbereich. Ich bin zwar nicht karrieregeil, aber ich habe auch keine Lust nach einem anspruchsvollen Studium lange bei A9 herumzuirren
Und: steigt man beim Bezirk direkt bei A10 ein, da hier viele Stellen mit A10 bewertet sind oder doch erst bei A9? Wie würden Sie allgemein das berufliche Fortkommen (Beförderung etc.) bei den Bezirken Bayerns einschätzen? Ach ja, gibt es denn überhaupt genügend Stellen bei den Bezirken - sodass man überhaupt übernommen werden kann? Eine Garantie gibt mir leider keiner, verweist jedoch darauf hin, dass bisher alle eine Stelle gefunden haben.
Ich freue mich, wenn Sie über Ihre Erfahrungen berichten; Ich merke Sie kennen sich sehr gut auf diesem Gebiet aus
Ich kenne nur etwas die Verhältnisse beim Bezirk Oberbayern, da Bekannte von mir dort waren, bei den anderen Bezirken kann manches anders sein, Kommunen sind im Rahmen der gesetzlichen Regelungen selbständig! Beim Bezirk Oberbayern sind die Stellen bewertet, die Sozialhilfesachbearbeitung ist im Regelfall A10, selbstverständlich heißt das nicht, daß man dort in A10 einsteigen würde, Einstiegsamt im Verwaltungsdienst ist A9, das ist unterschiedlich zu den Tarifbeschäftigten, im Tarifbereich heißt E10er-Stelle auch Eingruppierung in E10, als Beamter heißt Stellenbewertung nur, daß man auf dieser Stelle so weit kommen kann! Die Beförderungswartezeiten bei den Kommunen sind normalerweise etwas schneller, wie im staatlichen Bereich, wobei man auch da jetzt keine Wunder erwarten kann, bei den Regierungen ist es halt so, daß man grundsätzlich mal damit rechnen kann, bis A11 zu kommen, auch ohne besondere Aufgabenbereiche zu übernehmen, allerdings kann man dann auch damit rechnen, daß der Weg bis A11 lang sein wird, A10 geht noch einigermaßen, dann wird es dauern, je nach Planstellensituation kann es da auch mal zu Wartezeiten auf eine Planstelle kommen, beim Bezirk (zumindestens beim Bezirk Oberbayern) muß man sich für die A11 dann eine entsprechend bewertete Stelle suchen und bewerben, ist die gefunden, kommen die Beförderungen normalerweise auch einigermaßen schnell, das hängt dann natürlich auch von der Beurteilung etc. ab, wobei ich jetzt nicht weiß, wie stark die mit Stellen ab A11 gesegnet sind! Entgeltverhandlung sind wohl A12er-Stellen, aber Genaues weiß ich da auch nicht. Im staatlichen Bereich gibt es allerdings auch Bereiche, wo ich mal sagen würde, da geht es deutlich schneller, wie bei Regierung oder Landratsamt, bei derr Polizei, auch im Verwaltungsbereich der Polizei, sind die Beförderungswartezeiten normalerweise ziemlich gut! In der Sozialhilfesachbearbeitung ist normalerweise A10 Ende. Um die Übernahme braucht sich beim Bezirk Oberbayern wohl keiner Gedanken zu machen, Sozialhilfesachbearbeitung ist kein so begehrter Bereich und m. W. n. haben die eine relativ starke Fluktuation und eher einen Mangel, auch, weil die Fallzahlen in dem Bereich eher zunehmen, wird in den anderen Bezirken vielleicht etwas weniger ausgeprägt sein, aber vermutlich ähnlich, also arbeitslos wird man weder im staatlichen Bereich noch bei den Bezirken in der 3. QE!