Hallo,
nun habe ich jetzt schon etliche Seiten hier durchforstet, finde leider keine passende Antwort auf eine Frage.
Ich bin Postbeamter , meine Frau Postbeamtin im Vorruhestand. Sie ist bei mir in der PbeaKK mitversichert.
Sie hat ein zu versteuerndes Einkommen von derzeit 14500 Euro und möchte einen Minijob auf 450 Euro-Basis machen.
Dann käme sie aber auf über 18000 Euro und müsste sich Privat krankenversichern. Laut Pbeakk darf ihr Gesamteinkommen diese 18000 nicht überschreiten.
Nur ist dieser Minijob mit 2% Pauschalversichert, und man braucht ihn dadurch auf der Einkommenssteuererklärung garnicht erwähnen.
Dadurch würde sich auf meinen Bescheid, wenn ich richtig überlege, ja das zu versteuernde Einkommen bei ihr nicht erhöhen und sie bleibt bei 14500 Euro.
Nur sollte zum Gesamteinkommen nicht dieser Minijob zugerechnet werden ?
Laut Postbeakk :
Ehegatten bzw. eingetragene Lebenspartner
Ihr mitversicherter Partner kann 2015 weiterhin mitversichert bleiben, wenn dessen Gesamtbetrag der Einkünfte für das Jahr 2013 die gültige Einkommensgrenze von 18.000 EUR bzw. 17.000 EUR nicht überstiegen hat.
Der „Gesamtbetrag der Einkünfte“ wird vom zuständigen Finanzamt ermittelt und ist daher auf dem Einkommensteuerbescheid gesondert ausgewiesen. Neben den Einkünften aus einer Beschäftigung, Renten und Versorgungsbezügen zählen hierzu auch Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung sowie regelmäßige Zahlungen aus Rentenversicherungen oder Berufsunfähigkeits- oder Lebensversicherungen. Steuerlich bereits abgegoltene Kapitalerträge, etwa Zinsen oder Dividenden, erhöhen den „Gesamtbetrag der Einkünfte“. Dagegen vermindern steuerlich abzugsfähigen Kinderbetreuungskosten den Gesamtbetrag. Die maßgeblichen Einkünfte müssen durch eine Kopie des Einkommenssteuerbescheides nachgewiesen werden. Selbst erstellte Ausdrucke von Steuerprogrammen können jedoch nicht berücksichtigt werden.
Eine Pflichtversicherung in einer gesetzlichen Krankenkasse hat Vorrang vor einer Mitversicherung in der Grundversicherung in der PBeaKK. Eine abgeschlossene Zusatzversicherung ist hiervon nicht betroffen.
Dort lese ich , das man alle Einkünfte angeben muss, und zwar wie sie auf dem Einkommensbescheid stehen. Nur würde der Minijob nicht dabeistehen, da ich ihn wegen der Pauschalbesteuerung nicht bei der
Lohnsteuererklärung angeben brauche. Beisst sich das nicht ? oder mache ich einen Denkfehler.
Ist jemand hier im Forum, der vielleicht ebenfalls als mitversicherter Pensionär/in einen Minijob ausübt und mir Hilfe geben kann ?
Taucht dieser Minijob überhaupt nicht auf dem Steuerbescheid auf und muss ich ihn dadurch der PbeaKK nicht mitteilen. Oder zieht da was anderer als der Einkommensbescheid ?
Ich will die Pbeakk auch nicht belügen mit dem Verdienst, daher will ich es vorab klären, ehe meine Frau den Job annnimmt.
Oder gibt es Stellen bzw Links, die mir da weiterhelfen würden ? Probiert habe ich schon Minijob-Zentrale,Bundesknappschaft,PBeaKK,Steuerberater...., aber nie etwas 100%iges als Antwort bekommen.
Falls jemand mit diesem Thema vertraut ist und mir helfen könnte, wäre ich sehr dankbar.
Mfg Frank
Vorruhestand KV-mitversicherung bei Minijob
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Re: Vorruhestand KV-mitversicherung bei Minijob
Frank456 hat geschrieben: Taucht dieser Minijob überhaupt nicht auf dem Steuerbescheid auf und muss ich ihn dadurch der PbeaKK nicht mitteilen. Oder zieht da was anderer als der Einkommensbescheid ?
Ich will die Pbeakk auch nicht belügen mit dem Verdienst, daher will ich es vorab klären, ehe meine Frau den Job annnimmt.
Oder gibt es Stellen bzw Links, die mir da weiterhelfen würden ? Probiert habe ich schon Minijob-Zentrale,Bundesknappschaft,PBeaKK,Steuerberater...., aber nie etwas 100%iges als Antwort bekommen.
Lieber Frank,
da hast du dich aber ganz schön verbal "reingekniet"...
Die Infoseite der Postbeamtenkrankenkasse hättest du auch verlinken können:
http://www.pbeakk.de/mitgliedschaft/mit ... rtner.html
Ein Minijob deiner beschriebenen Art taucht natürlich nicht im Steuerbescheid auf.
Dir geht es doch nur um die einfach Frage, ob die Postbeamtenkrankenkasse Minijobs zu den Einkünften hinzuzählt.
Wende dich schriftlich an die Postbeamtenkrankenkasse. Dass dir eine Call-Center-Kraft keine komplette Auskunft am Telefon geben kann, halte ich noch für glaubhaft. Die richtige Mitgliedschaftsverwaltung kann das sehr wohl und wird dir weiterhelfen.
Aufgefallen ist mir bei deinem Beitrag noch, dass du bei deiner Frau von "zu versteuerndem Einkommen" schreibst. Warum nennst du nicht den Gesamtbetrag der Einkünfte?
Wenn deine Frau nicht mehr mitversichert werden könnte.....wäre das so schlimm? Sie wäre doch dann eben selbst Mitglied bei der Postbeamtenkrankenkasse. Das würde ca. 100 Euro mehr wie jetzt kosten.
Re: Vorruhestand KV-mitversicherung bei Minijob
Das mit dem Schreiben an die PBeakk ist eine gute Idee, werde ich auch gleich machen.
Laut Aussage der Call-Center Kraft soll meine Frau sich für 360 Euro im Monat ohne Beihilfe, mit etwaiger Beihilfe fast 400 Euro im Monat selber versichern. Von 100Euro mehr fiel da kein Wort,
aber auch da werde ich nachfragen, ob es eine Falschauskunft war.
Vielen Dank erstmal für die Antwort
Laut Aussage der Call-Center Kraft soll meine Frau sich für 360 Euro im Monat ohne Beihilfe, mit etwaiger Beihilfe fast 400 Euro im Monat selber versichern. Von 100Euro mehr fiel da kein Wort,
aber auch da werde ich nachfragen, ob es eine Falschauskunft war.
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Re: Vorruhestand KV-mitversicherung bei Minijob
Frank456 hat geschrieben:Das mit dem Schreiben an die PBeakk ist eine gute Idee, werde ich auch gleich machen.
Laut Aussage der Call-Center Kraft soll meine Frau sich für 360 Euro im Monat ohne Beihilfe, mit etwaiger Beihilfe fast 400 Euro im Monat selber versichern. Von 100Euro mehr fiel da kein Wort,
aber auch da werde ich nachfragen, ob es eine Falschauskunft war.
Vielen Dank erstmal für die Antwort
Ich ging davon aus, dass deine Frau früher auch selber bei der Postbeamtenkrankenkasse als Beamtin versichert war und erst jetzt aufgrund ihres geringen Brutto (Pension) bei dir mitversichert wurde.
Wenn das so wäre, würdet ihr beide eben die Grundversicherung zahlen (ich gehe erstmal davon aus, dass keine Kinder mehr mitversichert sind).
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Re: Vorruhestand KV-mitversicherung bei Minijob
Es zählen ALLE Einkünfte......
Re: Vorruhestand KV-mitversicherung bei Minijob
Ich habe jetzt endlich Antwort auf meine Anfrage wegen des Minijobs von der Postbeamtenkrankenkasse bekommen. Eine Menge Text, letztendlich kommt aber der Schlussatz: Somit fällt ein Minijob nicht darunter und braucht nicht angegeben werden.
Meine Frau kann nun den Minijob antreten, da er Pauschal versteuert wird, steigert es ihren Gesamtbetrag der Einkünfte nicht. Es ist wirklich besser, sich schriftlich an die Krankenkasse zu wenden. Im Callcenter haben 2 verschiedene Personen beide unabhängig voneinander die Falsche Auskunft gegeben. Wer also auch vor solch ein Problem wegen Annahme eines Minijobs steht, rate ich ebenfalls, sich schriftlich abzusichern.
Wichtig ist nur, vorher den Arbeitgeber der neuen Minijobs zu fragen, wie dieser versteuert. Nur Pauschal versteuerte zählen nicht auf das Gesamteinkommen hinzu.
Danke Nochmal für den Tip mit der schriftlichen Anfrage, man sollte wirklich nicht dem Callcenter blind vertrauen.
Meine Frau kann nun den Minijob antreten, da er Pauschal versteuert wird, steigert es ihren Gesamtbetrag der Einkünfte nicht. Es ist wirklich besser, sich schriftlich an die Krankenkasse zu wenden. Im Callcenter haben 2 verschiedene Personen beide unabhängig voneinander die Falsche Auskunft gegeben. Wer also auch vor solch ein Problem wegen Annahme eines Minijobs steht, rate ich ebenfalls, sich schriftlich abzusichern.
Wichtig ist nur, vorher den Arbeitgeber der neuen Minijobs zu fragen, wie dieser versteuert. Nur Pauschal versteuerte zählen nicht auf das Gesamteinkommen hinzu.
Danke Nochmal für den Tip mit der schriftlichen Anfrage, man sollte wirklich nicht dem Callcenter blind vertrauen.